Norm
EO §88 Abs2Rechtssatz
Wird das Gesuch um zwangsweise Pfandrechtsbegründung ohne Anschluß der Vollmacht beim Exekutions- und Grundbuchsgerichte eingebracht, dann kann der Schriftsatz der betreibenden Partei nicht zur Behebung eines Formgebrechens zurückgestellt werden, weil gemäß § 95 GBG, der auch in diesem Falle gilt ( § 88 Abs 2 EO), Vorbescheide in Grundbuchssachen unzulässig sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0002680Dokumentnummer
JJR_19551214_OGH0002_0070OB00547_5500000_002