RS OGH 1950/11/29 1Ob339/50

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Veröffentlicht am 29.11.1950
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Norm

MG §19 Abs2 Z13
ZPO §560 A
ZPO §572

Rechtssatz

Ein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses besteht nicht, wenn der Bestandnehmer entweder keine oder an sich ungeeignete Schritte zur Wiederaufnahme eines Betriebes in den gemieteten Räumen unternimmt oder wenn die an sich geeigneten Schritte lange Zeit erfolglos geblieben sind. Es muß dabei auch auf die Entwicklung der Verhältnisse während der Dauer des Kündigungsstreites Bedacht genommen werden.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 339/50
    Entscheidungstext OGH 29.11.1950 1 Ob 339/50

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0044705

Dokumentnummer

JJR_19501129_OGH0002_0010OB00339_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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