Norm
EO §4 Abs2Rechtssatz
Der Mangel der Vollstreckbarkeitsbestätigung auf einer Vergleichsausfertigung stellt ein bloßes Formgebrechen dar, das nicht zur sofortigen Abweisung des Exekutionsantrages führen darf. Es ist vielmehr seine Behebung zu veranlassen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Internationale Abkommen; Mehrseitige Abkommen Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern, BGBl 1961/294European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0000156Dokumentnummer
JJR_19580326_OGH0002_0010OB00043_5800000_001