Norm
ZPO §411 AaRechtssatz
Die Entscheidung, die über eine für einen anderen Termin erfolgte Kündigung ergangen ist, schafft für eine spätere Aufkündigung keine materielle Rechtskraft, da in den beiden Verfahren der Gegenstand der Entscheidung nicht der gleiche ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0041238Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.07.2018