Norm
ZPO §572Rechtssatz
Über die Rechtswirksamkeit einer Aufkündigung bezüglich verschiedener Räume ist eine zum Teil die Aufkündigung für wirksam erklärende, zum anderen Teil die Aufkündigung aufhebende Entscheidung möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0044934Dokumentnummer
JJR_19690507_OGH0002_0050OB00124_6900000_002