Norm
ZPO §565Rechtssatz
Ist in der Kündigung der Kündigungszeitpunkt richtig, der Räumungszeitpunkt aber verfehlt angegeben, so ist, wenn in den Einwendungen dieser Fehler geltend gemacht wird, im Urteil auf den richtigen Räumungszeitpunkt zu erkennen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1933:RS0044822Dokumentnummer
JJR_19330614_OGH0002_0030OB00550_3300000_001