Norm: EO §7 AcZPO §562 B
Rechtssatz: Trotz Angabe einer unrichtigen Hausnummer führt die Kündigung materiellrechtlich zur Beendigung des Bestandobjektes. Der Titel ist aber nicht exekutionsfähig; er weist einen Mangel nach § 7 Abs 1 (nicht nach Abs 2) EO auf. Daher nicht Klage nach § 10 EO, sondern Räumungsklage. Entscheidungstexte 5 Ob 260/70 Entscheidungstext OGH 18.11.1970 5 O... mehr lesen...
Am 21. Mai 1970 langte beim Erstgericht eine von der kundigenden Partei Georg F unterfertigte, mittels Formulars hergestellte Aufkündigung ihres Mietverhältnisses an der Wohnung Nr 2 im Hause W 13, B-Gasse ein, die den Antrag enthielt, der gekundigten Partei als Vermieter die Übernahme des Bestandgegenstandes aufzutragen. Diese Kündigung wurde der gekundigten Partei Dr Alfred L durch Hinterlegung am 25. Mai 1970 zugestellt. Am 1. Juni 1970 brachte die kundigende Partei einen Schriftsa... mehr lesen...
Norm: EO §39 Abs1 Z1 IIIAEO §39 Abs1 Z1 IVEMG §19 Abs6 AMG §23 DZPO §562 B
Rechtssatz: Gelingt es dem Vermieter, durch Überreichen eines dem Mieter schon beim Abschluß des Mietvertrages abverlangten und vom Mieter unterschriebenen Kündigungsformulares unter Umgehung der zwingenden Bestimmungen des § 19 Abs 6 und des § 23 MG einen Exekutionstitel zu erwirken, dann kann der Mieter das unwirksame Zustandekommen auch nach Exekutionsbewilligung, gel... mehr lesen...
Norm: ZPO §503 Z4 E2aZPO §562 E
Rechtssatz: Wurde in der - hier gemäß § 502 Abs 4 ZPO - zulässigen Revision unrichtige rechtliche Beurteilung geltend gemacht, so hat der OGH den festgestellten Sachverhalt nach allen Richtungen hin zu untersuchen und bei der Revisionserledigung auf alle in Betracht kommenden Rechtsfragen einzugehen, auch wenn sie im bisherigen Verfahren nicht aufgerollt wurden. Dies gilt bei Beurteilung von Einwendungen, die sic... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 A
Rechtssatz: Unzulässigkeit einer bedingten Aufkündigung. Entscheidungstexte 5 Ob 114/70 Entscheidungstext OGH 27.05.1970 5 Ob 114/70 Veröff: EvBl 1970/317 S 550 = MietSlg 22163 1 Ob 549/93 Entscheidungstext OGH 11.05.1993 1 Ob 549/93 Beisatz: Das Vorbringen, daß vorsorglich (bzw aus Vorsichtsgründen) ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Einwendung der mangelnden Passivlegitimation kann durch die Behauptung erhoben werden, daß der Erblasser, gegen dessen Nachlaß die Aufkündigung gerichtet ist, die Wohnung einem eintrittsberechtigten Angehörigen überlassen habe. Entscheidungstexte 5 Ob 9/70 Entscheidungstext OGH 25.02.1970 5 Ob 9/70 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 E
Rechtssatz: Die allgemeine Bestreitung des in der Aufkündigung im Sinne des § 19 Abs 2 Z 10 zweiter Fall MG geltend gemachten Sachverhaltes durch den gekündigten Mieter ersetzt die Behauptung, daß nicht der Hauptmieter, sondern ein Dritter die aufgekündigte Wohnung untervermietet habe, nicht. Diese Einwendung stützt sich auch nicht auf den Mieterschutz und hätte daher bereits in den Einwendungen erhoben werden müssen, um beacht... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs4 EZPO §562 E
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 562 ZPO über die Eventualmaxime und über den notwendigen Inhalt von Einwendungen gehört dem Verfahrensrecht an (ebenso schon SZ 24/111, MietSlg 18649, 18532). Entscheidungstexte 4 Ob 560/69 Entscheidungstext OGH 23.09.1969 4 Ob 560/69 Veröff: MietSlg 21820 1 Ob 12/71 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 BZPO §572
Rechtssatz: Hat der Vermieter mehr Räume aufgekündigt, als der Mieter in Bestand genommen hat, so liegt deshalb noch nicht eine ungenaue Bezeichnung des Mietgegenstandes vor. Die Aufkündigung ist vielmehr bezüglich der nicht in Bestand genommenen Räume aufzuheben; bezüglich der vom Mietvertrag umfaßten Räume hängt das Schicksal der Aufkündigung, wenn diese Räume dem Kündigungsschutz unterliegen, vom Zutreffen der gelten... mehr lesen...
