Norm: HGB §125HGB §146HGB §150ZPO §561ZPO §562 D
Rechtssatz: Für die Abgabe einer Erklärung gegenüber einer Kommanditgesellschaft im Auflösungsstadium genügt es, wenn sie einem der Liquidatoren zugegangen ist (hier: Aufkündigung). Entscheidungstexte 7 Ob 603/77 Entscheidungstext OGH 15.12.1977 7 Ob 603/77 Veröff: EvBl 1978/40 S 125 = GesRZ 1978,76 = JBl 1978,645 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 E
Rechtssatz: Bei der Einwendung, es liege überhaupt kein Bestandverhältnis vor, handelt es sich um eine aus dem MG abgeleitete Einwendung. Sie unterliegt der Eventualmaxime des § 562 ZPO (vgl SZ 11/106). Entscheidungstexte 8 Ob 545/76 Entscheidungstext OGH 24.11.1976 8 Ob 545/76 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Z4 DZPO §560 BZPO §562 B
Rechtssatz: § 560 ZPO erlaubt es dem Aufkündigenden nicht, vom Gesetz oder der Vereinbarung abweichende, wenn auch für den Aufgekündigten scheinbar günstigere Kündigungstermine zu wählen, zumal Zweck der
Norm: über den Kündigungstermin nicht so sehr der Schutz des Aufgekündigten als die Beendigung des Bestandverhältnisses nur zu dem im Gesetz (oder im Vertrag) vorgesehenen Termin ist. ... mehr lesen...
Norm: EGVG ArtVIII Abs1 litdGewO 1973 §263WinkelschreibereiV §1ZPO §560 AZPO §562 A
Rechtssatz: Verfassen und Einbringen - auch nur formularmäßiger - Aufkündigungen ist den übrigen vom Verbot der Winkelschreiberei umfaßten Vertretungshandlungen gleichgestellt. Entscheidungstexte 4 Ob 358/75 Entscheidungstext OGH 02.03.1976 4 Ob 358/75 Veröff: EvBl 1976/234 S 495 = ÖBl 1976,1... mehr lesen...
Norm: EO §35 BZPO §557ZPO §562 E
Rechtssatz: Einzig legitimer Zweck der eventualmaxime ist es, zur Verfahrensbeschleunigung beizutragen; diesem Zweck wird durch eine den ursprünglichen Rahmen der Einwendungen nicht überschreitende Ergänzung des Sachverhaltes nicht Abbruch getan. Entscheidungstexte 1 Ob 139/75 Entscheidungstext OGH 24.09.1975 1 Ob 139/75 ... mehr lesen...
Norm: EO §1 Z4 IIDEO §8 BZPO §562 A
Rechtssatz: Es genügt, daß die Pflicht zur Beistellung zweier Ersatzobjekte zur Wahl des Gekündigten im Schriftsatz der Aufkündigung enthalten ist. Entscheidungstexte 3 Ob 176/75 Entscheidungstext OGH 02.09.1975 3 Ob 176/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0000086 ... mehr lesen...
Norm: KO §1. KO §6KO §23ZPO §1 BbZPO §560 AZPO §562 D
Rechtssatz: Wenn das Bestandverhältnis vom Bestandgeber gekündigt wird, ist der Masseverwalter Vertreter des Gemeinschuldners in bezug auf die Konkursmasse, sodaß die Zustellung einer Aufkündigung an ihn und nicht an den Gemeinschuldner zu erfolgen hat; der mit der Konkurseröffnung eingetretene Verlust der Verfügungsfähigkeit des Gemeinschuldners über die zur Konkursmasse gehörigen Gegenstän... mehr lesen...
Norm: ABGB §1114ABGB §1116 AZPO §562 AZPO §565
Rechtssatz: Im Verfahren über eine Räumungsklage bedarf es nicht der Prüfung, ob die seinerzeitige Aufkündigung den Vorschriften des § 562 ZPO entsprach, sondern es ist lediglich zu untersuchen, ob die außergerichtliche Aufkündigung nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes geeignet war, das Bestandverhältnis rechtswirksam zu beenden. Diese Frage ist im Sinne der §§ 1116, 1114 ABGB zu beurteil... mehr lesen...
