Norm
ZPO §572Rechtssatz
Im Falle der Aufhebung einer Kündigung ist das Räumungsbegehren abzuweisen und nicht auszusprechen, daß der Beklagte nicht schuldig sei, den Bestandgegenstand zu übergeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0044903Dokumentnummer
JJR_19541215_OGH0002_0010OB00909_5400000_002