Norm
EO §88 Abs2Rechtssatz
Im Verfahren zur Bewilligung einer zwangsweisen Pfandrechtsbegründung kann kein Auftrag zur Verbesserung eines Rekurses durch Nachbringung der Unterschrift eines Rechtsanwaltes erteilt werden, vielmehr ist das Rechtsmittel zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Internationale Abkommen; Mehrseitige Abkommen Haager Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiet der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern, BGBl 1961/294European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0002642Dokumentnummer
JJR_19630621_OGH0002_0030OB00096_6300000_002