Norm
MG §21 A3aRechtssatz
Von der gesetzlichen Eventualmaxime ausgeschlossen sind nur Einwendungen, 1.) die später entstanden sind, 2.) die auf die Bestimmungen des MG gestützt sind oder 3.) auf zwingende und daher von Amts wegen wahrzunehmende Normen zurückgehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1973:RS0044951Dokumentnummer
JJR_19730321_OGH0002_0010OB00048_7300000_001