Norm
EO §4Rechtssatz
Das Fehlen eines urkundlichen Nachweises im Sinne des Art 7 Abs 2 obigen Vertrages rechtfertigt nicht die Abweisung des Gesuches; es handelt sich um ein Formgebrechen, das durch einen Auftrag zur Verbesserung gemäß §§ 84, 85 ZPO, § 78 EO behoben werden kann (JBl 1958,629)
Entscheidungstexte
Schlagworte
Internationale Abkommen, zweiseitige AbkommenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0000131Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.06.2020