Norm
ZPO §85 Abs2Rechtssatz
Das neue, innerhalb der Verbesserungsfrist, aber nach Ablauf der Berufungsfrist eingebrachten Rechtsmittel ist als verspätet zurückzuweisen, wenn die zur Formverbesserung zurückgestellte Eingabe trotz Aufforderung nicht wieder vorgelegt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0036360Dokumentnummer
JJR_19530923_OGH0002_0020OB00646_5300000_001