Norm: ABGB §862ZPO §562 AZPO §565
Rechtssatz: Wer mit dem Zugang von Erklärungen dauernd rechnen muß, hat Vorsorge zu treffen, daß ihn Briefe erreichen. Der Absender hat nur solche Vorgänge zu vertreten, die bei ihm selbst oder bei der Übermittlungsanstalt eingetreten sind ( JBl 1962/42 ). Bei einer Kündigung brauchen nur die postrechtlichen Vorschriften über die Zustellung von Einschreibsendungen zur Bewirkung des Nachweises über den Empfang d... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 EZPO §565
Rechtssatz: Die Einwendung der fehlenden Aufforderung zur allfälligen Erhebungen von Einwendungen gegen eine außergerichtliche Aufkündigung fällt unter die Eventualmaxime. Entscheidungstexte 7 Ob 512/79 Entscheidungstext OGH 15.02.1979 7 Ob 512/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIIbZPO §565
Rechtssatz: Sind mehrere Personen (hier Ehegatten) Bestandnehmer, so muß jedem von ihnen die (außergerichtliche) Aufkündigung zukommen, damit die wirksame Auflösung des Bestandvertrages herbeigeführt wird. Entscheidungstexte 5 Ob 502/76 Entscheidungstext OGH 20.01.1976 5 Ob 502/76 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114ABGB §1116 AZPO §562 AZPO §565
Rechtssatz: Im Verfahren über eine Räumungsklage bedarf es nicht der Prüfung, ob die seinerzeitige Aufkündigung den Vorschriften des § 562 ZPO entsprach, sondern es ist lediglich zu untersuchen, ob die außergerichtliche Aufkündigung nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes geeignet war, das Bestandverhältnis rechtswirksam zu beenden. Diese Frage ist im Sinne der §§ 1116, 1114 ABGB zu beurteil... mehr lesen...
Die klagende Gemeinde K ist Eigentümer des Grundstückes Nr. 574/1 der KG K-St. Ein als Terrasse ausgestalteter Teil dieser Parzelle zwischen dem - seit 1969 im Eigentum der Beklagten stehenden - Hotel R und der Straßenfläche der Vorderstadt war schon seit Jahrzehnten von dem genannten Hotel und dem angrenzenden Cafe L dadurch gewerblich genutzt worden, daß dort während der warmen Jahreszeit Tische und Sitzgelegenheiten für die Gäste der beiden Betriebe aufgestellt wurden. Mit dem als ... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 Abs1 Z6 D6ZPO §519 Z2 CZPO §565ZPO §571
Rechtssatz: Liegt keine Kündigungserklärung vor, dann sind die dagegen erhobenen gerichtlichen Einwendungen unzulässig und das trotzdem gemäß § 571 ZPO eingeleitete Verfahren gemäß § 477 Abs 1 Z 6 ZPO nichtig. Hebt das Berufungsgericht das über solche unzulässige Einwendungen erflossene Urteil des Erstgerichtes und das ihm vorangegangene Verfahren als nichtig auf und weist es die Einwendung... mehr lesen...
Norm: ZPO §527 Abs2 B3bZPO §565
Rechtssatz: Wenn das BG die Einwendungen des Mieters gegen eine außergerichtliche Aufkündigung als unzulässig zurückweist, weil keine Kündigung vorliege, gegen die Einwendungen erhoben werden könnten, hat es diese Entscheidung in Beschlußform zu treffen (vgl Fasching IV 678 f). Die vom BG gewählte, dem Gesetz aber nicht entsprechende Entscheidungsform des Urteiles ändert nichts daran, daß die Entscheidung so ange... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 DZPO §565
Rechtssatz: Die Entscheidung, mit der Einwendungen gegen eine außergerichtliche Aufkündigung zurückgewiesen werden, weil keine Kündigung vorliege, gegen die Einwendungen erhoben werden könnten, hat in Beschlußform zu ergehen. Entscheidungstexte 4 Ob 599/72 Entscheidungstext OGH 21.11.1972 4 Ob 599/72 Veröff: MietSlg 24599 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §565
Rechtssatz: Eine außergerichtliche Kündigung ist nicht deswegen mangelhaft, weil sie keine Räumungsfrist enthält. Die Räumungsfrist ist vielmehr gemäß § 573 ZPO im Urteil festzusetzen (vgl SZ 5/197; ZBl 1921/102; MietSlg 9930). Entscheidungstexte 5 Ob 111/71 Entscheidungstext OGH 19.05.1971 5 Ob 111/71 Veröff: MietSlg 23686 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §565
Rechtssatz: Eine außergerichtliche Aufkündigung muß nicht die Androhung der Exekution enthalten ("bei sonstiger Exekution"). Entscheidungstexte 7 Ob 206/62 Entscheidungstext OGH 27.06.1962 7 Ob 206/62 Veröff: EvBl 1962/458 S 578 5 Ob 279/64 Entscheidungstext OGH 19.11.1964 5 Ob 279/64 Beisatz: Gilt auch fü... mehr lesen...
