Norm
ZPO §565Rechtssatz
Einwendungen gegen eine mündliche Aufkündigung sind zurückzuweisen. Ein über solche Einwendungen eingeleitetes Verfahren ist nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1937:RS0044849Dokumentnummer
JJR_19370430_OGH0002_0030OB00312_3700000_001