Begründung: Seit 1996 hatte die Beklagte einen Teil ihrer Hauptmietwohnung an ihren - mangels gemeinsamer Haushaltsführung nicht eintrittsberechtigten - Sohn und dessen Gattin für 10 Jahre befristet untervermietet. Ab Mai 2004 benutzte sie die Wohnung nicht mehr und zog in eine von ihr unbefristet angemietete Hauptmietwohnung. Der Grund dafür lag in immer heftiger werdenden Ehestreitigkeiten zwischen dem Sohn und dessen Gattin, mit welcher auch die Beklagte in Auseinandersetzunge... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten die Erlassung eines Auftrags zur Übernahme eines näher bezeichneten Bestandobjekts zum 30. September 2005. Sie brachten vor, das Bestandverhältnis ende am 30. September 2005, weswegen sie sicherstellen wollten, dass der Antragsgegner das Bestandobjekt an diesem Tag übernehme. Das Erstgericht wies den Antrag a limine zurück. Aus einem rechtskräftig abgeschlossenen Vorverfahren sei amtsbekannt, dass die Antragsteller infolge qualifizierten Miet... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin vermietete mit Mietvertrag vom 25. 10. 1999 ihre Eigentumswohnung, die sie mit Kaufvertrag vom 9. 10. 1990 erworben hatte, an die Beklagte. Sie kündigte der Beklagten diese Wohnung zum 30. 8. 2000 aus den Kündigungsgründen des § 30 Abs 2 Z 1 und Z 8 MRG gerichtlich auf. Die Beklagte habe trotz Mahnung lediglich einen Teil des Mietzinses bezahlt, weil sie zu Unrecht eine vermeintliche Gegenforderung aufgerechnet habe. Zudem habe die Klägerin nunmehr ein drin... mehr lesen...
Begründung: Am 22. 3. 2000 waren die drei Kläger (zu je 1/4 bzw zur Hälfte) Eigentümer des Wohnhauses ***** in I*****, dessen (nunmehr im alleinigen Wohnungseigentum der Drittklägerin stehende) Mansardenwohnung top 17 seit 1957 an Cäcilia P***** vermietet war. Nachdem die Kläger im Herbst 1999 davon Kenntnis erlangt hatten, dass die Mieterin bereits am 23. 2. 1996 verstorben war und sich deren Tochter und gesetzliche Alleinerbin Renate K***** geweigert hatte, die Wohnung zu räumen,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die gerichtliche Aufkündigung der klagenden Parteien, die der Sache nach auf den Kündigungsgrund gemäß § 30 Abs 2 Z 3 2. Fall MRG gestützt, beim Erstgericht am 11. März 1997 eingebracht und am 13. März 1997 durch die Erlassung des Auftrags nach § 562 Abs 1 ZPO gerichtlich erledigt wurde, enthält einleitend folgenden Wortlaut: Die gerichtliche Aufkündigung der klagenden Parteien, die der Sache nach auf den Kündigungsgrund gemäß Paragraph 30, Absatz 2, Ziffer 3... mehr lesen...
Begründung: Am 9. April 1998 (Einlangen bei Gericht) kündigte die klagende Partei als Vermieterin das Bestandverhältnis mit der Beklagten als Mieterin einer Linzer Wohnung zum 31. Mai 1998. Sie beantragte, der Bekagten aufzutragen, „dieser Aufkündigung bei Exekution rechtzeitig Folge zu leisten oder gegen die Aufkündigung längstens binnen vier Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses mündlich oder schriftlich ... Einwendungen anzubringen“. Überdies brachte sie vor, der Beklagten ... mehr lesen...
