Josef St brachte gegen den Rechtsanwalt Dr. Leo W, der ihn im Strafverfahren wegen Betruges beim Kreisgericht Wr Neustadt im Jahre 1966 vertreten hatte, beim Bezirksgericht Wr Neustadt zu 2 C 69 eine Klage ein, worin er den Ersatz eines Schadens von 15.000 S begehrt, weil ihn Dr. W im Strafverfahren mangelhaft vertreten habe. Das Klagebegehren wurde vom Bezirksrichter Dr. T abgewiesen. Über die Berufung des Klägers wird das Kreisgericht Wr Neustadt zu entscheiden haben. Josef St lehnt... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 III
Rechtssatz: Eine Zurückstellung des Rekurses zur Verbesserung durch Beibringung eines Armenrechtszeugnisses im Sinn des § 84 ZPO kommt nicht in Betracht, weil es sich nicht um Mängel in der Form des Schriftsatzes, also des schriftlichen Rekurses selbst handelt, die die ordnungsgemäße Behandlung verhindern könnten, sondern um das Fehlen von Beilagen, das zwar die Abweisung des Antrages zur Folge hat, aber nicht dessen Behandlun... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 I
Rechtssatz: Keine Anwendung der §§ 84 ff ZPO im Rechtsmittelverfahren, wenn über den Antrag schon erkannt wurde und dieser Beschluß bekämpft wird. Entscheidungstexte 3 Ob 134/69 Entscheidungstext OGH 17.12.1969 3 Ob 134/69 Veröff: EvBl 1970/183 S 298 3 Ob 120/71 Entscheidungstext OGH 10.11.1971 3 Ob 120/71 ... mehr lesen...
Auf Grund mehrerer Wechselzahlungsaufträge wurde der nunmehrigen Beklagten die Exekution zur Sicherstellung durch Pfändung der in der Gewahrsame des Schuldners Emanuel P. befindlichen Fahrnisse bewilligt. Die Pfändung wurde am 8. September 1964 vollzogen. Über die gegen die Wechselzahlungsaufträge erhobenen Einwendungen ist noch nicht rechtskräftig entschieden. Am 12. April 1965 wurde über das Vermögen des Emanuel P. der Konkurs eröffnet. Der Masseverwalter ficht mit der vorliegenden ... mehr lesen...
Auf Grund des Urteils des Schiedsgerichtes in Rotterdam vom 4. Dezember 1963, des Berufungsurteils des Appelationsschiedsgerichtes in Rotterdam vom 25. August 1964, einer Rechtskraft- und Vollstreckbarkeitsbestätigung und einer Bestätigung über Lagergebühren beantragte die betreibende Partei gegen die Verpflichtete die Bewilligung der Fahrnisexekution zur Hereinbringung einer Forderung von 8292.42 US-Dollar s. A. und von Lagerkosten. Der Erstrichter bewilligte die Exekution zur Here... mehr lesen...
Norm: UN - Übk über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche ArtIV Abs1 litaZPO §84 IIZPO §85
Rechtssatz: Daß dem Exekutionsantrag die Urschrift oder die beglaubigte Abschrift der Schiedsgerichtsvereinbarung nicht angeschlossen war, rechtfertigt jedoch nicht die Abweisung des Exekutionsantrages; es liegt ein Formgebrechen vor, das durch einen Auftrag zur Verbesserung gemäß §§ 84, 85 ZPO, 78 EO behoben werden kann (SZ 35/11... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §6 Abs1AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §65 Abs3 Z5ZPO §84 IZPO §85467 Z5 DZPO §506 Abs1 Z4 AZPO §520 Abs1 E2
Rechtssatz: Wenn der Rechtsmittelwerber trotz wiederholt gegebener Rechtsbelehrungen die Formvorschrift des § 467 Z 5 ZPO absichtlich verletzt (um Rechtsanwaltskosten zu sparen), dann steht in klarer und eindeutiger Weise fest, dass die Vorschriften der §§ 84, 85 ZPO nur missbraucht werden sollen. Das mangelhafte Rec... mehr lesen...
