RS Vwgh 1992/12/15 92/08/0240

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Veröffentlicht am 15.12.1992
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §16 Abs1 litl;
AlVG 1977 §16 Abs4;
UrlaubsG 1976 §10;
UrlaubsG 1976 §9;

Rechtssatz

Wurde Urlaubsentschädigung und nicht etwa bloß Urlaubsabfindung iSd §10 UrlG in einem der tatsächlich zurückgelegten Dauer des Urlaubsjahres entsprechenden aliquoten Ausmaß gewährt, kommt bei der Ermittlung der Dauer des Ruhens des Arbeitslosengeldes eine Aliquotierung nicht in Betracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1992080240.X01

Im RIS seit

22.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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