Begründung: Das Urteil des Erstgerichtes vom 31. Oktober 1986, ON 58, mit dem das Klagebegehren abgewiesen wurde, wurde dem dem Kläger gemäß § 64 Abs 1 Z 3 ZPO beigegebenen Rechtsanwalt Dr. Josef T*** am 11. November 1986 zugestellt. In einem am 17. Dezember 1986 zur Post gegebenen Schreiben erhob der Kläger "Einspruch" gegen dieses Urteil. Er habe die Einspruchsfrist nicht einhalten können, weil die Zustellung des Urteils aus von ihm näher dargelegten Gründen mangelhaft gewesen s... mehr lesen...
Begründung: Im Zuge des von mehreren Gläubigern und dem Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Verpflichteten gegen diesen betriebenen Zwangsversteigerungsverfahrens wurden die Liegenschaften EZ 90050 und 336 (Hälfteanteil) KG Gries am Brenner am 9.1.1985 um das Meistbot von 5,250.000 S dem Landeskulturfonds für Tirol zugeschlagen. Der Zuschlag erwuchs in Rechtskraft (ON 39, 41, 44 und 45). Der ordnungsgemäß geladene Verpflichtete scheint im Protokoll über die Meistbotsve... mehr lesen...
Norm: ZPO §85 Abs2ZPO §520 E2EheG §22
Rechtssatz: Besteht Anwaltszwang kann in dem von einer nicht durch einen Rechtsanwalt vertretenen Partei während einer Rechtsmittelfrist eingebrachten Schriftsatz, aus dem wenigstens zu entnehmen ist, dass diese Partei eine Entscheidung anfechten möchte, wegen Postulationsunfähigkeit der Partei noch kein zur ordnungsmäßigen geschäftlichen Behandlung als Rechtsmittel geeigneter Schriftsatz erblickt werden; i... mehr lesen...
Norm: RAO §45 Abs4ZPO §85 Abs2
Rechtssatz: Wird der ursprünglich bestellte Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe während der Verbesserungsfirst enthoben und ein neuer Rechtsanwalt zur Verfahrenshilfe bestellt (§ 45 Abs 4 RAO), beginnt die Verbesserungsfrist nach § 85 Abs 2 ZPO mit der Zustellung des Bescheides über die Bestellung des neuen Rechtsanwaltes neu zu laufen. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Der erstgerichtliche Beschluß vom 30. Oktober 1985, ON 32, womit die Einwendungen des Verpflichteten gegen den Schätzwert seiner Liegenschaft EZ 808 II KG Hopfgarten-Land zurückgewiesen, der Schätzwert dieser Liegenschaft endgültig mit 2,412.000 S festgesetzt und der Antrag des Verpflichteten auf neuerliche Schätzung der Liegenschaft abgewiesen wurden, wurde dem Verpflichteten am 8. November 1985 zugestellt. Am selben Tag wurde dem Verpflichteten der erstgerichtliche B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Bezahlung des Betrags von 450.000 S sA und führte zur
Begründung: aus: Die Streitteile seien verheiratet. Die Klägerin habe eine zu 14 Cg 409/79 des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien eingebrachte Scheidungsklage zurückgezogen. Nunmehr sei ein neues Scheidungsverfahren zu 14 Cg 108/80 anhängig. Im Zuge der Versöhnung hätten die Streitteile vereinbart, dass der Beklagte der Klägerin die Hälfte ihres Erbteils von 600.0... mehr lesen...
Das Erstgericht wies den Antrag der betreibenden Gläubigerin, ihr auf Grund des Schiedsspruches des Schiedsgerichtes bei der Kammer für Außenhandel der Deutschen Demokratischen Republik vom 16. Juli 1976, GZ 246/75, zur Hereinbringung ihrer vollstreckbaren Forderung an Kapital und Zinsen im Gesamtbetrage von 431 162.30 S sowie der Antragskosten wider den Verpflichteten die Fahrnisexekution zu bewilligen, mit der Begründung: ab, daß die Schiedsgerichtsvereinbarung nicht in der im Art. I... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 Abs1 A1Geo §60 Abs1GOG §89 Abs2ZPO §85 Abs2
Rechtssatz: Die in der Entscheidung des verstärkten Senates 2 Ob 123/73 (= SZ 47/35 ua) entgegen einigen
Leitsatz: -Veröffentlichungen offen gelassene Frage, ob der Partei (dem Beteiligten im Außerstreitverfahren) zur Verbesserung eines telegrafisch erhobenen Rechtsmittels eine Verbesserungsfrist zu setzen ist, ist zu bejahen, wenn das Telegramm die inhaltlichen Erfordernisse des erhobe... mehr lesen...
