Norm: ZPO §84 IZPO §467 Cb1
Rechtssatz: Der Antrag des Berufungsbewerbers, er ersuche das Berufungsgericht um ein gerechtes Urteil, kann nicht als Berufungsantrag im Sinne des § 467 ZPO angesehen werden, weil aus diesem völlig allgemein gehaltenen Begehren um Gewährung von Rechtsschutz durch die übergeordnete Instanz nicht hervorgeht, ob der Berufungswerber die Aufhebung oder eine Abänderung des Urteils und welche er beantragt. ... mehr lesen...
Norm: GOG §89 Abs3ZPO §84 IZPO §85ZPO §204 H
Rechtssatz: Keine prozeßbeendende Wirkung eines bedingten Vergleiches, wenn der Widerrufsschriftsatz innerhalb der Widerrufsfrist mit einem Formmangel (hier: Fehlen der Unterschrift) eingelangt und zwar nach Ablauf der Widerrufsfrist, aber innerhalb der richterlichen Verbesserungsfrist verbessert wieder vorgelegt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 566... mehr lesen...
Auf Grund des Schiedsspruches eines von der Schiedskommission des Italienischen Nationalausschusses der Internationalen Wollvereinigung eingesetzten Schiedsrichterkollegiums vom 16. September 1976 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Gläubigerin zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 218 543.08 S samt Anhang am 20. April 1977 zur GZ 5 Nc 484/77 (E 2482/77 des Bezirksgerichtes Kitzbühel) wider die Verpflichtete die Fahrnisexekution. Am 10. Juni 1977 stellte die bet... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85
Rechtssatz: Der Einleitung eines Verbesserungsverfahrens bedarf es nicht mehr, wenn die Partei das ihrem Schriftsatz anhaftende Formgebrechen bereits von sich aus beseitigt hat. Mangels eines Verbesserungsauftrages wird keine Verbesserungsfrist in Lauf gesetzt. Entscheidungstexte 3 Ob 53/77 Entscheidungstext OGH 24.05.1977 3 Ob 53/77 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 AAußStrG §9 Abs1 A2dZPO §84 IZPO §84 IIZPO §85
Rechtssatz: Die §§ 84 f ZPO sind im Außerstreitverfahren sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 654/76 Entscheidungstext OGH 17.03.1977 7 Ob 654/76 Veröff: JBl 1977,496 = SZ 50/41 6 Ob 723/80 Entscheidungstext OGH 12.11.1980 6 Ob 723/80 ... mehr lesen...
Der inländische unbewegliche und bewegliche Nachlaß des am 28. Juli 1947 in der Emigration in Kuba verstorbenen Erblassers wurde mit Einantwortungsurkunde vom 18. Feber 1952 mehreren Erben, darunter dem Rekurswerber, rechtskräftig eingeantwortet. Nach der damaligen Aktenlage, nämlich dem eigenen Vorbringen der Erben (ON 1 und 22) in Verbindung mit den von ihnen vorgelegten Urkunden war der Erblasser früher polnischer Staatsangehöriger und später Staatsbürger von Honduras. Der erst im ... mehr lesen...
