Norm: ABGB §914 IIIdZPO §560 BZPO §562 AZPO §572
Rechtssatz: Eine zeitliche Begrenzung eines vom Vermieter zugunsten des Mieters erklärten Kündigungsverzichtes ist zumindest im Zweifel nur auf den durch den Kündigungstermin fixierten Zeitpunkt der Auflösung des Bestandverhältnisses zu beziehen. Entscheidungstexte 4 Ob 591/74 Entscheidungstext OGH 15.10.1974 4 Ob 591/74 Veröff: ImmZ 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 AZPO §562 BZPO §572
Rechtssatz: Der Kündigung nachfolgende Tatbestände können als Illustrationsfakten berücksichtigt werden; sie vermögen aber eine aus anderen Gründen ausgesprochene Aufkündigung nicht zu rechtfertigen. Entscheidungstexte 5 Ob 123/71 Entscheidungstext OGH 30.06.1971 5 Ob 123/71 Veröff: ImmZ 1972,11 = MietSlg 23179 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 AMG §19 Abs2 Z10 A2ZPO §572
Rechtssatz: Für die bei der Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Weitergabe des Mietgegenstandes notwendige Zukunftsprognose ist nicht auf den Zeitpunkt der Empfangsnahme der Aufkündigung, sondern auf den Zeitpunkt der Weitergabe des Mietgegenstandes abzustellen. Die Prognose kann rückblickend auch auf Grund von Umständen, die für das Gericht erst nach der Empfangnahme der Aufkündigung abschließend be... mehr lesen...
Norm: ZPO §572
Rechtssatz: Über die Rechtswirksamkeit einer Aufkündigung bezüglich verschiedener Räume ist eine zum Teil die Aufkündigung für wirksam erklärende, zum anderen Teil die Aufkündigung aufhebende Entscheidung möglich. Entscheidungstexte 5 Ob 124/69 Entscheidungstext OGH 07.05.1969 5 Ob 124/69 Veröff: MietSlg 21854 Europe... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 BZPO §572
Rechtssatz: Hat der Vermieter mehr Räume aufgekündigt, als der Mieter in Bestand genommen hat, so liegt deshalb noch nicht eine ungenaue Bezeichnung des Mietgegenstandes vor. Die Aufkündigung ist vielmehr bezüglich der nicht in Bestand genommenen Räume aufzuheben; bezüglich der vom Mietvertrag umfaßten Räume hängt das Schicksal der Aufkündigung, wenn diese Räume dem Kündigungsschutz unterliegen, vom Zutreffen der gelten... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 C3ZPO §572
Rechtssatz: Im Falle der gegen die Verlassenschaft rechtskräftig für rechtswirksam erklärten Kündigung besteht ein Anspruch auf Benützungsentgelt gegen die die Wohnung weiter benützenden Personen vom Tage des Kündigungstermines an. Entscheidungstexte 6 Ob 27/65 Entscheidungstext OGH 27.01.1965 6 Ob 27/65 Veröff: MietSlg 17096 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §572MG §38
Rechtssatz: Ein Mietverhältnis endet mit dem Kündigungstermin, wenn die für diesen Termin ausgesprochene Kündigung für rechtswirksam erklärt wurde. Daran ändert nichts, dass das Urteil, mit dem diese Rechtswirksamerklärung erfolgte, erst nach Ablauf des Kündigungstermins erging, da damit doch die Kündigung vom Zeitpunkt ihrer Anbringung an für rechtswirksam erkannt wurde (vgl MietSlg 2699). Die Bestimmungen des § 38 Abs 2 M... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 BZPO §572
Rechtssatz: Ein in der Aufkündigung unrichtig angegebener Räumungstermin muß ausdrücklich in den Einwendungen bemängelt werden. In einem solchen Fall ist ein Urteil auf den richtigen Räumungstermin zu erkennen. Entscheidungstexte 3 Ob 68/60 Entscheidungstext OGH 22.03.1960 3 Ob 68/60 Veröff: EvBl 1960/283 S 467 = ImmZ 1960,374 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei kündigte als Hauseigentümer mit der am 16. 9. 1959 eingebrachten gerichtlichen Aufkündigung der Verlassenschaft nach der am 6. 7. 1959 verstorbenen Theodora N*****, vertreten durch den gerichtlich bestellten Verlassenschaftskurator Antonie H*****, die im Hause G*****, W*****gasse 6, Parterre rechts gelegene Dreizimmerwohnung samt Nebenräumen für den 31. 10. 1959 gerichtlich auf und beantragte gleichzeitig, der Gegenseite aufzutragen, den Best... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei beantragt in ihrer Kündigung, der beklagten Partei aufzutragen, bis 31. 5. 1956 um 24 Uhr das Haus D*****, heute P*****straße Nr. 93, mit allen darin enthaltenen Räumen und dem anschließenden Hof und Garten zu räumen. Sie führt aus, die Kündigungsbeschränkungen seien unanwendbar, weil der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen worden sei. Es werde aber jedenfalls der Kündigungsgrund nach § 19 Abs 1 MietG geltend gemacht, weil dringende öffent... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A1ZPO §561ZPO §572