Der inländische unbewegliche und bewegliche Nachlaß des am 28. Juli 1947 in der Emigration in Kuba verstorbenen Erblassers wurde mit Einantwortungsurkunde vom 18. Feber 1952 mehreren Erben, darunter dem Rekurswerber, rechtskräftig eingeantwortet. Nach der damaligen Aktenlage, nämlich dem eigenen Vorbringen der Erben (ON 1 und 22) in Verbindung mit den von ihnen vorgelegten Urkunden war der Erblasser früher polnischer Staatsangehöriger und später Staatsbürger von Honduras. Der erst im ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85 Abs2ZPO §243 Abs2
Rechtssatz: Wird eine Klagebeantwortung ohne Unterfertigung durch einen Rechtsanwalt und ohne die erforderlichen Gleichschriften und Halbschriften "als Information" mit dem Antrag auf Erstreckung der Klagebeantwortungsfrist zur Beibringung der Unterschrift eines Rechtsanwalts erstattet, ist das Verbesserungsverfahren nach §§ 84, 85 ZPO einzuleiten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht den von der Verpflichteten gegen den Beschluss des Erstgerichtes vom 6. Februar 1976, E 25/75-21, erhobenen Rekurs als verspätet zurück. Die Ausfertigung dieses Zurückweisungsbeschlusses wurde der Verpflichteten am 12. April 1976 zugestellt. Die Verpflichtete erhob gegen den Zurückweisungsbeschluss in einem an das Rekursgericht adressierten und an dieses gerichteten, anw... mehr lesen...
Norm: ZPO §75 Z3ZPO §85 Abs2ZPO §467 AZPO §506 Abs1 Z4
Rechtssatz: Ein zur Verbesserung durch Anwaltsfertigung zurückgestellter Schriftsatz muß dann nicht vom Anwalt unterschrieben sein, wenn unter Anschluß der ursprünglichen Berufung ein neuer, den Formerfordernissen einer Berufung entsprechender - also unter anderem mit Anwaltsunterschrift versehener - , inhaltlich von der ursprünglichen Berufung nicht in unzulässiger Weise abweichender Schri... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85 Abs2ZPO §467 Z3 Cb2
Rechtssatz: Ist der ohne anwaltliche Fertigung bei Gericht eingelangte, als Berufung bezeichnete Schriftsatz zum Gerichtsgebrauch nicht geeignet (Fehlen des Berufungsantrages und der Berufungsgründe), ist er nicht zur Verbesserung zurückzustellen, sondern zurückzuweisen. Lag somit eine den materiellen Inhaltserfordernissen entsprechende Berufung bis zur Postaufgabe der vom Anwalt eingebrachten Berufung... mehr lesen...
Norm: ZPO §85 Abs2
Rechtssatz: Dem verbesserten Schriftsatz - hier der vom Rechtsanwalt verfassten und unterfertigten Berufung - muss der zur Verbesserung zurückgestellte Schriftsatz - hier die von der Beklagten persönlich verfasste Eingabe - angeschlossen sein, weil nur bei Anschluss des zurückgestellten Schriftsatzes geprüft und beurteilt werden kann, ob der verbesserte Schriftsatz den Rahmen des erteilten Verbesserungsauftrages nicht übersch... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die auf Zahlung von Lohn in der Höhe von 1500 S gerichtete Klage abgewiesen, weil es als erwiesen annahm, daß dem Kläger nur mehr ein Lohnanspruch von 20.62 S zustand, der aber durch Aufrechnung im Prozeß mit einer Gegenforderung von 600 S erloschen sei. Dieses Urteil wurde dem Kläger am 17. Juni 1969 zugestellt. Am 23. Juni 1969 brachte der Kläger beim Erstgericht eine Berufung ein, in der er erklärte, gegen das Urteil vom 9. Juni 1969 des Arbeitsgerichts Wien Ber... mehr lesen...
