Entscheidungsgründe: Die beklagte Gemeinde ist Eigentümerin des in der Gemeinde gelegenen, mehrere 100 Jahre alten Hauses mit der Adresse S*****straße 34. In dem Haus befinden sich mehrere Bestandobjekte. Im Erdgeschoß liegt das in der Folge von der Klägerin gemietete Geschäftslokal. Am 10. 4. 1979 schrieb die beklagte Partei das Bestandobjekt im Gesamtausmaß von 56 m² zur Vermietung unter der Bedingung aus, dass der Ausbau bzw die Umgestaltung der Räumlichkeiten - die bisher als Wo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Spenling als Vorsitzenden und durch den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Kuras, die Hofrätin Dr. Tarmann-Prentner, sowie die Hofräte Mag. Ziegelbauer und Dr. Brenn als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B*****gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Graf Patsch Taucher Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei H***** D*****, vertreten durch Dr. Erich Hirt, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufkü... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** Ges.m.b.H., *****, vertreten durch Dr. Alois Schneider, Rechtsanwalt in Rattenberg, gegen die beklagte Partei G***** Gesellschaft m.b.H., *****, vertreten durch Dr. Horst Brunner und andere Rechtsanwälte in Kitzbühel, wege... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist eine Transport- und Hebetechnikgesellschaft mit Sitz in Österreich. Die beklagte Partei betreibt ein Stahlbauunternehmen. Ihr Sitz liegt ebenfalls in Österreich. Die beklagte Partei wurde mit Stahlbauarbeiten für eine Hochhalle beim Bau der „Neuen Messe“ in einer deutschen Stadt betraut. Die Montage und Fertigung einzelner Stahlbauteile übertrug sie an Subunternehmer, ua eine in Kroatien ansässige Montagegesellschaft (in der Folge: Subunternehmeri... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger als Bestandgeber erklärten am 31. 10. 2008 (bei Gericht eingelangt am 17. 11. 2008) die gerichtliche Aufkündigung des vom Beklagten gemieteten Bestandobjekts - im Wesentlichen wegen unzulässiger Untervermietung. Kündigungstermin wurde keiner genannt, wohl aber die einmonatige Kündigungsfrist. Der Beklagte erhob gegen die Aufkündigung Einwendungen. Das Erstgericht erklärte die Aufkündigung für rechtswirksam und trug dem Beklagten die geräumte Übergabe der Wohnu... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 19. 1. 2007 beim Erstgericht eingelangten Aufkündigung kündigte die kündigende Partei als Vermieterin der gekündigten Partei als Mieterin den über ein Geschäftslokal in Wien 1 abgeschlossenen Bestandvertrag zum 30. 9. 2007 auf und beantragte, das Gericht möge der gekündigten Partei auftragen, den Bestandgegenstand binnen 14 Tagen nach dem genannten Kündigungstermin geräumt zu übergeben oder binnen 4 Wochen gegen die Aufkündigung Einwendungen einzubringen. Da... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte das Verfahren über die von der klagenden Partei gegen die beklagte Partei am 11. Jänner 2008 erhobene (zweite) Oppositionsklage für nichtig und wies die Klage wegen Streitanhängigkeit zurück. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Es bewertete den Entscheidungsgegenstand mit 20.000 EUR übersteigend und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs mangels der Voraussetzungen des § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig sei. ... mehr lesen...
Begründung: Seit 1996 hatte die Beklagte einen Teil ihrer Hauptmietwohnung an ihren - mangels gemeinsamer Haushaltsführung nicht eintrittsberechtigten - Sohn und dessen Gattin für 10 Jahre befristet untervermietet. Ab Mai 2004 benutzte sie die Wohnung nicht mehr und zog in eine von ihr unbefristet angemietete Hauptmietwohnung. Der Grund dafür lag in immer heftiger werdenden Ehestreitigkeiten zwischen dem Sohn und dessen Gattin, mit welcher auch die Beklagte in Auseinandersetzunge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei C***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Gregor Michalek, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Dr. Karl S****... mehr lesen...
Begründung: Die ursprünglich elf Kläger und die vier Beklagten waren im August 2005 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie streiten über die Wirksamkeit eines am 1. Juli 2005 gefassten Gesellschafterbeschlusses, mit dem der Gesellschaftsvertrag geändert wurde. Die Kläger begehren die Feststellung der Wirksamkeit dieses Beschlusses, die Beklagten bestreiten sie aus formellen und inhaltlichen Gründen. Insbesondere ist strittig, ob die Gesellschafterversammlung or... mehr lesen...
Norm: ZPO §40ZPO §41ZPO §560ZPO §561ZPO §562
Rechtssatz: Im Bestandverfahren nach den §§ 560 ff ZPO steht der kündigenden Partei vor Erhebung von Einwendungen gegen die Aufkündigung nur dann ein Kostenersatzanspruch zu, wenn die Aufkündigung (ausschließlich) auf einen der
Gründe: der §§ 1117 f ABGB gestützt wird. Entscheidungstexte 54 R 94/07y Entscheidungstext LG Salzburg 22.05.20... mehr lesen...
