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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AlVG 1977 §16 Abs1 litl;Rechtssatz
Wurde Urlaubsentschädigung und nicht etwa bloß Urlaubsabfindung iSd §10 UrlG in einem der tatsächlich zurückgelegten Dauer des Urlaubsjahres entsprechenden aliquoten Ausmaß gewährt, kommt bei der Ermittlung der Dauer des Ruhens des Arbeitslosengeldes eine Aliquotierung nicht in Betracht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080240.X01Im RIS seit
22.11.2001