Norm: ZPO §60 Abs1ZPO §84
Rechtssatz: Bei der Eidesstaatlichen Erklärung (im Sinne des § 60 Abs 1 ZPO) handelt es sich nicht um einen hinsichtlich Formgebrechen verbesserungsfähigen Schriftsatz, sondern um eine Beweisurkunde. Entscheidungstexte 2 Ob 564/76 Entscheidungstext OGH 20.01.1977 2 Ob 564/76 Veröff: RZ 1978/40 S 83 Europea... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85 Abs2ZPO §243 Abs2
Rechtssatz: Wird eine Klagebeantwortung ohne Unterfertigung durch einen Rechtsanwalt und ohne die erforderlichen Gleichschriften und Halbschriften "als Information" mit dem Antrag auf Erstreckung der Klagebeantwortungsfrist zur Beibringung der Unterschrift eines Rechtsanwalts erstattet, ist das Verbesserungsverfahren nach §§ 84, 85 ZPO einzuleiten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §890ABGB §1425 IZPO §84 IZPO §405 D III2a
Rechtssatz: Mangels Übereinstimmung aller Gläubiger ist das Begehren der Mehrheitsgläubiger auf Zahlung an sich gegenüber dem Begehren auf Leistung an sämtliche Gläubiger oder dem Begehren auf Erlag zugunsten aller Gesamthandgläubiger ein aliud. Die mangelnde Anführung sämtlicher Gläubiger ist ein nicht verbesserungsfähiger inhaltlicher Mangel. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §141 HEO §4 Abs2EO §7 EaEO §54 Abs1 Z2ZPO §84 II
Rechtssatz: 1. Ist für einen Unterhaltsvergleich die pflegschaftsbehördliche Genehmigung Voraussetzung der Rechtswirksamkeit und Vollstreckbarkeit des Titels, so ist sie nicht bloß nachzuweisen, sondern muß gem § 54 Abs 1 Z 2 EO die die Rechtswirksamkeit des Titels bescheinigende und diesen ergänzende, daher einen integrierenden Teil des Exekutionstitels bildende Urkunde im Exekutionsa... mehr lesen...
Norm: EO §4 Abs2EO §54ZPO §84 II
Rechtssatz: Der gemäß §§ 4 Abs 2, 54 EO mit dem Exekutionsantrag vorzulegende Exekutionstitel ist durch Vorlage einer geschäftsordnungsmäßigen Ausfertigung des Titelgerichtes beizubringen. Die bloße Vorlage der Fotokopie einer solchen Ausfertigung, welche an sich den Exekutionsantrag im Sinne des § 7 Abs 1 und 2 EO decken würde, ist jedoch nur als Formgebrechen anzusehen, das durch einen Auftrag zur Verbesserung... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs3EO §78EO §133ZPO §84 II
Rechtssatz: 1. Das Fehlen einer Beilage eines Exekutionsantrages welcher Art immer, ist regelmäßig nicht als Inhaltsmangel, sondern als Formmangel anzusehen, der zufolge §§ 78 EO, 84, 85 ZPO Gegenstand eines gerichtlichen Verbesserungsauftrages sein kann. 2. Auch für den Exekutionsantrag auf Bewilligung der Zwangsversteigerung gilt dies, weil die Bestimmungen des Grundbuchsgesetz nicht (ausdrücklich) als... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs3ZPO §84 I
Rechtssatz: Wird ein Antrag - sei es in erster oder zweiter Instanz - abgewiesen, obwohl richtigerweise ein Verbesserungsauftrag zu erteilen gewesen wäre, so kann die Verbesserung auch im Rechtsmittelverfahren aufgetragen werden, ist der Mangel inzwischen behoben, so kann das Rechtsmittelgericht sofort entscheiden. Entscheidungstexte 3 Ob 137/75 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: EO §133ZPO §84 II
Rechtssatz: Das Fehlen des Grundbuchsauszuges ist beim Antrag auf Bewilligung der Zwangsversteigerung dann verbesserungsfähig, wenn sich aus dem Verbesserungsauftrag keine Rangverschiebung ergeben kann. Entscheidungstexte 3 Ob 137/75 Entscheidungstext OGH 24.06.1975 3 Ob 137/75 SZ 48/6 3 Ob 144/83 E... mehr lesen...
Norm: AO §53AO §53aEO §7 AcEO §7 DaEO §54 Abs1 Z3ZPO §84 II
Rechtssatz: Der betreibende Gläubiger hat im Exekutionsantrag zu behaupten und allenfalls urkundlich nachzuweisen, daß seine Forderung aus dem geltendgemachten, während des Ausgleichsverfahrens erworbenen Exekutionstitels (vgl SZ 39/169) in der vollen Höhe der Betreibung durch das Ausgleichsverfahren nicht betroffen wurde, bzw daß die Wirkungen des Ausgleichsverfahrens der Exekutionsfü... mehr lesen...