Norm: MG §19 Abs1 D1ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Behauptung eines schweren und unwiederbringlichen Vermögensnachteiles kann der Behauptung, die wirtschaftliche Existenz sei (im Sinne der ständigen Judikatur) gefährdet, nicht gleichgestellt werden. Der Sachverhalt, der letztere Behauptung dartun soll, muß zufolge der Eventualmaxime bereits in der Kündigung vorgebracht werden. Entscheidungstexte 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 B
Rechtssatz: Ein Kündigungsschriftsatz, worin dem Mieter die "gegen einwöchige Kündigung gemietete Wohnung unter Einhaltung der vereinbarten oder gesetzlichen Kündigungsfrist von zwei Monaten" aufgekündigt wird, enthält bezüglich der Kündigungsfrist Angaben, die miteinander in unlösbarem Widerspruch stehen, weshalb wegen der Maßgeblichkeit der Kündigungsfrist für das Ausmaß der Einwendungsfrist gemäß § 562 Abs 3 ZPO vom Erstgeri... mehr lesen...
Johann K. jun., Gastwirt und Weinhändler, hat in seiner Eigenschaft als erbserklärter Erbe in der Verlassenschaftssache nach Johann K. sen. gegen eine von Adolf B. als Vermieter gegen die genannte Verlassenschaft eingebrachte Aufkündigung einer Wohnung fristgerecht Einwendungen erhoben. Das Erstgericht hat ihn daraufhin zu der für den 20. Jänner 1967 anberaumten mündlichen Streitverhandlung mit den ZP-Form. 36 und 44 unter seiner ständigen Anschrift vorgeladen. Diese Ladungen konnten ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 B
Rechtssatz: Es kommt nicht unbedingt auf eine ausdrückliche Wendung wie "Ich kündige ...." an, es muß nur der Kündigungswille unzweideutig aus dem Vorbringen und dem in dieser Gesetzesstelle vorgeschriebenen Beschlußantrag hervorgehen. Entscheidungstexte 1 Ob 3/67 Entscheidungstext OGH 09.02.1967 1 Ob 3/67 Veröff: EvBl 1967/372 S 523 = MietSlg 19538 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 B
Rechtssatz: Außer dem Zeitpunkt, zu dem ein Bestandvertrag enden soll muß nicht noch ein besonderer Räumungstermin angegeben werden (vgl MietSlg 4265). Entscheidungstexte 6 Ob 268/66 Entscheidungstext OGH 08.02.1967 6 Ob 268/66 Veröff: MietSlg 19543 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1967:RS0... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 B
Rechtssatz: Unwesentliche Mängel der Aufkündigung rechtfertigen nicht deren Aufhebung. Wenn es im Beschlußantrag und damit in der gerichtlichen Bewilligung der Aufkündigung heißt, daß dem Gegner aufgetragen wird "der Aufkündigung rechtzeitig Folge zu leisten", so kann dies nur dahin verstanden werden, daß der Gegner zum Endzeitpunkt des Bestandvertrages der Aufkündigung bei sonstiger Exekution Folge zu leisten habe. ... mehr lesen...
Aus dem Akteninhalt geht hervor, daß die Klägerin Eigentümerin des angeblich im Jahre 1932 erbauten Hauses in der N.-Gasse 31 ist und daß die Beklagte die im Erdgeschoß dieses Hauses gelegene, aus Küche und zwei Zimmern bestehende Wohnung gemietet hat. Die Klägerin behauptete in ihrer Klage, die sie als Teilkündigungsklage gemäß § 567 (4) ZPO. bezeichnete, die Beklagte habe das vom Eingang rechts befindliche Zimmer ihrer Wohnung seit mehr als neun Jahren untervermietet, sie benötigt... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 VZPO §562 B
Rechtssatz: Zu Zulässigkeit eines Eventualbegehrens im Kündigungsverfahren. Entscheidungstexte 1 Ob 164/66 Entscheidungstext OGH 14.07.1966 1 Ob 164/66 Veröff: MietSlg 18665 8 Ob 636/92 Entscheidungstext OGH 26.11.1992 8 Ob 636/92 Beisatz: Unzulässigkeit eines Eventualbegehrens auf Feststell... mehr lesen...
