Norm
ZPO §84 IRechtssatz
Das Verfahren über eine auf Zahlung eines Geldbetrages lautende, jedoch die Höhe des Geldbetrages irrtümlich nicht anführende Klage ist nichtig. Es ist daher aufzuheben und die Klage vom Erstgericht dem Kläger zur Verbesserung zurückzustellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0036702Dokumentnummer
JJR_19510829_OGH0002_0020OB00518_5100000_001