RS OGH 1965/1/13 3Ob143/64

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Veröffentlicht am 13.01.1965
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Norm

ZPO §37
ZPO §84

Rechtssatz

Wurde dem Verbesserungsauftrag durch Unterschrift eines Rechtsanwaltes auf der Berufung entsprochen, die Vollmacht des Rechtsanwaltes aber nicht angeschlossen, so ist doch dem Auftrag entsprochen; die fehlende Vollmacht ist nach § 37 ZPO abzufordern.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 143/64
    Entscheidungstext OGH 13.01.1965 3 Ob 143/64
    Veröff: EvBl 1965/268 S 403

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0035652

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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