Rechtssatz: Der Umstand, daß eine spätere Kündigung rechtskräftig aufrechterhalten wurde, hindert nicht die Verhandlung und Entscheidung über eine frühere Kündigung zwischen den gleichen Parteien. Entscheidungstexte 1 Ob 294/56 Entscheidungstext OGH 30.05.1956 1 Ob 294/56 Veröff: MietSlg 5270(24) 8 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z6ZPO §572
Rechtssatz: Nach der Aufkündigung eingetretene Veränderungen in der Person des Gekündigten sind bei Beurteilung der Eignung der angebotenen Ersatzwohnung zu berücksichtigen (Heiratsabsicht). Entscheidungstexte 7 Ob 373/55 Entscheidungstext OGH 28.09.1955 7 Ob 373/55 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §572
Rechtssatz: Im Falle der Aufhebung einer Kündigung ist das Räumungsbegehren abzuweisen und nicht auszusprechen, daß der Beklagte nicht schuldig sei, den Bestandgegenstand zu übergeben. Entscheidungstexte 1 Ob 909/54 Entscheidungstext OGH 15.12.1954 1 Ob 909/54 Veröff: JBl 1955,413 = EvBl 1955/189 S 316 1 Ob 549/55 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z5MG §19 Abs2 Z12ZPO §572
Rechtssatz: Berücksichtigung eines erst durch Räumungsexekution freiwerdenden Raumes bei Beurteilung des Eigenbedarfes. Entscheidungstexte 3 Ob 401/54 Entscheidungstext OGH 30.06.1954 3 Ob 401/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0044933 Doku... mehr lesen...
Norm: ZPO §572
Rechtssatz: Keine Anfechtungsmöglichkeit eines Kündigungsurteiles durch den Beklagten, weil es keinen Übergabsauftrag enthält. Entscheidungstexte 3 Ob 788/53 Entscheidungstext OGH 27.01.1954 3 Ob 788/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0044912 Dokumentnummer JJR_1... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 AaZPO §560ZPO §572
Rechtssatz: Die Entscheidung, die über eine für einen anderen Termin erfolgte Kündigung ergangen ist, schafft für eine spätere Aufkündigung keine materielle Rechtskraft, da in den beiden Verfahren der Gegenstand der Entscheidung nicht der gleiche ist. Entscheidungstexte 3 Ob 829/53 Entscheidungstext OGH 07.01.1954 3 Ob 829/53 Veröff: MietSlg 4110 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §406 AbZPO §572
Rechtssatz: Das über Einwendungen gegen eine Aufkündigung ergehende Urteil hat sich grundsätzlich darauf zu beschränken, ob die Kündigung zur Zeit ihrer Überreichung zulässig und wirksam war; nach der Aufkündigung eingetretene Veränderungen sind in der Regel nicht zu berücksichtigen. Entscheidungstexte 1 Ob 339/50 Entscheidungstext OGH 29.11.1950 1 Ob 33... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 BZPO §234ZPO §572
Rechtssatz: Zur Frage der Legitimation zur Kündigung des Untermieters und zum Rechtsschutzinteresse an der Durchführung des Kündigungsstreites bei Wohnungstausch des Hauptmieters. Entscheidungstexte 2 Ob 490/53 Entscheidungstext OGH 01.07.1953 2 Ob 490/53 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §354 A1HBO §12ZPO §572
Rechtssatz: Die Räumungsklage gegen seinen Hausbesorger, dessen Dienstverhältnis aufgekündet ist, kann schon vor Ablauf der Kündigungsfrist eingebracht werden; notwendig ist nur, daß der Kündigungstermin im Zeitpunkt der Fällung der Entscheidung bereits abgelaufen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 72/53 Entscheidungstext OGH 12.05.1953 4 Ob 72/53 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z3 A1MG §19 Abs2 Z5 A4MG §19 Abs2 Z12 AMG §21 Abs1 A1MRG §30 Abs1 DMRG §30 Abs2 Z8 A3ZPO §560 AZPO §572
Rechtssatz: Grundsätzlich ist im Kündigungsstreit, in dem über die Wirksamkeit einer Rechtshandlung, nämlich der Aufkündigung, entschieden wird, der Zeitpunkt der Aufkündigung, daß heißt ihrer Zustellung, maßgebend. Eine Durchbrechung dieses Grundsatzes wurde von der Rechtsprechung nur ausnahmsweise anerkannt, wenn - wie ins... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 Z2 BZPO §562 Abs1 BZPO §572
Rechtssatz: Während die Angabe des Kündigungstermines in der Aufkündigung als rechtsgeschäftliche Erklärung einer Korrektur durch das Gericht im Urteil nicht zugänglich ist, kann bei der Entscheidung über den in der Kündigung enthaltenen Räumungsantrag ein verfehlter Räumungstermin (wenn der Fehler in den Einwendungen gerügt wurde) berichtigt werden. Die im § 560 Z 2 ZPO erwähnte besondere Ortsgewohnhe... mehr lesen...