Norm: ZPO §85 Abs2
Rechtssatz: Wird mit einer Partei, der eine selbst verfaßte Berufung zur Verbesserung (Beibringung der Anwaltsfertigung) zurückgestellt wurde, innerhalb der Verbesserungsfrist ein Antrag auf Erteilung des Armenrechtes und Beistellung eines Anwaltes für die Verfassung der Berufungsschrift zu Protokoll genommen, wirkt dies als zwar vom Gesetz verpönte, aber doch beachtliche Verlängerung der Verbesserungsfrist. ... mehr lesen...
Mit Urteil vom 9. Juni 1967 gab der Erstrichter dem Klagebegehren statt und verurteilte den Beklagten zur geräumten Übergabe seiner Wohnung in dem der klagenden Partei gehörigen Haus W.-weg Nr. 1 in L. Dieses Urteil wurde dem Beklagten am 15. Juni 1967 zugestellt. Am 29. Juni 1967, sohin rechtzeitig, gab der Beklagte eine mit 28. Juni 1967 datierte, laienhaft verfaßte und von ihm selbst unterschriebene Berufung in einfacher Ausfertigung zur Post; sie langte am 30. Juni 1967 beim Ers... mehr lesen...
Norm: ZPO §85 Abs2
Rechtssatz: Wird eine (gesetzwidrig) erteilte weitere Frist eingehalten, kann der Schriftsatz nicht mehr wegen Verspätung zurückgewiesen werden. Lautet der Verbesserungsauftrag auf Beibringung der Unterschrift eines Rechtsanwaltes, wird Erteilung und Annahme der Vollmacht dadurch urkundlich dargetan, dass Partei und Anwalt den Schriftsatz unterschreiben (so schon 1 Ob 100/61). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §75 Z3ZPO §85 Abs2ZPO §467 AZPO §506 Abs1 Z4 A
Rechtssatz: Aus dem Judikat Nr 217 (Verbesserung eines mangels rechtsfreundlicher Fertigung zurückgestellten Schriftsatzes) ergibt sich nicht, daß bei Einbringung eines neuen, inhaltlich verschiedenen Schriftsatzes auch der ursprünglich rückgestellte und wieder vorzulegende Schriftsatz vom Anwalt unterfertigt sein müßte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §85 Abs2
Rechtssatz: An einem gemäß §§ 84 ff ZPO zur Verbesserung zurückgestellten Schriftsatz können nur solche inhaltliche Änderungen vorgenommen werden, die eine an sich gesetzlich zulässige Beseitigung weiterer Formgebrechen des ursprünglichen Schriftsatzes betreffen. Entscheidungstexte 5 Ob 587/59 Entscheidungstext OGH 16.12.1959 5 Ob 587/59 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §85 Abs2ZPO §534 Abs1
Rechtssatz: Da bei Überreichung der Wiederaufnahmsklage die einmonatige Frist des § 534 ZPO einzuhalten war, hätte das Erstgericht nach § 85 Abs 2 ZPO für die Wiedereinbringung der verbesserungsbedürftigen Klage eine Frist setzt müssen. Wurde eine solche Frist wie im vorliegenden Fall nicht gesetzt, gilt die Eingabe nur dann als rechtzeitig überreicht, wenn die Wiedervorlage als bald und ohne unnötigen Aufschub e... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85 Abs2ZPO §465
Rechtssatz: Wenn auf einer Berufungsschrift die Unterschrift des Parteienvertreters (Rechtsanwaltes) von der Partei gefälscht wurde, liegt ein Formgebrechen vor, dessen Verbesserung im Sinne der §§ 84, 85 ZPO versucht werden muß. Entscheidungstexte 3 Ob 246/59 Entscheidungstext OGH 22.06.1959 3 Ob 246/59 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIZPO §37 Abs2ZPO §85 Abs2ZPO §230
Rechtssatz: Zur Frage der Unterbrechung der Verjährung durch Einbringung und Fortsetzung einer Klage, insbesondere bei Zurückstellung derselben zur Verbesserung. Entscheidungstexte 7 Ob 14/55 Entscheidungstext OGH 13.07.1955 7 Ob 14/55 2 Ob 114/82 Entscheidungstext OGH 13.07.1982 2 Ob... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §23ArbGerG §25 Abs1 Z1 AZPO §85 Abs2
Rechtssatz: Auch im Arbeitsgerichtsprozeß muß der zurückgestellte Schriftsatz wieder vorgelegt werden, wenn an seiner Statt eine neue Berufungsschrift (Rechtsmittelschrift) überreicht wird. Entscheidungstexte 4 Ob 157/54 Entscheidungstext OGH 13.10.1954 4 Ob 157/54 Veröff: JBl 1955,75 4... mehr lesen...
