Norm
EO §78Rechtssatz
Die Nichtvorlage einer Vollmacht ist ein Formgebrechen, das iS der auch im Exekutionsverfahren (§ 78 EO) geltenden Bestimmungen der §§ 84, 85 ZPO zu beheben ist, soferne einer solchen Behebung nicht andere zwingende Vorschriften entgegen stehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0002413Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.05.2010