Die Untergerichte haben ihren Entscheidungen im wesentlichen folgenden vom Erstgericht festgestellten und im Berufungsverfahren unbekämpft gebliebenen Sachverhalt zugrunde gelegt: In der Nacht zum 17. Jänner 1972 wurde das dem damals 68 Jahre alten und halbseitig gelähmten Ehemann der Klägerin gehörige und von den Eheleuten bewohnt gewesene Haus in E, H 160, durch einen Brand vernichtet. Um den zu Schaden gekommenen Eheleuten zu helfen, erließ der Bürgermeister der nun beklagten G... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 AZPO §562 AZPO §572
Rechtssatz: Wird eine gerichtliche Aufkündigung für rechtswirksam erkannt, dann endet das Bestandverhältnis immer mit dem gemäß § 562 Abs 1 ZPO in der Kündigung anzugebenden Zeitpunkt, gleichgültig, ob das die Kündigung für rechtswirksam erklärende Urteil des Gerichtes vor oder nach diesem Zeitpunkt ergeht. Entscheidungstexte 4 Ob 591/74 Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 BZPO §562 A
Rechtssatz: Die durch Vertrag oder Gesetz bestimmte Kündigungsfrist ist ihrem Wesen nach nur eine Mindestfrist. Auch vorzeitige Kündigungen - unter Einhaltung einer längeren Kündigungsfrist oder zu einem späteren als dem nächsten Kündigungstermin - sind zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 591/74 Entscheidungstext OGH 15.10.1974 4 Ob 591/74 Veröff: ImmZ ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIdZPO §560 BZPO §562 AZPO §572
Rechtssatz: Eine zeitliche Begrenzung eines vom Vermieter zugunsten des Mieters erklärten Kündigungsverzichtes ist zumindest im Zweifel nur auf den durch den Kündigungstermin fixierten Zeitpunkt der Auflösung des Bestandverhältnisses zu beziehen. Entscheidungstexte 4 Ob 591/74 Entscheidungstext OGH 15.10.1974 4 Ob 591/74 Veröff: ImmZ 1... mehr lesen...
Norm: LPG §3LPG §6ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Einwendungen des Unterpächters gegen die Aufkündigung eines mit ihm geschlossenen Unterpachtvertrages können nicht als sogenannte leere Einwendungen, nämlich als Einwendungen ohne Sachvorbringen, aufgefaßt werden, wenn in den Einwendungen ein Hinweis auf den gleichzeitig eingebrachten Antrag auf Verlängerung der Pachtdauer gemäß § 6 LPG enthalten ist. Dieser Hinweis muß als Sachvorbringen beurteilt w... mehr lesen...
Norm: ZPO §557ZPO §562 E
Rechtssatz: Einwendungen aus Ereignissen, die erst während des Rechtsstreites eintraten und daher nicht in den "Einwendungen" vorgebracht werden konnten, müssen nach Bekanntwerden unverzüglich erhoben werden. Entscheidungstexte 1 Ob 80/74 Entscheidungstext OGH 22.05.1974 1 Ob 80/74 Veröff: EvBl 1975/7 S 18 7 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z2 C3cZPO §503 Z4 E2dZPO §557ZPO §562 E
Rechtssatz: Ebenso, wie die in erster und zweiter Instanz obsiegende Partei nicht verpflichtet ist, die ihr nachteiligen Feststellungen im Berufungsverfahren oder Revisionsverfahren zu bekämpfen (EvBl 1971/123 ua), muß auch die in erster und zweiter Instanz obsiegende Partei die Verletzung der Eventualmaxime nicht rügen. Sie ist dann vom Revisionsgericht von Amts wegen wahrzunehmen. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Einwendung, ein den Bestimmungen des MG nicht unterliegendes Objekt sei durch Parteienvereinbarung den Schutzbestimmungen des MG unterstellt worden, unterliegt der Eventualmaxime. Entscheidungstexte 6 Ob 54/74 Entscheidungstext OGH 09.05.1974 6 Ob 54/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 562 Abs 1 ZPO verpflichtet den Gekündigten, eine höchste Konzentration des Rechtsstreites herbeizuführen (1 Ob 48/73), weshalb er alle seine Einwendungen gegen die Aufkündigung bei sonstigem Ausschuß innerhalb der gesetzlichen Frist zu erheben hat. Entscheidungstexte 6 Ob 54/74 Entscheidungstext OGH 09.05.1974 6 Ob 54/74 ... mehr lesen...
Norm: MG §21 A3bZPO §562 E
Rechtssatz: Geltendmachung der Vereinbarung einer Änderung der Benützungsart des aufgekündigten Teiles des Bestandgegenstandes unterliegt den Eventualmaximen. Entscheidungstexte 6 Ob 153/73 Entscheidungstext OGH 09.08.1973 6 Ob 153/73 Veröff: MietSlg 25569 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 A
Rechtssatz: Die Anordnung der neuerlichen Zustellung des auf Grund der gerichtlichen Aufkündigung nach § 562 ZPO erlassenen gerichtlichen Auftrages ist nicht anfechtbar, weil sie darauf, ob der seinerzeit erlassene gerichtliche Auftrag bereits rechtskräftig wurde oder nicht, ohne Einfluss ist. Es bleibt dem über die Einwendungen des Gekündigten einzuleitenden Verfahren vorbehalten, über eine allfällige Einwendung der Kündigende... mehr lesen...