Der Beklagte pachtete mit Vertrag vom 27. August 1959 das dem Erstkläger und der Zweitklägerin gehörige Gasthaus sowie die Gast- und Schankgewerbekonzession der Drittklägerin, einer Tochter des Erstklägers und der Zweitklägerin, mit Wirkung ab 15. September 1959 auf die Dauer eines Jahres. Im Punkt IV des Vertrages wurde vereinbart, daß sich das Pachtverhältnis auf unbestimmte Zeit verlängere, wenn bis 14. Juni 1960 keine Kündigung erfolge. Für den Fall einer solchen Verlängerung wurd... mehr lesen...
Norm: ZPO §565ZPO §571
Rechtssatz: Ein Schreiben, mit dem der Vermieter den Mieter auffordert, zur Vermeidung einer gerichtlichen Kündigung den Bestandgegenstand zu übergeben, ist keine außergerichtliche Kündigung. Dagegen erhobene Einwendungen sind vom Gericht zurückzuweisen. Entscheidungstexte 6 Ob 290/58 Entscheidungstext OGH 12.11.1958 6 Ob 290/58 Veröff: EvBl 1959/82 S 134... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 FIIIABGB §1091ZPO §565
Rechtssatz: Im Unterlassen gerichtlicher Einwendungen gegen die außergerichtliche Aufkündigung eines Pachtvertrages über ein Unternehmen kann eine stillschweigende Zustimmung nicht erblickt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 53/58 Entscheidungstext OGH 12.03.1958 1 Ob 53/58 6 Ob 337/60 Entsche... mehr lesen...
Norm: ABGB §1091 CZPO §560 CZPO §565
Rechtssatz: Die Bestimmungen über das Bestandverfahren sind auch bei der Kündigung einer Unternehmenspacht anwendbar (gegenteilig 3 Ob 573/56). Entscheidungstexte 2 Ob 380/56 Entscheidungstext OGH 11.07.1956 2 Ob 380/56 Veröff: JBl 1956,587 1 Ob 555/57 Entscheidungstext OGH 11.04.1958 1 O... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A3aZPO §565
Rechtssatz: Gerichtliche Einwendungen dürfen auch gegen eine formlose mit Mängeln behaftete außergerichtliche Aufkündigung, ja selbst gegen eine wegen § 21 Abs 1 MG unzulässige außergerichtliche Aufkündigung nicht zurückgewiesen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 59/56 Entscheidungstext OGH 29.02.1956 3 Ob 59/56 Veröff: RZ 1956,95 = EvBl 1956/371 S ... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 Abs1 DZPO §565
Rechtssatz: Bei einer formlosen, eine Aufforderung zur Übergabe des Bestandobjektes und eine Rechtsbelehrung nicht enthaltenden außergerichtlichen Aufkündigung kann nach Erhebung von Einwendungen die Rücknahme der Kündigung ohne Zustimmung des Gegners und ohne Verzicht auf den Anspruch erfolgen. Entscheidungstexte 3 Ob 59/56 Entscheidungstext OGH 29.02.... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1ZPO §565
Rechtssatz: Eine außergerichtliche Aufkündigung kann allerdings, wenn sie sich auf ein dem MG unterliegendes Bestandobjekt bezieht, einen Exekutionstitel nicht bilden. Wohl aber kommt ihr Rechtswirksamkeit insoferne zu, als die aufkündigende Partei mangels Erhebung von Einwendungen die Räumungsklage im ordentlichen Verfahren einbringen kann. Es können daher gegen eine außergerichtliche Kündigung Einwendungen erhoben we... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 AZPO §565
Rechtssatz: Eine außergerichtliche Aufkündigung muß nur dann den Erfordernissen des § 562 ZPO entsprechen, wenn sie einen Exekutionstitel bilden soll, nicht aber auch in dem Falle, wenn sie bloß zum Hervorrufen materiellrechtlicher Wirkung bestimmt ist, wie dies zB bei einer Kündigung zur Verhinderung einer stillschweigenden Erneuerung des Bestandvertrages zutrifft. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Maria S. erhob als Verpächterin gegen eine von Hans M. als Pächter gegen sie erhobene außergerichtliche Aufkündigung eines Pachtvertrages über einen photographischen Betrieb Einwendungen. Das Prozeßgericht hob die Kündigung auf. Das Berufungsgericht hob das Urteil des Prozeßgerichtes auf und wies die Einwendungen zurück. Es stellte fest, daß es sich nach der im Berufungsverfahren vorgenommenen Außerstreitstellung um die Pachtung eines Unternehmens der Beklagten Maria S. handle, da... mehr lesen...
Norm: ABGB §1091 CZPO §560 CZPO §565
Rechtssatz: Betrifft ein Bestandvertrag ein gewerbliches Unternehmen, das jedenfalls im prozeßrechtlichen Sinn (§ 560 ZPO) nicht als unbewegliche Sache anzusehen ist, so unterliegt dieser Bestandvertrag überhaupt nicht den Bestimmungen über das Bestandverfahren nach den §§ 560 ff ZPO. Es ist daher auch über Einwendungen gegen die außergerichtliche Aufkündigung eines Pachtvertrages über ein gewerbliches Unter... mehr lesen...