Die betreibende Partei beantragte zur Hereinbringung einer laut rechtskräftigem Urteil des Handelsgerichtes W vom 26. September 1973 vollstreckbaren Forderung per 820.836.98 S samt Anhang ohne Vorlage dieses Exekutionstitels (dies offenbar im Hinblick auf § 138 EO) die Exekution durch Zwangsversteigerung der Liegenschaft EZ 1728 KG P "im Range des in COZ 11 einverleibten Pfandrechtes" mit dem Hinweis, daß das in COZ 5 angemerkte Veräußerungsverbot der beantragten Exekution nicht entge... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §85 Abs2ZPO §467 Z3 Cb2
Rechtssatz: Ist der ohne anwaltliche Fertigung bei Gericht eingelangte, als Berufung bezeichnete Schriftsatz zum Gerichtsgebrauch nicht geeignet (Fehlen des Berufungsantrages und der Berufungsgründe), ist er nicht zur Verbesserung zurückzustellen, sondern zurückzuweisen. Lag somit eine den materiellen Inhaltserfordernissen entsprechende Berufung bis zur Postaufgabe der vom Anwalt eingebrachten Berufung... mehr lesen...
Norm: EO §54ZPO §84 II
Rechtssatz: Es ist auch nicht Aufgabe des Bewilligungsgerichtes, scheinbare Rechenfehler im Sachvorbringen vor der Entscheidung über den Exekutionsantrag durch den Antragsteller verbessern zu lassen. Entscheidungstexte 3 Ob 222/73 Entscheidungstext OGH 15.01.1974 3 Ob 222/73 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §467 Cb2ZPO §468
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Frage, ob ein Schriftsatz oder ein diesen ersetzendes Protokoll ein an sich zulässiges Rechtsmittel gegen eine vorliegende Entscheidung enthält, ist der Inhalt dieses Schriftsatzes (des Protokolls) und nicht seine Bezeichnung durch den Einschreiter maßgebend. War die Eingabe des Beklagten nach Ablauf der Rechtsmittelfrist gegen das Versäumungsurteil des Erstgerichtes nicht ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4 Abs3AußStrG 2005 §6AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG §9 A2dZPO §75 Z3ZPO §84 I
Rechtssatz: Der Formmangel des Fehlens der Unterschrift (hier der Partei) auf einem Rechtsmittel - Schriftsatz ist ohne wesentliche Bedeutung, wenn das Rechtsmittel jedenfalls (als unzulässig) zurückzuweisen ist (vergleiche 4 Ob 542/73). Entscheidungstexte 4 Ob 567/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1... mehr lesen...
Norm: EO §54ZPO §84 II
Rechtssatz: Das Fehlen einer zufolge § 54 EO notwendigen Angabe stellt einen inhaltlichen Mangel dar, der einen Verbesserungsauftrag im Sinne der §§ 78 EO, 84, 85 ZPO nicht zuläßt. Entscheidungstexte 3 Ob 92/73 Entscheidungstext OGH 22.05.1973 3 Ob 92/73 3 Ob 83/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1974 3 O... mehr lesen...
Norm: KO §81ZPO §84 II
Rechtssatz: Tritt der Masseverwalter in seiner Organeigenschaft in einem Bereich auf, die das zur Konkursmasse gehörende Vermögen überhaupt nicht betreffen, kommt eine allfällige Verbesserungsmöglichkeit gemäß §§ 84, 85 ZPO (durch Vorlage einer Vollmacht des Verpflichteten an den Masseverwalter) nicht in Betracht. Entscheidungstexte 3 Ob 97/73 Entscheidungstex... mehr lesen...