Norm: MG §21 A3aZPO §562 E
Rechtssatz: Von der gesetzlichen Eventualmaxime ausgeschlossen sind nur Einwendungen, 1.) die später entstanden sind, 2.) die auf die Bestimmungen des MG gestützt sind oder 3.) auf zwingende und daher von Amts wegen wahrzunehmende Normen zurückgehen. Entscheidungstexte 1 Ob 48/73 Entscheidungstext OGH 21.03.1973 1 Ob 48/73 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 DZPO §565
Rechtssatz: Die Entscheidung, mit der Einwendungen gegen eine außergerichtliche Aufkündigung zurückgewiesen werden, weil keine Kündigung vorliege, gegen die Einwendungen erhoben werden könnten, hat in Beschlußform zu ergehen. Entscheidungstexte 4 Ob 599/72 Entscheidungstext OGH 21.11.1972 4 Ob 599/72 Veröff: MietSlg 24599 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 AZPO §560 AZPO §562 A
Rechtssatz: Die Aufkündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung (EvBl 1970/317; MietSlg 9441 uva; Klang 2. Auflage V 105) und damit jedenfalls auch ein privatrechtlicher Akt (vgl Fasching IV 628 f). Entscheidungstexte 1 Ob 194/72 Entscheidungstext OGH 20.09.1972 1 Ob 194/72 Veröff: MietSlg 24579 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §80ZPO §84 Abs1 IZPO §514 BZPO §562 D
Rechtssatz: Kein Rechtsschutzinteresse des als Nebenintervenient auftretenden Vertreters der Beklagten, wenn das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichts auf Zurückweisung des Antrags des Klägers auf Zustellung einer Ausfertigung der Einwendungen gegen die Aufkündigung lediglich behob und keine Verfügung oder sonstige Maßnahme gegen die Beklagte oder den Rekurswerber - insbesondere auch keine A... mehr lesen...
Norm: ZPO §411 CaZPO §562 E
Rechtssatz: Wenn der Mieter Einwendungen gegen die gerichtliche Aufkündigung nicht erhob, steht einer nachträglichen Geltendmachung der mangelnden Berechtigung des Vermieters zur Aufkündigung mittels Feststellungsklage entgegen, daß der Beschluß, mit dem diese erledigt wurde, rechtskräftig wurde. Entscheidungstexte 4 Ob 552/72 Entscheidungstext OGH 06.06.1972... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116 AMG §22 FZPO §560 AZPO §561ZPO §562 A
Rechtssatz: Die Aufkündigung eines einheitlichen Bestandobjektes durch zwei Aufkündigungen, von denen sich jede nur auf einen Teil des Mietgegenstandes bezieht, ist unzulässig. Ein solcher formaler Mangel kann auch nicht durch die Verbindung der Rechtssachen zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung geheilt werden, da dadurch die beiden Aufkündigungen nicht ihre Selbständigkeit einbüßen.... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IcZPO §562 D
Rechtssatz: Wird A gekündigt, obwohl in Wahrheit B Mieter ist, so kann A dadurch, daß er den Mangel seiner Passivlegitimation im Kündigungsverfahren nicht einwendet, die Rechte des B aus dem Mietvertrag nicht zu dessen Nachteil beeinflussen. Selbst wenn A seine Passivlegitimation ausdrücklich zugestanden hätte, hätte dies auf die Rechtsbeziehungen des Vermieters zu B keinen Einfluß gehabt. Entsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §560 AZPO §562 BZPO §572
Rechtssatz: Der Kündigung nachfolgende Tatbestände können als Illustrationsfakten berücksichtigt werden; sie vermögen aber eine aus anderen Gründen ausgesprochene Aufkündigung nicht zu rechtfertigen. Entscheidungstexte 5 Ob 123/71 Entscheidungstext OGH 30.06.1971 5 Ob 123/71 Veröff: ImmZ 1972,11 = MietSlg 23179 ... mehr lesen...
Norm: MG §22 Abs5 DZPO §562 E
Rechtssatz: Die Eventualmaxime für die Einwendungen des Gekündigten schließt es nicht aus, daß erst nach der Erhebung von Einwendungen bekannt gewordene weitere anspruchshemmende oder anspruchsaufhebende Tatsachen unverzüglich geltend gemacht werden können (vgl Fasching IV 652). Auf die Unzulässigkeit einer auf § 1 Abs 5 und § 22 Abs 5 MG gestützten Teilkündigung, weil die abgesonderte Benützbarkeit des nicht aufge... mehr lesen...
Norm: MG §21 A3aZPO §562 E
Rechtssatz: Die Einwendung, der Kläger hätte gemäß § 863 ABGB durch Nichtgeltendmachung eines Kündigungsgrundes ohne unnötigen Aufschub auf sein Kündigungsrecht verzichtet, fällt unter die Eventualmaxime. Entscheidungstexte 1 Ob 120/71 Entscheidungstext OGH 30.04.1971 1 Ob 120/71 Veröff: MietSlg 23683 7 Ob ... mehr lesen...
Der am 14. Dezember 1960 verstorbene Franz R sen verpachtete dem Beklagten am 9. Mai 1952 das bis dahin von ihm im Hause H-Straße 7, betriebene Fleischhauergewerbe. Am 20. Dezember 1968 kundigten die beiden Klägerinnen sowie Franz R jun als Erben zu je 1/3 zu K 7/68 (später C 206/68) des Erstgerichtes das Pachtverhältnis auf. Dieser Kündigung wurde in zwei Instanzen stattgegeben, wobei niemandem auffiel, daß sowohl in der Kündigung als auch in den beiden Urteilen der Sitz des aufgekun... mehr lesen...