Die kündigende Partei kündigte das zwischen den Streitteilen bestehende Mietverhältnis zum 30.4.2007 gemäß § 1118 zweiter Fall ABGB gerichtlich auf. Die kündigende Partei kündigte das zwischen den Streitteilen bestehende Mietverhältnis zum 30.4.2007 gemäß Paragraph 1118, zweiter Fall ABGB gerichtlich auf. Mit dem angefochtenen Beschluss bewilligte das Erstgericht die Aufkündigung und sprach unter einem aus, dass für die Aufkündigung kein Kostenersatz gebührt. Dagegen richtet sich ... mehr lesen...
Begründung: Ein Klagebegehren der klagenden Partei gegen den Beklagten auf Zahlung von 918.942,74 EUR sA blieb in drei Instanzen erfolglos (zuletzt 7 Ob 269/05t). Nach der (vom Obersten Gerichtshof gebilligten) Ansicht der zweiten Instanz mangelte es der klagenden Partei an der Aktivlegitimation; die geltend gemachte Forderung stehe nicht der klagenden Partei, sondern einer Genossenschaft mbH zu. Das Erstgericht bewilligte in der Folge der hier beklagten Partei zur Hereinbringung de... mehr lesen...
Norm: ZPO §129ZPO §562 D
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Fristverkürzung setzt nach der Formulierung des Gesetzestextes (§ 129 ZPO) ein Verfahren voraus, an dem bereits „beide" Parteien beteiligt sind. Dies ist aber bei der Aufkündigung vor deren Zustellung grundsätzlich nicht vorgesehen, sodass die Verkürzung der Einwendungsfrist nicht wirksam vorgenommen werden kann (hier: Bestimmung einer verkürzten Einwendungsfrist von 14 Tagen). ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Bestandnehmerin eines in einem Fachmarktzentrum gelegenen Geschäftslokales sowie des von der Klägerin, an der Südseite rechts neben dem Haupteingang, errichteten verglasten Zubaus mit einer Gesamtfläche von ca. 73,09 m². Bestandgeber sind die Beklagten. Mit dem am 21. 12. 2004 beim Bezirksgericht Imst eingebrachten Schriftsatz beantragte die Klägerin unter Aufkündigung der Bestandrechte, den Beklagten als Bestandgeber aufzutragen, das Bestandobjekt binn... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 71, Absatz eins, AußStrG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der Revisionsrekurs nicht zulässig: Rechtliche Beurteilung 1. Das gegenständliche Scheidungsverfahren wurde von den Antragstellern zwar bereits im Jahr 1996 eingeleit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die von den Streitteilen 1984 geschlossene Ehe wurde mit Urteil vom 4. Juli 1991 rechtskräftig geschieden. In einem Unterhaltsverfahren verpflichtete sich der nunmehrige Oppositionskläger mit Vergleich vom 26. November 2001, der Beklagten monatlich (umgerechnet) 2.543,55 EUR an Unterhalt zu leisten. Vergleichsgrundlage war ein monatliches Nettodurchschnittseinkommen des Klägers von 9.447,46 EUR und ein solches der Beklagten von 322,95 EUR. Der Ausschluss der Ums... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte wurde im Sommer 2001 von der Familie M*****/D***** als Generalunternehmer mit der Errichtung eines Einfamilienhauses beauftragt; unter anderem auch mit der Aufbringung des Estrichs. Dazu bediente sich die Beklagte des Nebenintervenienten, der als Subunternehmer den Estrich im gesamten Haus in Form eines Fließestrichs herstellte. Der (General-)Unternehmerauftrag an die Beklagte enthielt jedoch weder Installationsarbeiten für die Fußbodenheizung ode... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte das mit der Beklagten seit 1982 bestehende Hausbesorgerdienstverhältnis samt näher bezeichneter Dienstwohnung infolge Wegfalls des Hausbesorgerpostens zum 31. 1. 2003 gerichtlich auf. Der Gekündigten wurde aufgetragen, die Dienstwohnung zu räumen und bis zum 31. 1. 2003 geräumt zu übergeben. Die gerichtliche Aufkündigung wurde der Beklagten am 22. 10. 2002 eigenhändig zugestellt. Die Beklagte erhob dagegen Einwendungen und behauptete - soweit im geg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Streitgegenstand im Verfahren nach § 35 EO sind behauptete Gegenforderungen der nun klagenden Titelschuldnerin gegen eine Prozesskostenforderung. Streitgegenstand im Verfahren nach Paragraph 35, EO sind behauptete Gegenforderungen der nun klagenden Titelschuldnerin gegen eine Prozesskostenforderung. Eine am 15. Juni 1993 verstorbene Geschenkgeberin - die nunmehrigen Beklagten sind ihre seit 22. Oktober 1999 eingeantworteten Erben - hatte der nunmehrigen Kläg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit der Erheblichkeit der Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen eine Sekte als bürgerlich-rechtliche Erwerbsgesellschaft zu qualifizieren sei, kann die Klägerin die Zulässigkeit ihrer Revision nicht begründen, weil das Berufungsgericht diese Frage ohnedies im Sinne ihres Prozessstandpunktes (nämlich im Sinne der Annahme einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts) gelöst hat und die Klägerin das Berufungsurteil daher insofer... mehr lesen...
