Norm: ZPO §562 B
Rechtssatz: Die unrichtige Bezeichnung des Bestandgegenstandes in der Aufkündigung kann bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung richtig gestellt werden. Entscheidungstexte 3 Ob 795/53 Entscheidungstext OGH 24.02.1954 3 Ob 795/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0044844 ... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A3bWohnungsanforderungsG §20ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Einwendung, es liege die gemäß § 20 WohnungsanforderungsG notwendige Bewilligung der Verwaltungsbehörde zur Umwandlung von Wohnräumen in Geschäftsräumen nicht vor, unterliegt auch in einem Verfahren, auf das die Bestimmungen der §§ 19 - 23 MG Anwendung finden, der Eventualmaxime. Entscheidungstexte 1 Ob 918/53 Ent... mehr lesen...
Die klagende Partei hat der offenen Handelsgesellschaft N-garage B. & Co. das Bestandverhältnis über die von dieser im Hause Wien, II., N.straße 36 gemieteten Garageräumlichkeiten und Betriebsanlagen aufgekundigt und als Kündigungsgrund einen Zinsrückstand sowie von der beklagten Partei ohne Bewilligung der Baubehörde und des Hauseigentümers vorgenommene bauliche Veränderungen geltend gemacht. Die offene Handelsgesellschaft besteht aus zwei Gesellschaftern und zwar Hugo K. und J... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 D
Rechtssatz: Die von einem nicht Vertretungsberechtigten erstatteten Einwendungen sind zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 453/53 Entscheidungstext OGH 11.11.1953 3 Ob 453/53 Veröff: EvBl 1953/540 S 659 = SZ 26/274 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0044909 Doku... mehr lesen...
Norm: HGB §125 Abs3HGB §126HGB §150HGB §161ZPO §562 D
Rechtssatz: Die Erhebung von Einwendungen gegen eine Kündigung vor Gericht fällt nicht mehr in den Rahmen der sogenannten passiven Einzelvertretungsmacht, sondern stellt sich als ein aktives Handeln der Gesellschaft, als eine gerichtliche Rechtshandlung im Sinne des § 126 HGB dar. Entscheidungstexte 3 Ob 453/53 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs3MG §21 Abs1 A4ZPO §562 B
Rechtssatz: Wenn schon in der Kündigung vorgebracht wird, daß der gekündigte Mietgegenstand nach dem im § 19 Abs 3 MG angeführten Stichtag erworben wurde, haben die Vermieter auch ohne diesbezüglich erhobene konkrete Einwendung den Nachweis zu erbringen, daß der gesetzliche Kündigungsausschluß aus anderen Gründen nicht vorliegt. Da die Kläger nach dem Kündigungsvorbringen hinsichtlich des gekündigten Te... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 BZPO §562 B
Rechtssatz: Eine Richtigstellung des Kündigungstermines durch die aufkündigende Partei nach Zustellung der Kündigung ist unzulässig. Hingegen ist die Berichtigung von Ausfertigungen eines über eine zu gerichtlichem Protokoll erfolgte Kündigung ergangenen Beschlusses zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 509/53 Entscheidungstext OGH 09.09.1953 3 Ob 509/53 Veröff... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 C
Rechtssatz: Die Aufkündigung eines Pachtvertrages über einen Gewerbebetrieb mit Realkonzession bedarf nicht des Auftrages zur Übergabe der Konzession. Entscheidungstexte 3 Ob 456/53 Entscheidungstext OGH 08.07.1953 3 Ob 456/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0044877 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §562
Rechtssatz: Berichtigung des Kündigungsbeschlusses. Entscheidungstexte 3 Ob 216/53 Entscheidungstext OGH 18.05.1953 3 Ob 216/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0041643 Dokumentnummer JJR_19530518_OGH0002_0030OB00216_5300000_001 mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1ZPO §562 B
Rechtssatz: Wenn in der Kündigung eine "Schlafstelle" aufgekündigt wird und die Gekündigten lediglich nicht konkretisierte "Einwendungen" erhoben haben, aber in der Streitverhandlung die Behauptung aufstellen, nicht bloß eine Schlafstelle gemietet, sondern einen abgetrennten Raum in Unterbestand genommen zu haben, muß der Kläger beweisen, daß Mieterschutzfreiheit, also ein bloßer Bettgehervertrag vorliegt. ... mehr lesen...
