Begründung: Rechtliche Beurteilung Im Fahrnisexekutionsverfahren, dessen Bestimmungen hier anzuwenden sind, wie das Rekursgericht richtig ausgeführt hat (§ 510 Abs 3 ZPO iVm § 78 EO), ist gegen einen bestätigenden Beschluss - auch über die Meistbotsverteilung - ein weiterer Rekurs an den Obersten Gerichtshof jedenfalls nicht zulässig (EvBl 1968/64; Mohr in Angst, EO Rz 13 zu § 268; Holzhammer, Österreichisches Zwangsvollstreckungsrecht4 290). Im Fahrnise... mehr lesen...
Begründung: Mit Entscheidung vom 27. 7. 1999, GZ 39 R 328/99w-33, gab das Gericht zweiter Instanz dem Rekurs der Klägerinnen gegen die teilweise Zurückweisung der Klage nicht Folge, wies die als Rekurs bezeichnete Berufung gegen den klagsabweisenden Teil des Ersturteils zurück, änderte die erstinstanzliche Kostenentscheidung ab und erkannte die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig den Klägerinnen die mit S 16.043,66 sowie der Nebenintervenientin die mit S 15.338,93 bestimmten... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem erstgerichtlichen Beschluss wurde der Antrag des Schuldners auf Einleitung des Abschöpfungsverfahrens abgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte diesen Beschluss und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig ist. Hat das Rekursgericht den angefochtenen erstrichterlichen Beschluss zur Gänze bestätigt, ist der Revisionsrekurs nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, wenn der hier nicht zu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die ihren Sitz in Taiwan hat, erlegte eine Prozesskostensicherheit gemäß §§ 57 ff ZPO in Höhe von S 200.000. Mangels Erhebung einer außerordentlichen Revision erwuchs das vom Berufungsgericht bestätigte klagsabweisende Urteil des Erstgerichtes am 21. Juni 2000 in Rechtskraft. Der Beklagten wurden Prozesskosten in Höhe von insgesamt S 134.732,40 zuerkannt. Die Klägerin, die ihren Sitz in Taiwan hat, erlegte eine Prozesskostensicherheit gemäß Paragraphen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht den Beschluss des Erstgerichtes bestätigt, mit dem die Wiederaufnahmsklage der im Verfahren 3 C 2040/98b des Bezirksgerichtes Bad Ischl beklagten Partei mangels Eignung, im genannten Verfahren eine andere Entscheidung herbeizuführen, zurückgewiesen wurde. Obgleich ein bestätigender Beschluss vorliegt, ist er gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO nicht absolut unanfechtbar, weil ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies im anhängigen Schuldenregulierungsverfahren die "Erinnerung" des Gläubigers, "dass schon vor Eröffnung des gegenständlichen Konkursverfahrens klar war, dass die Rechtspflegerwertgrenze des § 17a RPflG weit überschritten werden würde und daher der Richter zuständig war und ist", ab. Nach der Aktenlage lasse sich Vermögen des Gemeinschuldners, das die in § 17a Abs 2 Z 1 RPflG genannte Wertgrenze von S 500.000,-- voraussichtlich übersteige, nicht e... mehr lesen...
