Norm
ZPNov 1955 allgRechtssatz
Die ZPNov 1955 hat keinen Einfluß auf den im Judikatenbuch Nr 217 (alt) ausgesprochenen Grundsatz, daß die wegen mangels rechtsfreundlicher Fertigung zur Verbesserung zurückgestellten Einwendungen gegen einen WZA nicht durch neue, in dem ursprünglichen Schriftsatz nicht enthaltenen Einwendungen ergänzt werden können.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0036487Dokumentnummer
JJR_19561212_OGH0002_0020OB00491_5600000_001