Die Kläger, die in B. (USA) bzw. in M. (Kanada) wohnen, sind Eigentümer des Hauses in Wien, XVI., N.-straße 43 - 45. Die Kläger haben der beklagten Partei unter Hinweis auf § 19 Abs. 1 MietG. das von ihr gemietete Geschäftslokal aufgekundigt. Nachdem die beklagte Partei gegen diese Aufkündigung Einwendungen erhoben hatte, wurde für 16. November 1952 die mündliche Streitverhandlung anberaumt. Bei dieser hat die beklagte Partei unter Hinweis auf den Umstand, daß sämtliche Kläger auslä... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A3bZPO §59ZPO §562 EZPO §571
Rechtssatz: Im Bestandverfahren muß der Antrag auf Stellung einer aktorischen Kaution bereits in den Einwendungen gestellt werden. Die Antragstellung zu Beginn der ersten Streitverhandlung ist verspätet. Entscheidungstexte 1 Ob 253/53 Entscheidungstext OGH 01.04.1953 1 Ob 253/53 Veröff: SZ 26/86 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 B
Rechtssatz: Die Aufkündigung entspricht nicht den gesetzlichen Erfordernissen, wenn der zur Räumung beantragte Bestandgegenstand nicht objektiv und für Dritte erkennbar bezeichnet ist. Das subjektive Wissen oder Wissenmüssen der Parteien, welche Räume gemeint sind, genügt nicht, denn das Exekutionsgericht und das Vollstreckungssorgen müssen ihrerseits in der Lage sein, die zu erzwingende Leistung aus dem Exekutionstitel zu entn... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Einwendung, der Bestandvertrag sei auf bestimmte Dauer geschlossen worden, unterliegt der Eventualmaxime. Entscheidungstexte 1 Ob 62/53 Entscheidungstext OGH 22.01.1953 1 Ob 62/53 Veröff: MietSlg 3550 7 Ob 136/71 Entscheidungstext OGH 01.09.1971 7 Ob 136/71 Beisatz: Hier: Vereinbarung d... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1ZPO §562 E
Rechtssatz: Den Räumungsanspruch aufhebende Tatsachen, die erst nach Ende der Einwendungsfrist eingetreten sind, können im Zuge des Kündigungsprozesses vorgebracht werden. Die Eventualmaxime für die Einwendungen gilt nur für das Vorbringen der Kündigung selbst, nicht aber für Einwendungen im Zusammenhang mit dem Räumungsbegehren. Entscheidungstexte 1 Ob 8/47 ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z1MG §21 Abs1 A3bZPO §562 EZPO §571
Rechtssatz: Die Einwendung gegen eine Kündigung wegen Nichtbezahlens des Mietzinses, der vereinbarte Mietzins sei im Sinne der Preisvorschriften zu hoch, unterliegt nicht der Eventualmaxime. Entscheidungstexte 1 Ob 819/52 Entscheidungstext OGH 16.10.1952 1 Ob 819/52 European Case ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 B
Rechtssatz: Der Forderung des § 562 ZPO ist genüge getan, wenn die Bezeichnung des Bestandgegenstandes derart ist, daß ein Zweifel in dieser Richtung für den Gegner nicht bestanden hat und daß daher die spätere genaue Bezeichnung keine unzulässige Ergänzung darstellt. Entscheidungstexte 1 Ob 141/52 Entscheidungstext OGH 16.06.1952 1 Ob 141/52 ... mehr lesen...
Das Erstgericht wies die gegen die außergerichtliche Aufkündigung erhobenen Einwendungen zurück, weil das von der gekundigten Partei als außergerichtliche Aufkündigung angesehene Schreiben nicht die Aufforderung enthalte, den Bestandgegenstand zu übergeben oder gegen die Aufkündigung bei Gericht Einwendungen zu erheben. Das Rekursgericht hob den Beschluß des Erstgerichtes auf und trug ihm auf nach Rechtskraft dieses Beschlusses über die Einwendungen durch Urteil zu entscheiden. De... mehr lesen...
Die beiden beklagten Parteien brachten zu . K ./50 des Bezirksgerichtes Innere Stadt gegen die klagende Partei eine Kündigung ein. Da bei der Zustellung der Aufkündigung am 17. April 1950 der Kläger in seiner Wohnung nicht angetroffen wurde, hat der Postzusteller Georg Sch. die schriftliche Aufforderung zur Entgegennahme der Zustellung für 18. April 1950 zurückgelassen, indem er diese Aufforderung in den Briefkasten einwarf. Dieser Briefkasten ist für beide Streitteile gemeinsam, da b... mehr lesen...
Die verpflichtete Partei und ihr Ehegatte hatten Räumlichkeiten gemeinsam in Bestand. Die betreibenden Parteien kundigten beiden Ehegatten auf. Der Ehegatte erhob Einwendungen, ohne ausdrücklich zu erwähnen, ob nur im eigenen Namen oder auch im Namen seiner Ehegattin. Im Rechtsstreite wurde über die geltendgemachten Kündigungsgrunde verhandelt. Nach Vertagung der Verhandlung zur Vernehmung von Zeugen zog die klagende Partei die "Klage" gegen den Ehegatten (Erstbeklagten) zurück. Das G... mehr lesen...
Norm: MG §22ZPO §562 B
Rechtssatz: Wird vom Vermieter ein Raum aufgekündigt, der nur durch einen dem Mieter verbleibenden Raum zugänglich ist, so ist im Falle der Rechtswirksamkeit der Kündigung - ohne das es eines diesbezüglichen Antrages bedarf - das Recht zuzuerkennen, jenen Raum als Durchgang zu benützen. Entscheidungstexte 1 Ob 643/50 Entscheidungstext OGH 15.11.1950 1 Ob 64... mehr lesen...
