Norm
MG §21 Abs1 A3aRechtssatz
Gerichtliche Einwendungen dürfen auch gegen eine formlose mit Mängeln behaftete außergerichtliche Aufkündigung, ja selbst gegen eine wegen § 21 Abs 1 MG unzulässige außergerichtliche Aufkündigung nicht zurückgewiesen werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0044832Dokumentnummer
JJR_19560229_OGH0002_0030OB00059_5600000_002