Zu. K./51 des Bezirksgerichtes für ZRS. Graz haben die klagenden Parteien am 11. August 1951 eine auf die Kündigungsgrunde nach § 19 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 4 und 4a MietG. gestützte Aufkündigung gegen den Beklagten überreicht. Diesbezüglich wurde auf Grund des Bescheides des Magistrates vom 27. Juli 1951 vorgebracht, daß dem Ansuchen auf Abtragung des bombengeschädigten Hauses in Graz, S.gasse-B.gasse, zum Zwecke der Errichtung eines Neubaues stattgegeben worden sei, wobei festgestellt ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs1 AMG §19 Abs2 Z10 A2ZPO §572MRG §30 Abs1 D
Rechtssatz: Grundsätzlich ist die Zulässigkeit einer Kündigung nach dem Zeitpunkt ihrer Zustellung zu beurteilen. Ausnahmsweise ist jedoch auf die Verhältnisse bei Schluss der Verhandlung erster Instanz Rücksicht zu nehmen, wenn dies im Interesse des Mieters erforderlich ist, um eine offenbar unbillige Entscheidung zu vermeiden. Dies gilt insbesondere auch für den Kündigungsgrund des §... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z13ZPO §560 AZPO §572
Rechtssatz: Ein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses besteht nicht, wenn der Bestandnehmer entweder keine oder an sich ungeeignete Schritte zur Wiederaufnahme eines Betriebes in den gemieteten Räumen unternimmt oder wenn die an sich geeigneten Schritte lange Zeit erfolglos geblieben sind. Es muß dabei auch auf die Entwicklung der Verhältnisse während der Dauer des Kündig... mehr lesen...
Norm: ZPO §406 AbZPO §572
Rechtssatz: Über die Wirksamkeit einer Kündigung kann nur nach den Voraussetzungen, wie sie zur Zeit der Kündigungserklärung bestanden haben, geurteilt werden (vgl SZ 9/249, RZ 1932,116 ZBl 1931/179). Entscheidungstexte 1 Ob 364/38 Entscheidungstext OGH 03.05.1938 1 Ob 364/38 Veröff: DREvBl 1938/165 Europe... mehr lesen...
Norm: ZPO §6ZPO §37ZPO §406 AaZPO §572
Rechtssatz: Der Mangel der Vertretungsbefugnis im Zeitpunkte der Kündigung kann bis zum Schluß der Verhandlung behoben werden. (Nachträgliche Abgabe und Annahme der Erbserklärung desjenigen, der als Vertreter der kündigenden Verlassenschaft einschreitet). Entscheidungstexte 3 Ob 1071/36 Entscheidungstext OGH 30.12.1936 3 Ob 1071/36 Veröff: S... mehr lesen...
Norm: ZPO §572
Rechtssatz: Einer neuen Räumungsklage steht, mag auch der Tatbestand und der Rechtsgrund, worauf die Klage gestützt wird, unverändert geblieben sein, die Rechtskraft eines früheren abweisenden Urteiles nicht entgegen. Entscheidungstexte 2 Ob 833/36 Entscheidungstext OGH 30.09.1936 2 Ob 833/36 Veröff: SZ 18/160 Europe... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 DZPO §571ZPO §572
Rechtssatz: Wurde über die Einwendungen gegen die Aufkündigung eine Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung angeordnet, so dürfen die Einwendungen nicht mehr mit Beschluß zurückgewiesen werden, sondern es muß mit Urteil entschieden werden. Entscheidungstexte 1 Ob 672/36 Entscheidungstext OGH 29.07.1936 1 Ob 672/36 Veröff: SZ 18/123 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z6 EZPO §571ZPO §572
Rechtssatz: Ist über verspätete Einwendungen gegen die Aufkündigung die Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung angeordnet worden, so können die Einwendungen nicht mehr mit Beschluß zurückgewiesen werden; es ist mit Urteil zu entscheiden. Die Verletzung der Bestimmungen des § 571 Abs 3 ZPO begründet keine Nichtigkeit. Entscheidungstexte 2 Ob 630/36 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §565ZPO §572
Rechtssatz: Ist in der Kündigung der Kündigungszeitpunkt richtig, der Räumungszeitpunkt aber verfehlt angegeben, so ist, wenn in den Einwendungen dieser Fehler geltend gemacht wird, im Urteil auf den richtigen Räumungszeitpunkt zu erkennen. Entscheidungstexte 3 Ob 550/33 Entscheidungstext OGH 14.06.1933 3 Ob 550/33 Veröff: SZ 15/134 ... mehr lesen...