Norm
ZPO §565Rechtssatz
Die nicht zum Exekutionstitel geeignete außergerichtliche Aufkündigung eines Bestandvertrages (§ 565 Abs 3 ZPO), gegen die nicht rechtzeitig Einwendungen erhoben wurden, tritt außer Kraft, wenn nicht binnen vierzehn Tagen nach dem Eintritte der für die Räumung des Bestandgegenstandes bestimmten Zeit wegen dieser Räumung Klage erhoben wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1921:RS0044956Dokumentnummer
JJR_19210426_OGH0002_0030OB00245_2100000_001