Begründung: Auf Antrag der klagenden Parteien fällte das Erstgericht ein dem Klagebegehren stattgebendes Versäumungsurteil, das dem Beklagten am 13.2.1992 durch Hinterlegung zugestellt wurde. Mit dem am 5.3.1992 zur Post gegebenen Schriftsatz erhob der Beklagte gegen dieses Urteil eine inhaltsleere Berufung, die auch nicht die Unterschrift eines Rechtsanwalts aufwies. Mit Beschluß vom 6.3.1992 trug das Erstgericht dem Beklagten auf, innerhalb der Frist von 8 Tagen eine Berufung ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 9.8.1991, GZ 24 Cgs 316/91-5, wurde die Klage des Klägers gegen den Bescheid der beklagten Partei vom 21.11.1990 wegen Versäumung der Klagefrist zurückgewiesen. Dieser Beschluß wurde an den Kläger am 30.9.1991 zugestellt. In einer am 14.10.1991 an das Erstgericht gesandten Eingabe, die nur die Unterschrift des Klägers aufweist, wendet sich der Kläger gegen diesen Beschluß und beantragt die Durchführung des Verfahrens über seine Kl... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Bregenz vom 2.1.1992, P 193/86-14, wurden die Geldunterhaltsansprüche der Minderjährigen Björn und Romina P*****gegen ihren Vater, Gerhard P*****, antragsgemäß mit je S 2.500,-- monatlich bemessen. Dabei wurde als erwiesen angenommen, daß der Vater als Eisenleger ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von S 23.005,-- bezieht und keine weiteren Sorgepflichten hat.Einem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters gab das Gericht zweiter I... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Angst als weitere Richter und die fachkundigen Laienrichter aus dem Kreis der Arbeitgeber Dr. Christian Kleemann und Robert Letz in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Rosina S*****, vertreten durch DDr. Gunter Peyrl, Rechtsanwalt in Freistadt... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Klagevertreter eine Verbesserung durch Unterfertigung der für die Beklagten bestimmten Ausfertigungen der Klage auf. Dem Auftrag wurde mit der
Begründung: nicht entsprochen, aus § 89 Abs. 2 GOG idF der WGN 1989 ergebe sich, daß nur das Original der Eingabe, und nicht, wie zuvor, jede Gleichschrift eines Schriftsatzes unterschrieben werden müsse. Das Erstgericht wies daraufhin die Klage als zur ordnungsmäßigen geschäftlichen Behandlung ungeeignet z... mehr lesen...
Norm: ZPO §85 Abs1ZPO §85 Abs2
Rechtssatz: Es ist jedenfalls zulässig, ein von einem Rechtsmittelgericht zur Verbesserung zurückgestelltes Rechtsmittel bei jenem Gericht wieder einzubringen, bei dem das zu verbessernde Rechtsmittel einzubringen war. Entscheidungstexte 10 ObS 93/91 Entscheidungstext OGH 25.06.1991 10 ObS 93/91 Veröff: SSV-NF 5/67 ... mehr lesen...
Begründung: Das das Klagebegehren abweisende Urteil des Erstgerichtes wurde dem Kläger am 8.3.1990 zugestellt. Der Kläger gab am 16.3.1990 ein von ihm selbst unterschriebenes Schreiben zur Post, in dem er erklärte, er wünsche gegen das Urteil Berufung zu erheben, und in dem er um kostenlose Beigebung eines Rechtsanwaltes zur Erhebung der Berufung ersuchte. Ferner gibt der Kläger darin an, was seiner Meinung nach in die Berufung aufgenommen werden sollte. Das Erstgericht stellte de... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt die klagende Partei die Feststellung ihres Eigentums an den im einzelnen genannten Aktienzertifikaten der S***** und die Verurteilung der beklagten Parteien zur Herausgabe dieser Aktien. Die Zustellung der Klage erfolgte an den Erstbeklagten Dr. Helmut P***** am 22. November 1989 zu eigenen Handen und an die zweitbeklagte Partei "zu Handen ihres Stiftungsrates Dr. Helmut P*****" am 30. November 1989 durch Hinterlegung (siehe Rückschein ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei behauptet, daß ihr der Beklagte als Kreditvermittler vorsätzlich, zumindest aber grob fahrlässig zahlungsunfähige Kunden zugeführt habe. Aus der Uneinbringlichkeit der daraufhin gewährten Darlehen sei ihr ein Schaden entstanden, für den der Beklagte hafte. Er sei mit der Vermittlung von Krediten im Namen und auf Rechnung der klagenden Partei ständig betraut gewesen, habe dabei auch ihre Kreditantragsformulare verwendet und wäre daher iS des § 2 HVG ve... mehr lesen...