Der betreibende Gläubiger, nach dem Akteninhalt ein uneheliches Kind des Verpflichteten, beantragte mit der ausdrücklichen Erklärung, daß über das Vermögen des Verpflichteten der Konkurs eröffnet worden sei, der Masseverwalter jedoch einen bestimmten Teil des Arbeitseinkommens des Verpflichteten beim Drittschuldner "nicht einbehalten" habe, unter Berufung auf § 6 LPfG die Exekution durch Pfändung und Überweisung dieses (nicht einbehaltenen) Arbeitseinkommens zur Hereinbringung rückstä... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §520 AZPO §520 BZPO §526 AZPO §526 B1
Rechtssatz: Die bloß unrichtige Benennung des Rechtsmittels bleibt ohne nachteilige Folgen, wenn das Rechtsmittel sonst alle Inhaltserfordernisse eines statthaften Rechtsmittels aufweist (Fasching IV 21). Daß die Rechtsmittelschrift diesbezüglich keine Erklärung über den Umfang der Anfechtung und keinen Rechtsmittelantrag enthielt, stellte keinen Inhaltsmangel dar (JBl 1961,34, SZ 37/170)... mehr lesen...
Norm: ZPO §30 Abs1ZPO §37ZPO §38ZPO §84 I
Rechtssatz: Wird innerhalb der nach § 38 ZPO gesetzten Frist der Nachweis der Bevollmächtigung durch eine Vollmachtsurkunde nicht erbracht, so ist § 84 ZPO nicht heranzuziehen, weil es sich nicht um ein Formgebrechen handelt. Entscheidungstexte 2 Ob 128/72 Entscheidungstext OGH 29.06.1972 2 Ob 128/72 Veröff: SZ 45/76 ... mehr lesen...
Für die beklagte Partei schritt bei der ersten Tagsatzung durch Rechtsanwaltsanwärter Dr N Rechtsanwalt Dr H ein, der seine Bevollmächtigung nicht nachweisen konnte und einen Antrag auf Zulassung gemäß § 38 ZPO gegen Beibringung der Vollmacht binnen 4 Wochen stellte. Der Kläger beantragte für den Fall der nicht rechtzeitigen Vollmachtsvorlage Fällung des Versäumungsurteiles. Das Erstgericht verkundete den Beschluß in diesem Sinne. Innerhalb der Frist legte die Beklagte mittels Schrift... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §398
Rechtssatz: Langt innerhalb der Klagebeantwortungsfrist eine Klagebeantwortung ein, in der die beklagte Partei anders bezeichnet ist als sie in der Klage benannt worden war, kann über Antrag der klagenden Partei kein Versäumungsurteil gegen die beklagte Partei gefällt werden; es ist vielmehr das Verbesserungsverfahren einzuleiten. Entscheidungstexte 1 Ob 57/72 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §396 A
Rechtssatz: Mangelnde Schlüssigkeit des Vorbringens der Klage ist nicht gemäß § 84 ZPO verbesserungsfähig. Entscheidungstexte 1 Ob 128/71 Entscheidungstext OGH 01.07.1971 1 Ob 128/71 7 Ob 729/78 Entscheidungstext OGH 14.12.1978 7 Ob 729/78 4 Ob 542/95 ... mehr lesen...
Norm: EO §78EO §355 IIZPO §84 II
Rechtssatz: In der Angabe des Zeitpunktes des Zuwiderhandelns gegen das Titelverbot in einer Weise, daß aus dieser Behauptung ein Zuwiderhandeln nach Zustellung des letzten Vollstreckungsbeschlusses nicht zu erkennen ist, liegt kein gem § 84 ZPO behebbarer Formmangel. Entscheidungstexte 3 Ob 11/71 Entscheidungstext OGH 03.02.1971 3 Ob 11/71 Ve... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §520 E1
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 520 Abs 1 ZPO über mündlich zu Protokoll angebrachte Rekurse bezieht sich nur auf inländische Bezirksgerichte, nicht aber auf Rekurse, die bei einem ausländischen Gericht (hier: deutsches Amtsgericht) zu Protokoll gegeben werden. Auch eine Verbesserung nach § 84 ZPO ist in diesem Fall ausgeschlossen. Entscheidungstexte 5 Ob 226/70 ... mehr lesen...