Begründung: Die führende betreibende Partei betrieb eine Forderung von 8.146 S sA aufgrund des Titels AZ 4 C 1740/99g des Bezirksgerichts Mödling durch Zwangsversteigerung. Die beigetretene betreibende Partei, die in den nachgenannten Titelverfahren durch die führende betreibende Partei vertreten war, betrieb aufgrund nachgenannter Titel des Bezirksgerichts Mödling nachgenannte Forderungen: AZ 14 C 1085/99g (5.166 S sA), 18 C 454/00x (13.304,48 S sA), 14 C 1302/00y (1.320,64 S sA). ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei die Forderungsexekution nach § 294 EO durch Pfändung und Überweisung zur Einziehung zweier Forderungen des Verpflichteten, und zwar einer auf Auszahlung von Förderungsbeiträgen im Betrag von jeweils und jährlich rund S 50.000,-- und einer auf Grund der regelmäßigen Milchlieferung zustehenden Forderung auf Zahlung eines monatlichen Milchgeldes im Betrag von S 15.000,-- auf oder ab. Im vom Erstgericht uneingeschränkt bewi... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §62 Abs1 B1bAußStrG 2005 §62 Abs1 B1d10ZPO §528 AMRG §16 Abs2
Rechtssatz: Ein von den Vorinstanzen wegen hoher Mauerfeuchtigkeit vorgenommener Abschlag vom Richtwertmietzins unterliegt keiner Nachprüfung durch den Obersten Gerichtshof, weil er von den Umständen des Einzelfalles abhängt. Auch die Frage, welcher Zuschlag zum Richtwertmietzins für die "Grünruhelage" einer Wohnung und die Möglichkeit der Gartenbenützung gebührt, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat zwar nachträglich den Revisionsrekurs gegen seinen Sachbeschluss vom 10. 7. 2001 für zulässig erklärt, weil eine gesicherte höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage fehle, ob der Beginn von Arbeiten zur Brauchbarmachung einer Wohnung ausreicht, um den Belohnungstatbestand des § 46c MRG zu erfüllen, doch liegen die in § 528 Abs 1 ZPO (iVm § 37 Abs 3 Z 16 MRG) normierten Voraussetzungen für die Anrufu... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den ordentlichen Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 1 ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 18 MRG für zulässig erklärt, weil keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zur Frage bestehe, ob - zur Hintanhaltung der Präklusion gemäß § 16 Abs 8 MRG im Sinn der Entscheidungen 5 Ob 170/99g und 5 Ob 85/01p - ausdrücklich die Unzulässigkeit der konkreten Mietzinsvereinbarung feststehen müsse oder ob es auch genüge, dass der höchstzulässige Hauptmietzins zum Zeitpunkt der Mietz... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ließ mit Beschluss vom 20. 7. 2001 eine Klageänderung, die darin gelegen sei, dass die klagende Partei gegenüber der Erstbeklagten einen weiteren Klagsgrund vorgebracht habe, nicht zu. Das Rekursgericht änderte diese Entscheidung mit dem angefochtenen Beschluss dahin ab, dass es den erstgerichtlichen Beschluss ersatzlos aufhob und "die Rechtssache zur Fortsetzung des Verfahrens an das Erstgericht zurückverwies", wobei es aussprach, dass der ordentliche R... mehr lesen...
Begründung: Im gegenständlichen Rechtsstreit um die Bemessung eines Schenkungspflichtteils hatten die Vorinstanzen Pflegeleistungen der Beklagten für die Erblasserin (ihre Mutter) zu bewerten. Sie kamen dabei unter Anwendung des § 273 ZPO zum Ergebnis, dass für die Pflegeleistungen ein Betrag von S 150.000,-- anzusetzen sei. Das Berufungsgericht orientierte sich dabei an den Grundsätzen des Bundespflegegeldgesetzes und nahm einen Pflegeaufwand von insgesamt Im gegenständlichen Rech... mehr lesen...
