Norm
ZPO §562 BRechtssatz
Ein in der Aufkündigung unrichtig angegebener Räumungstermin muß ausdrücklich in den Einwendungen bemängelt werden. In einem solchen Fall ist ein Urteil auf den richtigen Räumungstermin zu erkennen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0044817Dokumentnummer
JJR_19600322_OGH0002_0030OB00068_6000000_002