Norm
ZPO §37Rechtssatz
Wurde dem Verbesserungsauftrag durch Unterschrift eines Rechtsanwaltes auf der Berufung entsprochen, die Vollmacht des Rechtsanwaltes aber nicht angeschlossen, so ist doch dem Auftrag entsprochen; die fehlende Vollmacht ist nach § 37 ZPO abzufordern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0035652Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.10.2021