Norm: ZPO §37ZPO §84
Rechtssatz: Wurde dem Verbesserungsauftrag durch Unterschrift eines Rechtsanwaltes auf der Berufung entsprochen, die Vollmacht des Rechtsanwaltes aber nicht angeschlossen, so ist doch dem Auftrag entsprochen; die fehlende Vollmacht ist nach § 37 ZPO abzufordern. Entscheidungstexte 3 Ob 143/64 Entscheidungstext OGH 13.01.1965 3 Ob 143/64 Veröff: EvBl 1965/268 S 40... mehr lesen...
Norm: EO §200 Z3ZPO §84 IIZPO §85
Rechtssatz: Der Antrag auf "Fortsetzung eines bewilligten Zwangsversteigerungsverfahrens", das gemäß § 200 Z3 EO eingestellt worden war, ist materiell unrichtig und daher nicht verbesserungsfähig. Entscheidungstexte 3 Ob 136/64 Entscheidungstext OGH 02.12.1964 3 Ob 136/64 EvBl 1965/172 S 243 Europe... mehr lesen...
Norm: Vollstreckungsvertrag Österreich - Jugoslawien betr Schiedssprüchen und Schiedsvergleichen Art5ZPO §84 IV
Rechtssatz: Das Fehlen einer der nach dem Vollstreckungsabkommen BGBl 1961/115 zur Bewilligung der Exekution notwendigen Voraussetzungen (Vorlage des Originals des Schiedsspruches im Urtext und einer beglaubigten Übersetzung, je mit Bestätigung der Rechtskraft und der Vollstreckbarkeit) ist ein verbesserungsfähiges Formgebrechen. ... mehr lesen...
Norm: EO §88 Abs2GBG §95 Abs1ZPO §84 IIZPO §520 E2Haager Unterhaltsvollstreckungsabk Art4
Rechtssatz: Im Verfahren zur Bewilligung einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung kann kein Auftrag zur Verbesserung eines Rekurses durch Nachbringung der Unterschrift eines Rechtsanwaltes erteilt werden, vielmehr ist das Rechtsmittel zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 96/63 Entscheidungst... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte auf die dem Verpflichteten gehörigen Liegenschaften und Liegenschaftshälften zur Hereinbringung des Betrages von 3854 S s. A. die Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung. Das Rekursgericht wies den Exekutionsantrag hinsichtlich des Erstverpflichteten ab, den Rekurs der Zweitverpflichteten zurück, weil deren Vertreter keine Vollmacht vorgelegt habe. Gemäß § 95 (1) GBG. 1955 in Verbindung mit § 88 (2) EO. sei es unzulässig, die Verbesserung der Ein... mehr lesen...
Norm: EO §4EO §78ZPO §84 IIVollstreckungsvertrag Österreich - BRD Art7
Rechtssatz: Das Fehlen eines urkundlichen Nachweises im Sinne des Art 7 Abs 2 obigen Vertrages rechtfertigt nicht die Abweisung des Gesuches; es handelt sich um ein Formgebrechen, das durch einen Auftrag zur Verbesserung gemäß §§ 84, 85 ZPO, § 78 EO behoben werden kann (JBl 1958,629) Entscheidungstexte 3 Ob 166/62 En... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Gläubigerin auf Grund der obgenannten Versäumnisurteile des Amtsgerichtes St. und auf Grund des Versäumungsurteiles des Bezirksgerichtes H. vom 1. Juni 1962 zur Hereinbringung der Unterhaltsforderung von 3076.60 DM der Kosten von 210 S und der mit 60 S bestimmten Kosten des Exekutionsantrages die Exekution I. a) durch Pfändung des dem Verpflichteten Josef K. gemeinsam mit Hilde K. zustehenden Anwartschaftsrechtes auf Übergabe des Eigentums... mehr lesen...