Begründung: Die Agrargemeinschaft M***** Alpe ist bücherliche Eigentümerin der knapp über 28 ha umfassenden, in der Katastralgemeinde Z*****, U***** bei H***** gelegenen "M***** Alpe". Die Streitteile haben als Eigentümer je einer von vier sog Stammsitzliegenschaften je 1/6 der - zur Nutzung des Alpgrundstückes berechtigenden - Anteilsrechte an der Agrargemeinschaft. Je 2/6 der Anteilsrechte sind mit den Stammsitzliegenschaften verbunden, die im Eigentum des Lorenz S***** und de... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei ist eine Stadtgemeinde; sie beantragte die Bewilligung der Exekution durch Zwangsversteigerung einer Liegenschaft des Verpflichteten zur Hereinbringung mehrerer Abgabenforderungen aufgrund von vollstreckbaren Rückstandsausweisen. Diese Rückstandsausweise betreffen mit einer Ausnahme Kapitalforderungen, die sowohl einzeln als auch insgesamt S 52.000 nicht übersteigen. Ein Rückstandsausweis vom 14. 12. 1999 ist über eine Gesamtforderung von S 62.... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller brachte beim Landesgericht Wels als dem gemäß § 532 Abs 1 ZPO zuständigen Gericht den Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Einbringung einer unter anderem auf § 530 Abs 1 Z 4 ZPO gestützten Wiederaufnahmsklage hinsichtlich des Verfahrens 1 C 96/96p des Bezirksgerichtes Frankenmarkt ein. Der Antragsteller brachte beim Landesgericht Wels als dem gemäß Paragraph 532, Absatz eins, ZPO zuständigen Gericht den Antrag auf Bewilligung der Verfahr... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind in aufrechter Ehe verheiratet. Im August 1998 wurde die eheliche Lebensgemeinschaft durch gesonderte Wohnungsnahme des Beklagten und Gegners der gefährdeten Partei (in der Folge Beklagter) aufgehoben. Die Klägerin und gefährdete Partei (in der Folge Klägerin) ist mit dem am 14. 1. 1983 geborenen gemeinsamen Sohn in der ehelichen Wohnung verblieben. Die Klägerin begehrt vom Beklagten Zahlung monatlicher Unterhaltsbeiträge von S 10.000 ab 1. 9. 1... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hatte als Berufungsgericht mit seiner Entscheidung vom 27. 3. 2000 den Antrag der Impugnationsklägerin auf Anberaumung einer mündlichen Berufungsverhandlung abgewiesen, die von ihr erhobene Berufung wegen Nichtigkeit verworfen und im Übrigen der Berufung (wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung) nicht Folge gegeben. In der Entscheidung wurde ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000 nicht übersteige und die Revision jeden... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist aufgrund des Kaufvertrags vom 1. 9. 1997 Eigentümer einer Liegenschaft in Vorarlberg, zu der unter anderem das Grundstück 2659/4 gehört, das ursprünglich ein Teil des Grundstücks 2659/1 war. Im Gutbestandsblatt der Grundbuchseinlage ist zugunsten des Grundstücks 2659/4 die unbefristete Grunddienstbarkeit des Verbots der Bebauung und Bepflanzung des Grundstücks 2556/1, das zu einer anderen Liegenschaft gehört, ersichtlich gemacht (Stand 1943). Dessen Ei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger bezeichnete in der auf §§ 30 ff KO gestützen Anfechtungsklage die Beklagte als "B***** AG, 1030 W*****" und bringt vor, mit Eröffnungsantrag vom 29. 10. 1997 sei der S***** GesmbH (in der Folge: Gemeinschuldnerin) bei der Beklagten unter Konto Nr. 635.162.100 ein Geschäfts-(Giro-)konto eingerichtet worden. Am 5. 11. 1997 habe die Beklagte der Gemeinschuldnerin zu diesem Konto einen bis 31. 10. 2002 revolvierend ausnützbaren Rahmen bis zu einem Höchstbetra... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine Thailänderin, war vom 1. 10. 1997 bis 20. 2. 1998 bei einem Gebäudereinigungsunternehmen als Reinigungskraft beschäftigt. Der Beklagte war dort als Disponent unmittelbarer Vorgesetzter der Klägerin und für die Einteilung des Reinigungspersonals zuständig. Am 19. 1. 1998 teilte der Beklagte der Klägerin mit, dass sie statt bisher in der Frühschicht von 6 bis 13 Uhr nun in der sogenannten Spätschicht von 16 bis 21 Uhr zu arbeiten habe. Die Klägerin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Bedeutung einer Werbeankündigung richtet sich danach, wie sie die angesprochenen Verkehrskreise verstehen, wogegen das, was der Werbende selbst mit seiner Äußerung gemeint hat, unerheblich ist (stRsp ua ÖBl 1994, 73 - Verkauf zum Fabrikspreis; ÖBl 1995, 67 - Führerschein auf Anhieb; ÖBl 1997, 20 - Steirischer Medienjumbo uva). Entscheidend ist der Gesamteindruck der Ankündigung bei flüchtiger Betrachtung und durchsc... mehr lesen...
