RS Vwgh 1994/3/8 93/08/0110

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Veröffentlicht am 08.03.1994
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §16 Abs1 litg;
AlVG 1977 §16 Abs3;

Rechtssatz

Die Beh hat mit Recht in der nicht näher definierten "Unterstützung" bzw im "Beistand" des (nach der Aktenlage im Jahre 1968 geborenen) Sohnes des arbeitslosen Bf "bei der Absolvierung der Matura und des Beginns des Studiums" keine "zwingenden familiären Gründe" für den Auslandsaufenthalt des Arbeitslosen erblickt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1993080110.X03

Im RIS seit

18.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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