Beide Unterinstanzen hatten einer Räumungsklage stattgegeben; der Oberste Gerichtshof hat die gegen das Berufungsurteil gerichtete Revision zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die Klage ist auf Räumung der Geschäftsräumlichkeiten gerichtet, die nach den Behauptungen der Klage von den Klägern als Hauseigentümer der beklagten Partei in Bestand gegeben wurden. Der Anspruch auf Räumung wird damit begrundet, daß die Beklagte auf alle Rechte ... mehr lesen...
Der Kläger hat in seiner auf § 529 Z. 2 ZPO. gestützten Klage das Begehren gestellt, den Kündigungsbeschluß des Bezirksgerichtes Döbling vom 14. Februar 1939 sowie das Verfahren als nichtig aufzuheben, da die Aufkündigung weder ihm noch einem von ihm bevollmächtigten Vertreter noch einem für ihn aufgestellten Kurator zugestellt worden, der Rechtsanwalt Dr. E., dem die Aufkündigung zugestellt wurde, nicht von ihm bevollmächtigt gewesen sei. Der Kündigungsakt ist bereits vernichtet, s... mehr lesen...
Das Prozeßgericht erklärte die durch die Nichtzahlung der vereinbarten Wassergebühren veranlaßte, auf § 19 Abs. 2 Z. 1 MietG. gestützte Kündigung für rechtswirksam. Das Berufungsgericht hob die Kündigung auf. Der Oberste Gerichtshof stellte das erstgerichtliche Urteil wieder her. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Die Ansicht des Berufungsgerichtes, nur die Nichtzahlung des Hauptmietzinses (§ 2 Abs. 1 lit. a MietG.), nicht aber auch die ... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs2 Z1MG §21 Abs1 A3bZPO §562 E
Rechtssatz: Die Nichtzahlung des auf den Mieter entfallenden Betriebskostenanteiles verwirklicht den Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 1 MG, wenn der Vermieter vor der Kündigung gemahnt hat. Wenn in den in bestimmter Richtung konkretisierten Einwendungen nicht vorgebracht ist, daß eine Mahnung unterblieben ist, kann auf diese Frage nicht eingegangen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit Pachtvertrag vom 31. Mai 1939 haben die Kläger den beiden Beklagten ihren Gasthaus- und Fleischhauereibetrieb mit den dazugehörigen Räumen und Einrichtungsgegenständen verpachtet. Dieses zunächst für fünf Jahre vereinbarte Pachtverhältnis ist später in ein solches von unbestimmter Dauer übergegangen. Die Kläger haben nun den Beklagten lediglich die gepachteten Räumlichkeiten halbjährig zum 31. Mai 1948 aufgekundigt, indem sie behaupteten, daß das Pachtverhältnis überhaupt nicht de... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof stellte den erstrichterlichen Beschluß, mit welchem die Zurücknahme der Kündigung nach Erstattung von Einwendungen zur Kenntnis genommen worden war, wieder her. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gegen die beim Bezirksgerichte Klagenfurt eingebrachte Aufkündigung hat der Kündigungsgegner Einwendungen erhoben, auf Grund deren die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung auf den 18. Jänner 1949 anberaumt wurde. Am 14. Dezember... mehr lesen...
Norm: MG §1 Abs1 A3MG §21 Abs1 A4ZPO §562 B
Rechtssatz: Das Vorliegen der Mieterschutzfreiheit hat die kündigende Partei zu beweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 263/48 Entscheidungstext OGH 08.09.1948 3 Ob 263/48 Veröff: SZ 21/125 = EvBl 1948/811 = JBl 1948,564 1 Ob 510/52 Entscheidungstext OGH 25.06.1952 1 Ob 510/52 ... mehr lesen...
Das Erstgericht erkannte die auf Mieterschutzfreiheit und den Kündigungsgrund des § 19, Abs. 2, Z. 3 MietG. gestützte Kündigung des der Beklagten untervermieteten Zimmers der Wohnung der Klägerin für rechtswirksam, weil das Zimmer am 31. Juli 1925 nicht untervermietet war und nicht mit Einrichtungsgegenständen der Beklagten ausgestattet ist, daher die Bestimmungen des Mietengesetzes auf das Untermietverhältnis keine Anwendung zu finden haben. Das Berufungsgericht bestätigte dieses U... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A3aZPO §562 E
Rechtssatz: § 21 Abs 1 MG beseitigt die Eventualmaxime nur für jene Einwendungen, die sich auf die Bestimmungen des MG gründen. Entscheidungstexte 1 Ob 27/47 Entscheidungstext OGH 21.01.1947 1 Ob 27/47 Veröff: JBl 1947,263 2 Ob 407/50 Entscheidungstext OGH 22.11.1950 2 Ob 407/50 Veröff: ... mehr lesen...