Begründung: Die Familie der Klägerin bewirtschaftete ihre Weingärten in Wien-Döbling in den Rieden Neuberg und Reisser schon seit Generationen bis zum Jahre 1959. Bis 1961 betrieb sie im Haus Wien-Währing, Pötzleinsdorferstraße 97, das schon gut 100 Jahre alt ist, einen Buschenschank. Der Beklagte pachtete 1959 die damals bereits überaltert gewesenen Weingärten, rodete sie und setzte neue Rebstöcke in Hochkultur aus. 1962 nahm er auch das Haus in der Pötzleinsdorferstraße für zehn... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIZPO §84 IZPO §84 IIIZPO §85 Abs2
Rechtssatz: Vom Vorliegen einer (verbesserungsfähigen und verbesserungsbedürftigen) Klage, durch deren Einbringung die Verjährung unterbrochen wird, kann nur dann gesprochen werden, wenn einer bestimmten Verfahrenshandlung einer Partei das Rechtsschutzziel zu entnehmen ist, damit einen Zivilprozess einzuleiten und eine Sachentscheidung über einen Urteilsantrag zu begehren. Wird aber ausdrückl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Eigentümerin des Hauses Feldgasse 22 in Graz, in welchem der Kläger eine Wohnung (top Nr 2) gemietet hatte. Im vorliegenden Rechtsstreit - die Klage wurde am 25.8.1987 eingebracht - begehrte der Kläger aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 3,067.500,- sA und zur Leistung einer monatlichen Rente von S 40.000,-. Überdies stellte der Kläger ein auf Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Beschluß vom 19.April 1989 (ON 104) wies das Erstgericht den Antrag der Mutter auf Einräumung eines Besuchsrechtes betreffend ihr Kind mj. Ernest-Felix B***, geboren am 17.3.1974, ab. Der Beschluß wurde der Mutter samt einer Kopie des Sachverständigengutachtens ON 103 am 11.5.1989 zugestellt (ON 105). Am 13.5.1989 gab die Mutter einen sowohl an das Erstgericht als auch an das Rekursgericht gerichteten gleichlautenden Rekurs (ON 106 und ON 107) folgenden Inha... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach dem am 2. Dezember 1984 verstorbenen Ing. Martin M*** gaben seine Witwe Franziska M*** zu 1/3 und sein Sohn Dkfm. Dr. Helmut Martin M*** zu 2/3 der Verlassenschaft bedingte Erbserklärungen ab. Die beiden Erben leisteten mehrfachen Ladungen des Gerichtskommissärs keine Folge (vgl. AS 99), weshalb das Verlassenschaftsgericht die beiden Erben mit Beschluß vom 3. Mai 1989 (ON 31) aufforderte, am 24. Mai 1989 der Vorladung des Gerichtskommi... mehr lesen...
Norm: ZPO §85 Abs2ZPO §464 Abs3 II
Rechtssatz: Der durch Art IV Z 20 ZPO Nov 1983 dem § 85 Abs 2 ZPO angefügte 3. Satz regelt nur den Neubeginn des Laufes der für die Wiederanbringung eines befristeten Schriftsatzes gesetzten Verbesserungsfrist (Fasching, ZPR, Rz 517), nicht aber den im § 464 Abs 3 ZPO geregelten Beginn der Berufungsfirst für eine Partei, die innerhalb der Berufungsfrist die Beigebung eines Rechtsanwalts beantragt hat. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes ist - abgesehen davon, daß die Berufungsfrist erst am 10.12.1987 endete - richtig (§ 48 ASGG; so auch EvBl 1970/316 und JBl 1976, 214 ua die für die hier entscheidende Rechtsfrage weiter passen). Der durch Art IV Z 20 ZPNov 1983 dem § 85 Abs 2 ZPO angefügte 3.Satz regelt nur den Neubeginn des Laufes der für die Wiederanbringung eines befristeten Schriftsatzes gesetzten Verbes... mehr lesen...
