Norm
ZPO §84 IIIRechtssatz
Im Fall eines während laufender Rechtsmittelfrist mittels Telefax eingebrachten Antrags auf Gewährung der Verfahrenshilfe „im vollen Umfang", demnach einschließlich der Beigebung eines Rechtsanwaltes, bedarf es der Beibringung einer gleichlautenden und mit eigenhändiger Unterschrift des Einschreiters versehenen Ablichtung dieses Antrags und einer Fristsetzung bei Erteilung eines Verbesserungsauftrages zur Behebung dieses Formgebrechens.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122873Dokumentnummer
JJR_20071018_OGH0002_0020OB00141_07K0000_001