Norm
ABGB §354 A1Rechtssatz
Die Räumungsklage gegen seinen Hausbesorger, dessen Dienstverhältnis aufgekündet ist, kann schon vor Ablauf der Kündigungsfrist eingebracht werden; notwendig ist nur, daß der Kündigungstermin im Zeitpunkt der Fällung der Entscheidung bereits abgelaufen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0010309Dokumentnummer
JJR_19530512_OGH0002_0040OB00072_5300000_001