Die Streitteile schlossen, nachdem die Beklagte ihre bisherige Wohnung infolge Bombeneinwirkung verloren hatte, am 19. Dezember 1944 ein Übereinkommen, auf Grund dessen die Beklagte Untermieterin eines unmöblierten Zimmers in der Wohnung des Klägers wurde; das Bestandverhältnis war "bis zur Einstellung der Feindseligkeiten" befristet. Die Beklagte wurde daraufhin mit dem Fliegerquartierschein des Gauquartieramtes vom 2. Jänner 1945 in das gemietete Zimmer eingewiesen. Der Kläger begeh... mehr lesen...
Norm: EO §7 BaVerbotsG §22ZPO §562
Rechtssatz: Aus dem Exekutionstitel auf Räumung muss Gegenstand und Umfang zu erkennen sein. Die Beschlagnahme einer Wohnung durch die Besatzungsmacht bewirkt nicht den Verlust der Mietrechte. Der nicht illegale Ehegatte muß den Kündigungsgrund des § 22 VerbotsG gegen sich gelten lassen. Entscheidungstexte 1 Ob 253/46 Entscheidungstext OGH 09.10.1946 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 E
Rechtssatz: Alle Einreden des Beklagten müssen schon in den Einwendungen enthalten sein, sofern sie sich nicht auf Normen zwingenden Rechtes gründen, die das Gericht jederzeit von Amts wegen beachten muß (zB Preisbildungsvorschriften). Entscheidungstexte 2 Ob 734/38 Entscheidungstext OGH 03.01.1939 2 Ob 734/38 Veröff: DREvBl 1939/184 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 D
Rechtssatz: Einwendungen im Sinne des § 562 ZPO können nur gegen die Aufkündigung eines dem § 560 ZPO unterliegenden Bestandvertrages erhoben werden. Mangels dieser Voraussetzung kann ein Verfahren im Sinne des § 571 ZPO nicht eingeleitet werden. Unzulässige Einwendungen sind in jeder Lage des Rechtsstreites zurückzuweisen. Weder die Partei, die sie erhoben, noch die Partei, die sich in Verhandlungen darüber eingelassen hat, ka... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 DZPO §571ZPO §572
Rechtssatz: Wurde über die Einwendungen gegen die Aufkündigung eine Tagsatzung zur mündlichen Verhandlung angeordnet, so dürfen die Einwendungen nicht mehr mit Beschluß zurückgewiesen werden, sondern es muß mit Urteil entschieden werden. Entscheidungstexte 1 Ob 672/36 Entscheidungstext OGH 29.07.1936 1 Ob 672/36 Veröff: SZ 18/123 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 ff A
Rechtssatz: Eine Kündigung, die nur den Zweck hat, die stillschweigende Erneuerung des Bestandvertrages zu verhindern, ist nicht an die Formen der §§ 562 ff ZPO gebunden. Entscheidungstexte 2 Ob 829/34 Entscheidungstext OGH 09.10.1934 2 Ob 829/34 Veröff: SZ 16/208 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 A
Rechtssatz: Ein nicht datierter und vom Richter nicht unterschriebener Kündigungsbeschluß ist kein gerichtlicher Beschluß. Entscheidungstexte 2 Ob 965/32 Entscheidungstext OGH 04.11.1932 2 Ob 965/32 Veröff: SZ 14/216 3 Ob 137/55 Entscheidungstext OGH 23.03.1955 3 Ob 137/55 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 DZPO §562
Rechtssatz: Unzulässigkeit einer nach Zustellung der Kündigung vorgenommenen "Richtigstellung" des Kündigungstermins. Entscheidungstexte 2 Ob 656/24 Entscheidungstext OGH 16.09.1924 2 Ob 656/24 Veröff: SZ 6/275 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1924:RS0039421 Dokume... mehr lesen...
Norm: ZPO §562 C
Rechtssatz: Die Anordnung im § 562 Abs 1 Schlußsatz ZPO: "ist ... Frist zu bestimmen" ist eine instruktionelle Vorschrift, deren Verletzung keine Nichtigkeit begründet. Entscheidungstexte 3 Ob 3/24 Entscheidungstext OGH 08.01.1924 3 Ob 3/24 Veröff: SZ 6/7 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH000... mehr lesen...