Norm: ZPO §565ZPO §566
Rechtssatz: Eine außergerichtliche Aufkündigung muß - um einen Exekutionstitel zu bilden - die Belehrung enthalten, daß gegen die Aufkündigungen Einwendungen bei Gericht einzubringen sind. Der Umstand allein, daß diese Belehrung in der außergerichtlichen Aufkündigung fehlt, reicht an sich noch nicht hin, um die gegen eine solche außergerichtliche Aufkündigung erhobenen Einwendungen zurückweisen. Entsch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 AZPO §565
Rechtssatz: Eine formlose außergerichtliche Kündigung schafft zwar keinen Exekutionstitel, bewirkt aber den Eintritt der vertragsmäßigen Folgen. Entscheidungstexte 3 Ob 602/53 Entscheidungstext OGH 23.09.1953 3 Ob 602/53 Veröff: SZ 26/236 5 Ob 296/65 Entscheidungstext OGH 11.11.1965 5 Ob 296/65 Veröff: ... mehr lesen...
Norm: ABGB §293ABGB §302 BZPO §565
Rechtssatz: Ein Unternehmen ist als bewegliche Sache anzusehen. Entscheidungstexte 1 Ob 568/52 Entscheidungstext OGH 09.07.1952 1 Ob 568/52 MietSlg 2713 7 Ob 137/74 Entscheidungstext OGH 05.09.1974 7 Ob 137/74 Beisatz: Die zum Unternehmen gehörigen Einzelsachen verlieren aber nicht ihre... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die gegen die außergerichtliche Aufkündigung erhobenen Einwendungen zurück, weil das von der gekundigten Partei als außergerichtliche Aufkündigung angesehene Schreiben nicht die Aufforderung enthalte, den Bestandgegenstand zu übergeben oder gegen die Aufkündigung bei Gericht Einwendungen zu erheben. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes auf und trug ihm auf nach Rechtskraft dieses Beschlusses über die Einwendungen durch Urteil zu entscheiden. De... mehr lesen...
Norm: ZPO §565ZPO §571
Rechtssatz: Einwendungen gegen eine nicht die gehörige Form aufweisende außergerichtliche Kündigung können nicht zurückgewiesen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 563/51 Entscheidungstext OGH 26.09.1951 2 Ob 563/51 Veröff: SZ 24/243 2 Ob 201/53 Entscheidungstext OGH 18.03.1953 2 Ob 201/53 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §565ZPO §571
Rechtssatz: Einwendungen gegen eine mündliche Aufkündigung sind zurückzuweisen. Ein über solche Einwendungen eingeleitetes Verfahren ist nichtig. Entscheidungstexte 3 Ob 312/37 Entscheidungstext OGH 30.04.1937 3 Ob 312/37 Veröff: SZ 19/149 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1937:RS00448... mehr lesen...
Norm: ZPO §565ZPO §572
Rechtssatz: Ist in der Kündigung der Kündigungszeitpunkt richtig, der Räumungszeitpunkt aber verfehlt angegeben, so ist, wenn in den Einwendungen dieser Fehler geltend gemacht wird, im Urteil auf den richtigen Räumungszeitpunkt zu erkennen. Entscheidungstexte 3 Ob 550/33 Entscheidungstext OGH 14.06.1933 3 Ob 550/33 Veröff: SZ 15/134 ... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A5ZPO §565ZPO §566
Rechtssatz: Die zwangsweise Räumung eines außergerichtlichen aufgekündigten Mietgegenstandes darf erst bewilligt werden, wenn nachgewiesen ist, daß auf den Bestandvertrag das MG keine Anwendung findet. Die außergerichtliche Kündigung hat die Aufforderung an den Gegner zu enthalten, entweder den Bestandgegenstand zur bestimmten Zeit bei sonstiger Zwangsvollstreckung zu übergeben oder gegen die Aufkündigung se... mehr lesen...
Norm: ZPO §565
Rechtssatz: Der Mangel der Bezeichnung eines Zustellungsbevollmächtigten macht auch eine außergerichtliche Kündigung nichtig. Entscheidungstexte 3 Ob 613/24 Entscheidungstext OGH 16.09.1924 3 Ob 613/24 Veröff: SZ 6/281 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0044954 Dokument... mehr lesen...
Norm: ZPO §565ZPO §575
Rechtssatz: Die nicht zum Exekutionstitel geeignete außergerichtliche Aufkündigung eines Bestandvertrages (§ 565 Abs 3 ZPO), gegen die nicht rechtzeitig Einwendungen erhoben wurden, tritt außer Kraft, wenn nicht binnen vierzehn Tagen nach dem Eintritte der für die Räumung des Bestandgegenstandes bestimmten Zeit wegen dieser Räumung Klage erhoben wird. Entscheidungstexte ... mehr lesen...