Norm: ZPO §563ZPO §572
Rechtssatz: Nach Erlassung eines Übernahmsauftrages kann die Aufkündigung nicht mehr wegen Verspätung zurückgewiesen werden; der Übernahmsauftrag kann gemäß § 572 ZPO nur nach mündlicher Verhandlung aufgrund von Einwendungen durch Urteil aufgehoben werden. Entscheidungstexte 2 Ob 174/98x Entscheidungstext OGH 25.06.1998 2 Ob 174/98x ... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 3.6.1997 beim Erstgericht eingelangten Aufkündigung beantragte die kündigende Bestandnehmerin die Erlassung eines Übernahmsauftrages, mit dem den gekündigten Bestandnehmern aufgetragen werde, das näher bezeichnete Mietobjekt geräumt zu übernehmen. Sie brachte dazu vor, ein bestimmtes Bestandobjekt auf unbestimmte Zeit gemietet zu haben, es sei vereinbart worden, daß das Bestandverhältnis unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist jeweils zum 30.... mehr lesen...
Norm: EO §7 AaEO §349 EZPO §226 IZPO §567ZPO §572
Rechtssatz: Die (gerichtliche) Aufkündigung ist ein an das Gericht gerichtetes Rechtsgestaltungsbegehren, das - falls sie durch Urteil für wirksam erkannt wird (§ 572 ZPO) - zu einem zur Exekution nach § 349 EO geeigneten Titel führen soll. Entscheidungstexte 5 Ob 549/95 Entscheidungstext OGH 28.11.1995 5 Ob 549/95 ... mehr lesen...
Norm: KlGG §7ZPO §391 AZPO §393ZPO §572
Rechtssatz: Ein Zwischenurteil oder Teilurteil über die Rechtswirksamkeitserklärung einer gerichtlichen Aufkündigung unter Vorbehalt des Ausspruches über die Räumungsverpflichtung (und einer damit verbundenen Zug - um - Zug - Leistung nach § 7 Abs 4 KlGG) ist nicht zulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 636/89 Entscheidungstext OGH 31.08.1989 6 Ob... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §572
Rechtssatz: Ist in den Entscheidungen der Vorinstanzen der nach § 572 letzter Halbsatz ZPO erforderliche Ausspruch unterblieben, so berichtigt der OGH den unvollständigen Urteilsspruch durch die entsprechende Ergänzung. Entscheidungstexte 3 Ob 581/87 Entscheidungstext OGH 27.05.1988 3 Ob 581/87 Veröff: JBl 1989,312 (Böhm) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer des Hauses Waagplatz 6 in Salzburg. Er kündigte der beklagten Partei das Mietverhältnis an dem im Erdgeschoß des Hauses gelegenen Geschäftslokal samt einem im Hof befindlichen Magazin für den 31.März 1984 wegen Weitergabe des Mietgegenstandes an die Michael H*** Gesellschaft mbH (§ 30 Abs 2 Z 4 MRG) und wegen Änderung der im Mietgegenstand bedungenen geschäftlichen Betätigung und Überlassung an Dritte (§ 30 Abs 2 Z 7 und Z 13 MRG) ger... mehr lesen...
Begründung: Mit dem am 12. Juni 1987 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz kündigte die klagenden Partei dem Beklagten die von ihr mit Mietvertrag vom 17. Oktober 1980 im Haus Mayrhofen, Hauptstraße 443, gemieteten Räumlichkeiten, die sie im einzelnen nach Verwendung, Lage und Größe genau bezeichnete, und zwar vier Räume im Obergeschoß, zwei Räume im Kellergeschoß, drei Räume im Erdgeschoß und einen Raum im Dachgeschoß des Hauses, zum 31. Dezember 1987 gerichtlich auf. Die Zus... mehr lesen...
Norm: HbG §18ZPO §562 ff DZPO §572
Rechtssatz: Der Ausspruch, daß die Kündigung als wirksam erkannt werde oder aufgehoben wird, ist erst notwendiger Bestandteil eines die Einwendungen erledigenden Urteils nach § 572 ZPO. Entscheidungstexte 9 ObA 34/87 Entscheidungstext OGH 21.10.1987 9 ObA 34/87 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger machten in ihrer "Kündigung eines Hausbesorgerdienstverhältnisses mit Dienstwohnung" näher konkretisierte Kündigungsgründe im Sinne des § 18 Abs 6 lit c und d HBG geltend und brachten vor, daß sie das Dienstverhältnis zur Beklagten als Hausbesorgerin des Hauses Vösendorf, Ortsstraße 158, unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf den 30.9.1986 gerichtlich aufkündigen ("Dienstverhältnis samt Dienstwohnung"). Sie beantragten, "der Kündigungsgegne... mehr lesen...