Norm: ZPO §30ZPO §84
Rechtssatz: Auftrag, eine von der Partei persönlich verfaßte Berufung durch die Unterschrift eines Rechtsanwaltes zu verbessern; Fehlen der Vollmacht des unterschreibenden Anwaltes. Entscheidungstexte 1 Ob 100/61 Entscheidungstext OGH 01.03.1961 1 Ob 100/61 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z5 IIEEO §4 Abs2EO §88 Abs2ZPO §84 II
Rechtssatz: Das Fehlen der Vollstreckbarkeitsbestätigung auf einer gerichtlichen Vergleichsausfertigung ist bei einem Antrag auf zwangsweise Pfandrechtsbegründung mit Rücksicht auf die Vorschriften der §§ 88 Abs 2 EO, 94, 95 GBG kein nach §§ 78 EO, 84 85 ZPO verbesserungsfähiges Formgebrechten. Entscheidungstexte 3 Ob 269/59 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85 Abs2ZPO §465
Rechtssatz: Wenn auf einer Berufungsschrift die Unterschrift des Parteienvertreters (Rechtsanwaltes) von der Partei gefälscht wurde, liegt ein Formgebrechen vor, dessen Verbesserung im Sinne der §§ 84, 85 ZPO versucht werden muß. Entscheidungstexte 3 Ob 246/59 Entscheidungstext OGH 22.06.1959 3 Ob 246/59 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §182ZPO §226 IIAZPO §496 Abs1 Z1ZPO §503 Z2 C6
Rechtssatz: Wenn das Berufungsgericht im Gegensatz zum Erstgericht das Klagebegehren für zu wenig bestimmt (§ 226 ZPO) erachtet, muss es das Urteil des Erstgerichtes aufheben und dieses anweisen, dem Kläger die Verbesserung des Begehrens im Sinne der §§ 84, 85 ZPO aufzutragen. Wird vom Berufungsgericht ein solcher Verbesserungsauftrag nicht erlassen (vielmehr die Klage sofort man... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2ZPO §84 IIHaager Unterhaltsvollstreckungsabk
Rechtssatz: Der Mangel der Vollstreckbarkeitsbestätigung auf einer Vergleichsausfertigung stellt ein bloßes Formgebrechen dar, das nicht zur sofortigen Abweisung des Exekutionsantrages führen darf. Es ist vielmehr seine Behebung zu veranlassen. Entscheidungstexte 1 Ob 43/58 Entscheidungstext OGH 26.03.1958 1 Ob 43/58 ... mehr lesen...
Norm: ZPNov 1955 allgZPO §84ZPO §85ZPO §85ZPO §557 Abs1
Rechtssatz: Die ZPNov 1955 hat keinen Einfluß auf den im Judikatenbuch Nr 217 (alt) ausgesprochenen Grundsatz, daß die wegen mangels rechtsfreundlicher Fertigung zur Verbesserung zurückgestellten Einwendungen gegen einen WZA nicht durch neue, in dem ursprünglichen Schriftsatz nicht enthaltenen Einwendungen ergänzt werden können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EO §88 Abs2GBG §95 Abs1ZPO §84 II
Rechtssatz: Wird das Gesuch um zwangsweise Pfandrechtsbegründung ohne Anschluß der Vollmacht beim Exekutions- und Grundbuchsgerichte eingebracht, dann kann der Schriftsatz der betreibenden Partei nicht zur Behebung eines Formgebrechens zurückgestellt werden, weil gemäß § 95 GBG, der auch in diesem Falle gilt ( § 88 Abs 2 EO), Vorbescheide in Grundbuchssachen unzulässig sind. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §37ZPO §84 II
Rechtssatz: Die Nichtvorlage einer Vollmacht ist ein Formgebrechen, das iS der auch im Exekutionsverfahren (§ 78 EO) geltenden Bestimmungen der §§ 84, 85 ZPO zu beheben ist, soferne einer solchen Behebung nicht andere zwingende Vorschriften entgegen stehen. Entscheidungstexte 7 Ob 547/55 Entscheidungstext OGH 14.12.1955 7 Ob 547/55 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 I
Rechtssatz: Eine Verbesserung von Formgebrechen ist nicht mehr möglich, wenn über den mangelhaften Antrag bereits erkannt wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 112/55 Entscheidungstext OGH 06.09.1955 4 Ob 112/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0036640 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Gegen die beklagte Partei erging ein Versäumungsurteil. Der von der beklagten Partei sodann angebrachte Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Tagsatzung hatte keinen Erfolg. Die mit dem Wiedereinsetzungsantrag verbundene Berufung lautet wörtlich: "Für den Fall, als die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auf Grund des obigen Antrags nicht bewilligt werden sollte, erheben wir gegen das Versäumungsurteil vom 7. Dezember 1953, 8 Cr 321/53-2, in off... mehr lesen...