Begründung: Der Nachlass der am 12. 11. 1998 verstorbenen Theresia Michaela ***** T*****, geborene S*****, ist ihren 10 Kindern aufgrund des Gesetzes zu je einem Zehntel rechtskräftig eingeantwortet worden. Der Rechtsmittelwerber ist ein Sohn der Verstorbenen. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Rekursgericht einen Rekurs des Rechtsmittelwerbers gegen den Beschluss des Erstgerichts zurück, mit dem das Hauptinventar mit Aktiven von 244.543,37 S und Passiven von 81.113,32 S... mehr lesen...
Begründung: Über das von der Antragstellerin zunächst bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien für den 13. Bezirk und dann gemäß § 40 Abs 2 MRG beim Erstgericht gestellte Begehren auf Überprüfung des von der Antragsgegnerin vom 1. 2. 1996 bis zum 30. 11. 1997 eingehobenen Hauptmietzinses für die 51,48 m2 große Wohnung top 7 und 10 im Haus ***** wurde vom Erstgericht wie folgt entschieden: Über das von der Antragstellerin zunächst bei der Schlichtungsstelle der Stadt Wien für d... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind in aufrechter Ehe seit dem 29. 10. 1986 miteinander verheiratet. Der Ehe entstammen der am 27. 3. 1987 geborene Arthur und die am 23. 1. 1993 geborene Melanie. Die Ehewohnung in I*****straße 1, steht im Wohnungseigentum des Beklagten. Dieser ist am 1. Mai 1994 - im Einvernehmen mit der Klägerin - aus der Wohnung ausgezogen. Der Beklagte bezahlte in der Zeit vom 1. Mai 1994 bis 31. März 1997 für seine Kinder insgesamt S 10.000 an Unterhalt, ab Jän... mehr lesen...
Begründung: Mit dem nunmehr bekämpften Beschluss hat das Rekursgericht die Entscheidung des Erstgerichtes, mit welcher dieses einen Antrag der beklagten Parteien auf Beweissicherung wegen Fehlens eines rechtlichen Interesses im Sinne des § 384 Abs 2 ZPO abgewiesen hat, bestätigt. Gleichzeitig sprach das Rekursgericht aus, dass der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig sei. Mit dem nunmehr bekämpften Beschluss hat das Rekursgericht die Entscheidung des ... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 12 C 1869/94d des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien wurde die nunmehr klagende Partei verpflichtet, der nunmehr beklagten Partei S 88.339,96 sA samt Kosten zu bezahlen. Mit der vorliegenden, auf den Wiederaufnahmsgrund des § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gestützten Wiederaufnahmsklage beantragt die klagende Partei, ihr die Wiederaufnahme des Verfahrens 12 C 1869/94d des Bezirksgerichtes für Handelssachen Wien zu bewilligen und das in diesem Verfahren ergang... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit sich der Revisionswerber gegen die in Beschlussform erfolgte Abweisung (= Verwerfung) der Berufung wegen Nichtigkeit richtet, ist ihm entgegenzuhalten, dass es sich dabei um einen im § 519 ZPO nicht aufgezählten und daher unanfechtbaren Beschluss des Berufungsgerichtes handelt (Kodek in Rechberger ZPO2 Rz 2 zu § 519 mwN, insbesondere EvBl 1996/135). Soweit sich der Revisionswerber gegen die in Beschlussf... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte am 16. 5. 1995 bei aufrechter Ehe gegen ihren Gatten, der damals Präsident eines Gerichtshofes war, gestützt auf § 94 ABGB Klage auf Unterhalt seit Mai 1992 ein. Die Klage wurde gemäß § 79 Abs 1 JN beim Landesgericht Steyr überreicht. Der Beklagte erhob keine Einrede der sachlichen oder örtlichen Unzuständigkeit. Die Klägerin brachte am 16. 5. 1995 bei aufrechter Ehe gegen ihren Gatten, der damals Präsident eines Gerichtshofes war, gestützt auf ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von den Rechtsmittelwerbern allein aufgeworfene Frage, ob den beanstandeten Äußerungen im Rundbrief der Beklagten an ihre Kunden über die
Gründe: der Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen den Streitteilen die unwahre und kreditschädigende Tatsachenbehauptung im Sinne des § 7 UWG zu entnehmen sei, die Klägerin könne in Hinkunft bei den von ihr vertriebenen Produkten Qualität und Service nicht in dem vom Verkehr v... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 CZPO §528 AJN §40a
Rechtssatz: Die Frage nach der Zulässigkeit der Anrufbarkeit des Obersten Gerichtshofs ist nicht nach dem Außerstreitgesetz, sondern nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung zu beurteilen, wenn die mit dem angefochtenen Beschluss erledigten Anträge in Hinsicht auf einen Scheidungsprozess gestellt wurden. Daran kann der Umstand nichts ändern, dass das über Klage und Widerklage ergangene Scheidungsurteil ... mehr lesen...