Begründung: Günter H*** lehnte am 14.4.1988 die Richterin des Bezirksgerichtes Hartberg Dr.Frieda Maria W*** als zur Entscheidung in die Rechtssache 2 C 2665/87 wegen Befangenheit ab. Obwohl er einen Delegierungsantrag gestellt habe, habe Dr.Frieda Maria W*** ein Versäumungsurteil gegen ihn erlassen. Der Vorsteher des Bezirskgerichtes Hartberg verwarf den Ablehnungsantrag. Dieser Beschluß wurde Günter H*** am 22.4.1988 zugestellt. Noch am selben Tag gab er ein zu Handen des Vorste... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29. Juni 1988, ON 22, hat das Erstgericht 1) die von der verpflichteten Partei gegen den vorläufig bestimmten Betrag des Schätzwertes der zu versteigernden Liegenschaft erhobenen Einwendungen zurückgewiesen und diese Liegenschaft endgültig mit 2,651.385 S bewertet und 2) die von der betreibenden Partei vorgeschlagenen Versteigerungsbedingungen genehmigt. Die Zustellung dieses Beschlusses an die verpflichtete Partei erfolgte am 6. Juli 1988. Am 15. Ju... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85 Abs1ZPO §85 Abs2ZPO §467 Z5 D
Rechtssatz: Ein Rechtsmittel, welchem die Unterschrift eines Rechtsanwaltes (oder seit dem Inkrafttreten des ASGG einer im § 40 Abs 1 Z 2 ASGG genannten, auch zur Vertretung vor den Gerichten zweiter Instanz qualifizierten Person) fehlt, darf erst dann zurückgewiesen werden, wenn ein (wirksamer) Auftrag zur Verbesserung fruchtlos geblieben ist (hier wurde der zu verbessernde Schriftsatz nicht... mehr lesen...
Begründung: Gegen das seinem damaligen Vertreter am 23. Juni 1983 zugestellte Urteil des Schiedsgerichtes der Sozialversicherung für Wien in Wien vom 31. Mai 1983, 1 C 166/82-73, brachte der Kläger am 21. Juli 1983 beim genannten Schiedsgericht einen nur von ihm unterschriebenen Schriftsatz in dreifacher Ausfertigung ein, der als Berufung bezeichnet ist und den im § 467 Z 1 bis 4 ZPO geforderten notwendigen Inhalt einer Berufungsschrift aufweist. Darin beantragte er auch die Bewil... mehr lesen...
Norm: ZPO §85 Abs2
Rechtssatz: Ist die Partei postulationsunfähig (hier: Unvertretener im Berufungsverfahren) dann liegt die "Wiederanbringung" im Sinne des § 85 Abs 2 ZPO in der Einbringung des von einem Rechtsanwalt unterfertigten Schriftsatzes, mag es sich dabei um den - allenfalls verbesserten und/oder ergänzten - ursprünglichen oder - wie im vorliegenden Fall - um einen völlig neuen Schriftsatz handeln. Entscheidungstex... mehr lesen...
Begründung: Das klageabweisende Urteil des Schiedsgerichtes der Sozialversicherung für Wien in Wien vom 17. Dezember 1986 wurde dem Kläger - bei wirksamer Ersatzzustellung - am 20. Jänner 1987 zugestellt. Dem Rückschein ist nicht zu entnehmen, ob der Urteilsausfertigung eine - in der Zustellverfügung nicht angeführte - Rechtsmittelbelehrung angeschlossen war. Am 16. Februar 1987, also innerhalb der vierwöchigen Berufungsfrist, gab der Kläger eine an das Schiedsgericht der Sozialve... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde am 13. Juli 1980 von Beamten des Gendarmeriepostenkommandos Klosterneuburg in das Landeskrankenhaus für Psychiatrie und Neurologie in Klosterneuburg eingeliefert. Als ihn die Beamten die Handschellen abnahmen, fiel er zu Boden und erlitt dabei eine Fraktur des rechten Sprunggelenkes. Mit Schreibem vom 3. Februar 1983 forderte der Kläger die Finanzprokuratur zur Anerkennung seines Ersatzanspruches (Schmerzengeld von S 150.000,--) auf. Mit Schreiben vom ... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Martin E*** entstammt der mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 29. Oktober 1976, 4 Cg 431/76, gemäß § 49 EheG geschiedenen Ehe der Renate E*** und des Günter E***. Das Erstgericht sprach mit Beschluß vom 12. Dezember 1986 (ON 133) aus, daß die elterlichen Rechte in Ansehung des mj. Martin E*** in Hinkunft dem Vater Günter E*** allein zustehen. Der Minderjährige befindet sich seit Juli 1986 beim Vater. Mit Beschluß vom 17. März 1987 (ON 147) verpflich... mehr lesen...