Norm: ZPO §563ZPO §572
Rechtssatz: Trotz unterbliebener Zurückweisung ist die verspätete Anbringung der Aufkündigung wahrnehmbar, wenn über rechtzeitig angebrachte Einwendungen das Verfahren nach den §§ 571 f ZPO eingeleitet wurde. In einem solchen Fall hat das Gericht die Verspätung auf Antrag, aber auch ohne eine solche ausdrückliche Einwendung von Amts wegen wahrzunehmen und die Aufkündigung nach § 572 ZPO mit Urteil aufzuheben; eine ausdrüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit einem am 3. Feber 1986 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz kündigte die Klägerin dem Beklagten eine im Haus Bregenz, Im Dorf 3 gegen dreimonatige Kündigung gemietete (nicht näher bezeichnete) Wohnung samt Zubehör für den 30. April 1986 gerichtlich auf und beantragte, dem Beklagten aufzutragen, den Bestandgegenstand binnen 14 Tagen nach obigem Termin geräumt zu übergeben oder gegen die Aufkündigung Einwendungen anzubringen. Als Kündigungsgrund machte ... mehr lesen...
Begründung: Mit am 30. März 1984 beim Erstgericht angebrachtem, am 6. April 1984 zugestelltem Schriftsatz kündigte die Klägerin der Beklagten den Mietvertrag über ihre Wohnung in Innsbruck, Innrain 119, 4. Stock, Top. 17 zum 30. Juni 1984 auf, weil sie die vermietete Eigentumswohnung für sich selbst dringend benötige; sie müsse nämlich die von ihr derzeit bewohnte Eigentumswohnung ihres Sohnes Kurt A in St. Anton am Arlberg 485 auf dessen Verlangen räumen. Die Beklagte erhob gegen d... mehr lesen...
Norm: MRG §30 Abs1 DZPO §572
Rechtssatz: Für die Rechtswirksamkeit der gerichtlichen Aufkündigung ist der Zeitpunkt ihres Empfanges durch den Gekündigten maßgebend. Entscheidungstexte 7 Ob 753/83 Entscheidungstext OGH 22.12.1983 7 Ob 753/83 Veröff: MietSlg XXXV/36 4 Ob 530/90 Entscheidungstext OGH 08.05.1990 4 Ob 530/90 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 AMG §21 Abs1 AZPO §572
Rechtssatz: Eine Kündigung ist dann für rechtsunwirksam zu erklären, wenn eine dasselbe Bestandverhältnis betreffende, zu einem früheren Kündigungstermin eingebrachte Kündigung bereits für rechtswirksam erklärt worden ist. In einem solchen Fall ist das Bestandverhältnis durch diese Kündigung aufgelöst. Es fehlt daher denknotwendigerweise an der Möglichkeit, das Bestandverhältnis zu einem späteren Termin n... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 AZPO §562 AZPO §572
Rechtssatz: Wird eine gerichtliche Aufkündigung für rechtswirksam erkannt, dann endet das Bestandverhältnis immer mit dem gemäß § 562 Abs 1 ZPO in der Kündigung anzugebenden Zeitpunkt, gleichgültig, ob das die Kündigung für rechtswirksam erklärende Urteil des Gerichtes vor oder nach diesem Zeitpunkt ergeht. Entscheidungstexte 4 Ob 591/74 Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 BZPO §572
Rechtssatz: Eine Kündigung zu einem Termin, der nicht mehr in den Zeitraum eines vertraglichen Kündigungsverzichtes fällt, kann bereits während des Verzichtszeitraumes eingebracht werden. Entscheidungstexte 4 Ob 591/74 Entscheidungstext OGH 15.10.1974 4 Ob 591/74 Veröff: ImmZ 1975,10 = EvBl 1975/137 S 268 1 Ob 1615/95... mehr lesen...