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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §16 Abs1 litg;Rechtssatz
Hat der Arbeitslose dem Arbeitsamt bekannt gegeben, daß er sich für 2 Tage im Ausland aufhält, so hat das Arbeitsamt von Amts wegen ohne gesonderter Geltungmachung und ohne persönliche Wiederanmeldung über den Anspruch auf Notstandshilfe zu entscheiden (Hinweis E 9.2.1993, 92/08/0116), da § 46 Abs 5 AlVG eine persönliche Wiedermeldung beim Arbeitsamt nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen vorsieht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1992080128.X02Im RIS seit
18.10.2001