Norm
MG §19 Abs2 Z6Rechtssatz
Nach der Aufkündigung eingetretene Veränderungen in der Person des Gekündigten sind bei Beurteilung der Eignung der angebotenen Ersatzwohnung zu berücksichtigen (Heiratsabsicht).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0044888Dokumentnummer
JJR_19550928_OGH0002_0070OB00373_5500000_001