Begründung: Der letzten Unterhaltsbemessung waren ein monatlichen Durchschnittsnettoeinkommen des Vaters von S 25.212,57 sowie Sorgepflichten für die in Karenz befindliche Ehefrau und den am 5. 3. 1997 geborenen Sohn Matthias zugrundegelegen. Die einkommens- und vermögenslose mj. Julia befindet sich in Pflege und Erziehung ihrer Mutter. Das Nettoeinkommen des Vaters hat sich zuletzt nicht geändert. Seit 5. 9. 1998 konsumiert er gemäß § 2 EKUG Karenzurlaub bis einschließlich 4. ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde kraft des in der Streitverhandlung vom 27. 10. 1999 verkündeten Urteils aus dem überwiegenden Verschulden der Beklagten und Widerklägerin (im Folgenden kurz: Beklagte) rechtskräftig geschieden. Noch vor der Verkündung dieses Urteils hatten die Streitteile einen gerichtlichen Vergleich geschlossen, in dem sie ihre vermögensrechtlichen Beziehungen regelten. Das Scheidungsurteil wurde dem Verfahrenshelfer der Beklagten am 10. 12. 1999 in ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der Klage war zuletzt das Begehren der klagenden und gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Kläger) auf Zahlung von S 234.173,82 samt 5 % Zinsen seit 20. 1. 1989 und an Exekutionskosten 7 E 928/98f S 15.717,40 sowie zur Hereinbringung des Betrages von S 249.891,22 samt 5 % Zinsen aus S 234.173,82 seit 20. 1. 1989 die Exekution in den Meistbotsverteilungsrest von S 858.571,70 (mehr oder weniger) im Exekutionsverfahren 7 E 119/98k des Bezirksgerichtes Linz-L... mehr lesen...
Begründung: Der Gemeinschuldner, über dessen Vermögen auf Grund des Antrages der K***** vom 19. 1. 1999 mit dem am 12. 3. 1999 öffentlich bekannt gemachten Beschluss des Erstgerichtes der Konkurs eröffnet wurde, betrieb ein Raumausstattungsunternehmen. Aus gesundheitlichen Gründen stellte er seine unternehmerische Tätigkeit ein. Die maßgeblichen Bestandteile seines Betriebsvermögens übergab er seinem Sohn. Die ihm gehörenden Liegenschaften übergab er mit weiteren Verträgen diese... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 23. 4. 1998 (idF der bestätigenden Entscheidung des nunmehrigen Rekursgerichtes) wurde die verpflichtete Partei schuldig erkannt, Mit Urteil des Erstgerichtes vom 23. 4. 1998 in der Fassung der bestätigenden Entscheidung des nunmehrigen Rekursgerichtes) wurde die verpflichtete Partei schuldig erkannt, a) die Bauführung auf den vom Kläger [dem nunmehr betreibenden Gläubiger] gemieteten Teilflächen 1 und 2 des Grundstückes 234/3 der... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei hatte gegen eine Dritte einen Werklohn von S 239.621 sA eingeklagt. Die Klage wurde mit der
Begründung: abgewiesen, dass mit der Beklagten im Vorprozess keine direkte Vertragsbeziehung bestehe. Mit ihrer Klage im gegenständlichen Verfahren begehrte nunmehr die klagende Partei die Zahlung desselben Betrages von der beklagten Partei. In der Folge dehnte sie das Klagebegehren aus dem Titel des Schadenersatzes um eigene und gegnerische Kosten des Vor... mehr lesen...