Die klagende Partei kundigte der Verlassenschaft nach Seraphin M. die Siedlungsstätte unter Berufung auf § 11 des mit den Ehegatten Seraphin und Elisabeth M. am 1. März 1947 abgeschlossenen Trägersiedlervertrages einmonatig zum 1. Mai 1961 gerichtlich auf, weil die Vorschrift des § 5 dieses Vertrages, wonach die Siedlungsstätte vom Vertragsgegner gärtnerisch und als Kleintierhalter zu bewirtschaften und dauernd selbst zu bewohnen sei, nicht eingehalten worden wäre. Die Siedlerräume se... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Unzulässigkeit des Bestandverfahrens nach §§ 560 ff ZPO kann bei Nutzungsverträgen nicht von amtswegen aufgegriffen werden (vgl MietSlg 4954), sondern unterfällt der Eventualmaxime. Entscheidungstexte 8 Ob 210/65 Entscheidungstext OGH 08.07.1965 8 Ob 210/65 Veröff: MietSlg 17787 = SZ 38/119 Europ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Einrede des Mangels der Passivlegitimation muß bereits in den schriftlichen Einwendungen gegen die Aufkündigung erhoben werden; kann aber durch neue Tatsachenbehauptungen und Stellung von Beweisanträgen in der Streitverhandlung ausgeführt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 151/65 Entscheidungstext OGH 19.05.1965 6 Ob 151/65 Veröff: MietSlg 17797 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 B
Rechtssatz: Auch im Falle einer gerichtlichen Aufkündigung hindert das Fehlen der Exekutionsdrohung ("bei sonstiger Exekution") nicht die Wirksamkeit und die Vollstreckbarkeit. Entscheidungstexte 5 Ob 279/64 Entscheidungstext OGH 19.11.1964 5 Ob 279/64 Veröff: MietSlg 16670 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1116aZPO §562 E
Rechtssatz: Auch die Behauptung einer von der Bestimmung des § 1116 a ABGB abweichenden Vereinbarung unterliegt der Eventualmaxime. Entscheidungstexte 5 Ob 227/64 Entscheidungstext OGH 01.10.1964 5 Ob 227/64 Veröff: MietSlg 16676 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0025709 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 E
Rechtssatz: Die gegen eine auf § 19 Abs 2 Z 8 MG gestützte Kündigung erhobene Einwendung, der Mieter habe durch die Errichtung von Gebäuden auf dem gemieteten Lagerplatz an dem Grundstück Eigentum gemäß § 418 ABGB erworben, kann nicht auf den Mieterschutz gestützt werden. Sie muß daher gemäß der hinsichtlich solcher Einwendungen zur Anwendung kommenden Eventualmaxime des § 562 Abs 1 ZPO rechtzeitig innerhalb der Frist zur Erheb... mehr lesen...
Norm: MG §21 Abs1 A3ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Einwendung, die Erblasserin sei im Zeitpunkt ihres Todes nicht mehr Mieterin gewesen, ihre Verlassenschaft sei daher zur Kündigung nach § 19 Abs 2 Z 11 MG nicht legitimiert, unterliegt der Eventualmaxime. Entscheidungstexte 6 Ob 337/63 Entscheidungstext OGH 08.01.1964 6 Ob 337/63 Veröff: MietSlg 16674(6) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §26ZPO §1 Ah1ZPO §477 Abs1 Z4 D4ZPO §562 D
Rechtssatz: Die gegen eine "Gesandtschaft" eines ausländischen Staates eingebrachte Kündigung ist zurückzuweisen, da die gekündigte Partei als Behörde oder Amt des ausländischen Staates nicht parteifähig ist. Entscheidungstexte 5 Ob 364/63 Entscheidungstext OGH 28.11.1963 5 Ob 364/63 RZ 1964 S 96 = EvBl 1964/208 S 298 = MietSlg 15... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 CZPO §564
Rechtssatz: Wird bloß der Schriftsatz über die gerichtliche Aufkündigung, nicht aber der gerichtliche Räumungsauftrag (Gerichtsbeschluß) der gekündigten Partei zugestellt, dann kann mangels Zustellung dieses Beschlusses auch die Frist zur Erhebung der Einwendungen nicht in Gang gesetzt werden. Unterbleibt die Zustellung des Gerichtsbeschlusses, dann ist diese Zustellung nachzuholen. Es kann aber nicht die Wiedereinsetzu... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 D
Rechtssatz: Einwendungen gegen eine Kündigung, die bereits vor Beginn der Einwendungsfrist eingebracht wurden, können und müssen nach Beginn der Einwendungsfrist nicht wiederholt werden, da damit das Einwendungsrecht verbraucht ist. Entscheidungstexte 8 Ob 25/63 Entscheidungstext OGH 05.02.1963 8 Ob 25/63 Veröff: EvBl 1963/213 S 297 = MietSlg 15654 = ImmZ 196... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 AZPO §567
Rechtssatz: Ein Antrag nach § 567 ZPO ersetzt nicht eine Kündigung (ebenso schon 3 Ob 351/51). Entscheidungstexte 5 Ob 11/63 Entscheidungstext OGH 17.01.1963 5 Ob 11/63 Veröff: ImmZ 1963,218 = EvBl 1963/191 S 271 = MietSlg 15483 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1963:RS0044789 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 E
Rechtssatz: Die Einwendung, daß die Kündigung den guten Sitten widerspreche, muß bei sonstigem Ausschluß fristgerecht erhoben werden. Entscheidungstexte 7 Ob 304/62 Entscheidungstext OGH 24.10.1962 7 Ob 304/62 7 Ob 12/63 Entscheidungstext OGH 23.01.1963 7 Ob 12/63 Beisatz: Ebenso die Einwendung des Kündi... mehr lesen...
Norm: Geo §123ZPO §562 A
Rechtssatz: Ist die Zustellung der gerichtlichen Aufkündigung nicht dem Gesetz gemäß erfolgt, so ist die mangelhafte Zustellung zu wiederholen. Die Aufhebung eines Exekutionsbewilligungsbeschlusses ist gemäß § 36 Abs 1 Z 1 EO zu erwirken (3 Ob 67/61). Die bereits eingetretene materielle und formelle Rechtskraft einer Entscheidung wird durch eine zu Unrecht angeordnete neuerliche Zustellung nicht berührt. ... mehr lesen...