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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Rechtssatz
Da eine (vorübergehende) Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit dem Arbeitssuchenden weder die Arbeitsfähigkeit im Sinne des § 8 AlVG noch die Arbeitslosigkeit im Sinne des § 12 AlVG zu nehmen geeignet ist, besteht auch während des Krankenstandes (im Prinzip) Anspruch auf Notstandshilfe, der allerdings für den Fall des Bezuges von Krankengeld gemäß § 16 Abs 1 lit a AlVG ruht. Da der Anspruchsverlust im Sinne des § 10 Abs 1 AlVG weiter reicht als das (bloße) Ruhen des Anspruches, steht auch die (für den Fall des Bestehens eines Anspruches auf Krankengeld mögliche) Anwendung des § 16 AlVG der Feststellung des Anspruchsverlustes gemäß § 10 1 AlVG nicht entgegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1992:1992080132.X05Im RIS seit
18.10.2001Zuletzt aktualisiert am
30.09.2010