Begründung: Die zweitbeklagte Partei macht es als Verletzung fundamentaler Rechtsgrundsätze geltend, dass das Berufungsgericht den in erster Instanz erhobenen Verjährungseinwand trotz seiner Verpflichtung, bei gesetzmäßiger Ausführung der Rechtsrüge von Amts wegen das angefochtene Urteil aus rechtlicher Sicht in alle Richtungen hin zu überprüfen, nicht beachtet habe. Rechtliche Beurteilung Nun ist es zwar zutreffend, dass das Berufungsgericht im Rahmen der B... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1) I*****gmbH, *****, 2) B*****, beide vertreten durch Kadlec & Weimann, Rechtsanwälte-Partnerschaft in Wien, gegen die beklagte Partei DDr. W***** F*****, Rechtsanwalt, ***... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor, ebensowenig ein relevanter Mangel des Berufungsverfahrens (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Die Klägerin releviert primär, inwieweit eine ungenaue oder unrichtige Bezeichnung des Bestandobjekts vorliegt bzw korrigiert werden kann. § 562 ZPO regelt Form und Inhalt des Parteiantrags, auf dessen Grundlage die Aufkündigung erlassen wird. Sie soll einerseits das Bestandverhältnis durch ein... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu insgesamt 7/12 Miteigentümer und der Antragsgegner ist zu insgesamt 5/12 Miteigentümer einer Liegenschaft mit Wohnhaus. Der Antragsgegner ist zugleich auch Mieter der Wohnungen top Nr 7 bis 8, 9 bis 10, 11 bis 12 und 13. Hinsichtlich der Wohnungen top Nr 8, 9, 11 und 13 besteht bis einschließlich August 2000 ein Mietzinsrückstand von S 58.981,27. Der Antragsgegner hat die Wohnungen top Nr 8 und top Nr 13 im "Interhome"-Katalog 2000 sowie übe... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden nur: Kläger) ist Kommanditist einer Kommanditgesellschaft (KG) mit insgesamt drei Gesellschaftern. Der Nachlass des am 4. 12. 1999 verstorbenen Vaters des Beklagten und Gegners der gefährdeten Partei (im Folgenden nur: Beklagter) sowie Großvaters des Klägers ist der zweite Kommanditist. Bislang wurden im Verlassenschaftsverfahren keine Erbserklärungen abgegeben. Der Nachlass wird als Gesellschafter jedoch durch den Kläger ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Entscheidung des Berufungsgerichtes beruht auf dem durch die Judikatur vorgegebenen Grundsatz, wonach eine ungenaue oder unrichtige Bezeichnung des Bestandobjektes präzisiert bzw korrigiert werden kann, wenn für den Prozessgegner klar sein musste, worauf sich die Aufkündigung - bzw im vorliegenden Fall die Räumungsklage - bezieht. "Unwesentliche Fehler" in der Bezeichnung des Bestandobjektes, die keinen Zweifel an s... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit die Revisionswerberin nicht von den Feststellungen der Vorinstanzen ausgeht, ist die außerordentliche Revision nicht gesetzmäßig ausgeführt. Im Übrigen ist den Ausführungen entgegenzuhalten, dass der Vermieter im vorliegenden Fall durch die den Vordruck ergänzenden Einfügungen deutlich zu erkennen gegeben und klar formuliert hat, dass er von der im Vordruck enthaltenen gesetzlichen Regelung abweichen wollte. Die ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin kündigte als Mieterin das Bestandverhältnis über das Bürogebäude *****zum 31. 12. 1999 gerichtlich auf. Im Vorbringen der am 17. 12. 1998 beim Erstgericht überreichten Aufkündigung bezeichnete sie die gekündigte Vermieterin zwar ausdrücklich als Alleineigentümerin der genannten Liegenschaft und des darauf errichteten Bürogebäudes; im
Kopf: dieses Schriftsatzes gab die Klägerin den Firmenwortlaut der gekündigten Partei jedoch insoweit unvollständig an, als... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte mietete mit Vertrag vom 22. 3. 1979 die zumindest später mit der Bezeichnung "top 5" versehene, aus einem Zimmer und einer Küche bestehende ebenerdige Wohneinheit im Haus F*****-Gasse 12 in W***** an. Mit (weiterem) Mietvertrag vom 18. 1. 1990 mietete er das unmittelbar daneben liegende, ebenfalls aus einem Zimmer und einer Küche bestehende Objekt "top 6" im gleichen Haus an, wobei vereinbart wurde, dass er berechtigt sei, auf seine eigenen Kosten und Ge... mehr lesen...