RS OGH 1955/12/14 7Ob547/55, 2Ob692/56, 3Ob199/09z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.1955
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Norm

EO §78
ZPO §37
ZPO §84 II

Rechtssatz

Die Nichtvorlage einer Vollmacht ist ein Formgebrechen, das iS der auch im Exekutionsverfahren (§ 78 EO) geltenden Bestimmungen der §§ 84, 85 ZPO zu beheben ist, soferne einer solchen Behebung nicht andere zwingende Vorschriften entgegen stehen.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 547/55
    Entscheidungstext OGH 14.12.1955 7 Ob 547/55
  • 2 Ob 692/56
    Entscheidungstext OGH 30.01.1957 2 Ob 692/56
  • 3 Ob 199/09z
    Entscheidungstext OGH 30.09.2009 3 Ob 199/09z
    Ähnlich; Beisatz: Das Erstgericht hat zur Behebung des Vollmachtsmangels (zufolge § 78 EO iVm § 520 ZPO) einen weiteren ? gemäß § 85 Abs 2 ZPO zu befristenden ? Verbesserungsauftrag an die einschreitende Rechtsanwaltsgesellschaft zu erteilen, die sich auf die durch den Jugendwohlfahrtsträger erteilte Vollmacht berief, dessen Vertretungsbefugnis nach § 212 Abs 2 ABGB jedoch mit der Volljährigkeit des Kindes geendet hat. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0002413

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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