Norm: ZPO §65ZPO §84ZPO §182ZPO §503 Z2
Rechtssatz: Wenn im Gerichtshofverfahren der unvertretene Beklagte nach ausdrücklicher Belehrung durch den Richter lediglich ein Armenrechtszeugnis an das Gericht einsendet, und der belehrende Richter dieses Zeugnis ohne jede Verfügung dem Einsender zurückschickt, liegt ein Verfahrensmangel vor. In diesem Falle hatte der Richter anzunehmen, daß in der Übersendung des Armenrechtszeugnisses ein Antrag auf E... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4ZPO §84ZPO §515
Rechtssatz: Gegen eine im außerstreitigen Verfahren ergangen Aufforderung, ein Formgebrechen zu beseitigen, gibt es kein abgesondertes Rechtsmittel, solange noch die Möglichkeit besteht, daß eine anfechtbare Entscheidung (Einantwortungsurkunde) ergehen wird. Entscheidungstexte 3 Ob 629/52 Entscheidungstext OGH 15.10.1952 3 Ob 629/52 ... mehr lesen...
Die Klägerin hat in der beim Erstgericht gegen den Beklagten überreichten Klage folgende Urteilsanträge gestellt: a) Die zwischen den Streitteilen vor dem Standesamte geschlossene Ehe wird aus dem Alleinverschulden des Beklagten und aus dem Scheidungsgrund des § 55 EheG. geschieden. b) Die mit Notariatsakt zwischen den Streitteilen geschlossenen Ehepakte werden aufgehoben, in eventu für erloschen erklärt. c) Der Beklagte ist schuldig, dahin einzuwilligen, daß bei den ihm eigentü... mehr lesen...
Mit Urteiles Bezirksgerichtes Landck vom 30. April 1951, C ./51-9, wurde die beklagte Partei zur Zahlung eines Betrages von 840 S s. A. verurteilt; diese Entscheidung wurde der beklagten Partei am 17. Mai 1951 zugestellt. Mit Note vom 30. Mai 1951 wurde vom Erstgericht der beklagten Partei die von ihr erhobene Berufung gemäß §§ 84 und 85 ZPO. zur Verbesserung zur Beibringung der Unterschrift eines Rechtsanwaltes gegen Wiedervorlage binnen acht Tagen rückgestellt. Dieser Verbesserung... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §226 Abs1ZPO §477 Abs1
Rechtssatz: Das Verfahren über eine auf Zahlung eines Geldbetrages lautende, jedoch die Höhe des Geldbetrages irrtümlich nicht anführende Klage ist nichtig. Es ist daher aufzuheben und die Klage vom Erstgericht dem Kläger zur Verbesserung zurückzustellen. Entscheidungstexte 2 Ob 518/51 Entscheidungstext OGH 29.08.1951 2 Ob 518/51 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 I
Rechtssatz: Eine Verletzung der Vorschrift des § 467 Z 3 ZPO stellt nicht ein Formgebrechen im Sinne des § 84 Abs 1 ZPO, sondern einen inhaltlichen Mangel der Berufungsschrift dar. Entscheidungstexte 3 Ob 291/51 Entscheidungstext OGH 23.05.1951 3 Ob 291/51 Veröff: EvBl 1951/388 S 469 5 Ob 6/72 Entscheidungstext... mehr lesen...