RS OGH 1975/6/24 3Ob137/75, 2Ob532/84; 3Ob134/07p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.06.1975
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Norm

EO §54 Abs3
ZPO §84 I

Rechtssatz

Wird ein Antrag - sei es in erster oder zweiter Instanz - abgewiesen, obwohl richtigerweise ein Verbesserungsauftrag zu erteilen gewesen wäre, so kann die Verbesserung auch im Rechtsmittelverfahren aufgetragen werden, ist der Mangel inzwischen behoben, so kann das Rechtsmittelgericht sofort entscheiden.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 137/75
    Entscheidungstext OGH 24.06.1975 3 Ob 137/75
    Veröff: SZ 48/6
  • 2 Ob 532/84
    Entscheidungstext OGH 27.03.1984 2 Ob 532/84
    nur: Wird ein Antrag - sei es in erster oder zweiter Instanz - abgewiesen, obwohl richtigerweise ein Verbesserungsauftrag zu erteilen gewesen wäre, so kann die Verbesserung auch im Rechtsmittelverfahren aufgetragen werden. (T1) Veröff: RZ 1985/7 S 22
  • 3 Ob 134/07p
    Entscheidungstext OGH 16.08.2007 3 Ob 134/07p
    Auch; nur T1; Beisatz: Hier: § 54 Abs 3 EO. (T2); Veröff: SZ 2007/128

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0036605

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

27.04.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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