Norm
ABGB §863 FIIIRechtssatz
Im Unterlassen gerichtlicher Einwendungen gegen die außergerichtliche Aufkündigung eines Pachtvertrages über ein Unternehmen kann eine stillschweigende Zustimmung nicht erblickt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1958:RS0016035Dokumentnummer
JJR_19580312_OGH0002_0010OB00053_5800000_001