Norm
ZPO §237 Abs1 DRechtssatz
Bei einer formlosen, eine Aufforderung zur Übergabe des Bestandobjektes und eine Rechtsbelehrung nicht enthaltenden außergerichtlichen Aufkündigung kann nach Erhebung von Einwendungen die Rücknahme der Kündigung ohne Zustimmung des Gegners und ohne Verzicht auf den Anspruch erfolgen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0039673Dokumentnummer
JJR_19560229_OGH0002_0030OB00059_5600000_001