Norm: ZPO §85 Abs2ZPO §464 I
Rechtssatz: Die Erteilung einer Verbesserungsfrist zur Behebung eines Formmangels durch das Erstgericht für ein bereits verspätet eingebrachtes Rechtsmittel saniert nicht diese Verspätung. Entscheidungstexte 1 Ob 553/54 Entscheidungstext OGH 14.07.1954 1 Ob 553/54 3 Ob 110/75 Entscheidungstext OGH 13.05.1975 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §85 Abs2
Rechtssatz: Das neue, innerhalb der Verbesserungsfrist, aber nach Ablauf der Berufungsfrist eingebrachten Rechtsmittel ist als verspätet zurückzuweisen, wenn die zur Formverbesserung zurückgestellte Eingabe trotz Aufforderung nicht wieder vorgelegt wird. Entscheidungstexte 2 Ob 646/53 Entscheidungstext OGH 23.09.1953 2 Ob 646/53 Veröff: JBl 1954,151 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §85 Abs2
Rechtssatz: Eine Fristüberschreitung bei Zurückstellung zur Verbesserung wird auch durch Satzung einer neuen - dem § 85 Abs 2 ZPO widersprechenden - Frist zur Verbesserung nicht saniert, wenn die neue Frist nicht eingehalten wird. Entscheidungstexte 3 Ob 537/53 Entscheidungstext OGH 12.08.1953 3 Ob 537/53 1 Ob 269/67 Ent... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85 Abs2
Rechtssatz: Solange vom Gericht eine Verbesserung innerhalb einer bestimmten Frist nicht angeordnet wurde, ist die Verbesserung möglich, da die Frist nach § 85 ZPO überhaupt noch nicht in Lauf gesetzt wurde und daher auch noch nicht abgelaufen sein kann. Entscheidungstexte 1 Ob 186/50 Entscheidungstext OGH 29.03.1950 1 Ob 186/50 Veröff: SZ 23/79 ... mehr lesen...
Das Exekutionsgericht hat dem Antrage der Verpflichteten, die zwangsweise Räumung ihrer Wohnung aufzuschieben, stattgegeben. Das Rekursgericht hat den Antrag abgewiesen. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der Verpflichteten keine Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Zum Revisionsrekurs der verpflichteten Partei ist zunächst folgendes auszuführen: Innerhalb der Rekursfrist überreichte die verpflichtete Partei eine Rekursschrift,... mehr lesen...
Norm: ZPO §75 Z3ZPO §85 Abs2ZPO §467 AZPO §506 Abs1 Z4 AZPO §520 E2
Rechtssatz: Der zur Verbesserung durch Unterfertigung durch einen Rechtsanwalt zurückgestellte Schriftsatz muß bei Wiedervorlage vom Rechtsanwalt gefertigt sein; die Einbringung eines begleitenden, vom Rechtsanwalt unterschriebenen Schriftsatzes genügt nicht. Entscheidungstexte 1 Ob 5/49 Entscheidungstext OGH 16.... mehr lesen...