Norm
ZPO §503 Z2 C3cRechtssatz
Ebenso, wie die in erster und zweiter Instanz obsiegende Partei nicht verpflichtet ist, die ihr nachteiligen Feststellungen im Berufungsverfahren oder Revisionsverfahren zu bekämpfen (EvBl 1971/123 ua), muß auch die in erster und zweiter Instanz obsiegende Partei die Verletzung der Eventualmaxime nicht rügen. Sie ist dann vom Revisionsgericht von Amts wegen wahrzunehmen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1974:RS0043146Dokumentnummer
JJR_19740522_OGH0002_0010OB00080_7400000_002