RS OGH 1953/5/12 4Ob72/53

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.05.1953
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Norm

ABGB §354 A1
HBO §12
ZPO §572

Rechtssatz

Die Räumungsklage gegen seinen Hausbesorger, dessen Dienstverhältnis aufgekündet ist, kann schon vor Ablauf der Kündigungsfrist eingebracht werden; notwendig ist nur, daß der Kündigungstermin im Zeitpunkt der Fällung der Entscheidung bereits abgelaufen ist.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 72/53
    Entscheidungstext OGH 12.05.1953 4 Ob 72/53
    Arb 5701

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0010309

Dokumentnummer

JJR_19530512_OGH0002_0040OB00072_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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