Begründung: Die im vorliegenden Zwangsversteigerungsverfahren versteigerte Liegenschaft wurde um ein Meistbot von S 5,001.000 zugeschlagen. In C-LNR 1, 2 und 5 dieser Liegenschaft sind zugunsten einer Bank, die ausdrücklich keine Zuweisung aus dem Meistbot begehrt, Höchstbetragspfandrechte von insgesamt S 2,110.000 einverleibt. In C-LNR 3 ist ein Pfandrecht für die Forderung von S 130.200 und eine Nebengebührensicherstellung von S 26.100 für die R***** GmbH einverleibt. Dieses Pfand... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte mit Beschluss vom 27. 10. 1998 (ON 5) das Urteil des Bezirksgerichts von und in Luxemburg vom 8. 5. 1998 für Österreich für vollstreckbar und bewilligte der betreibenden Partei gegen die verpflichtete Partei die beantragte Fahrnisexekution. Gegen die Vollstreckbarerklärung erhob die verpflichtete Partei fristgerecht Widerspruch und Rekurs; letzteren richtete sie auch gegen die Bewilligung der Fahrnisexekution. Das Erstgericht legte den Rekurs... mehr lesen...
Begründung: Die Betroffene richtete an das Landesgericht für ZRS Wien als dem für die Entscheidung über den Akt 2 P 196/99w des Bezirksgerichtes Fünfhaus zuständigen Rekursgericht den Antrag "auf vollständige kostenlose (im Rahmen der Verfahrenshilfe) Akteneinsicht und Aktenabschrift a) am 18. 6. 2000, 19. 6. 2001 (und später an den anderen Tagen) des derzeit beim Landesgericht für ZRS Wien (seit 11. Juni 2001) vorgelegten Sachwalterschaftsaktes des Bezirksgerichtes Fünfhaus 2 P... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Revisionsrekurses nach § 528 Abs 1 ZPO iVm § 37 Abs 3 Z 18 MRG bejaht, weil noch keine Judikatur des Obersten Gerichtshofs vorliege, ob eine (1992) zeitgemäße Badegelegenheit dadurch gegeben sei, dass ein Baderaum durch ein Fenster des unmittelbar danebenliegenden WC-Raums wirksam entlüftet werden könne. Das Rekursgericht hat die Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Revisionsrekurses nach Par... mehr lesen...
Begründung: Mit den bezeichneten Beschlüssen bestätigte das Rekursgericht zum einen die Bestimmung von Sachverständigengebühren zum anderen die Verpflichtung beider Eltern je zur Hälfte zum Ersatz des Betrages bzw änderte einen erstgerichtlichen Beschluss über die Kostentragung in diesem Sinn ab. Dagegen richtet sich ein Rechtsmittel des Vaters Alexander M***** sowie des Großvaters Josef M*****. Dieses Rechtsmittel legte das Erstgericht dem Obersten Gerichtshof vor. ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bestimmte mit Beschluss ON 69 die Gebühren des im Aufteilungsverfahren beigezogenen Sachverständigen antragsgemäß und sprach aus, dass der Antragsteller diese Gebühren zur Gänze zu tragen habe. Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Gericht zweiter Instanz den (Gebührenbestimmungs-)Beschluß bestätigt und ausgesprochen, daß der Revisionsrekurs gegen diese Entscheidung jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der da... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Frankemarkt vom 30. September 1997, GZ 1 C 117/92w-57, wurde der im dortigen Verfahren beklagte Wiederaufnahmskläger zur Unterlassung jeglichen Benützens und Bewirtschaftens eines zwischen den Parteien strittigen Grundstücksteils sowie zur Duldung der Benützung und Bewirtschaftung durch die klagenden und hier wiederaufnahmsbeklagten Parteien verurteilt. Mit Urteil vom 18. August 1999, GZ 22 R 136/99b-69, gab das Landesgericht Wels ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. 11. 1994 wurde der Kläger befristet bis zum 31. 8. 1995 als Bundesvertragslehrer im Bereich des Stadtschulrates für Wien aufgenommen. Er wurde im Entlohnungsschema I L Entlohnungsgruppe 13, Entlohnungsstufe 3, mit Vorrückungsstichtag 22. August 1988 eingeordnet. Sein Beschäftigungsausmaß betrug 27,40 % der Vollbeschäftigung. Am 23. 11. 1994 wurde der Kläger befristet bis zum 31. 8. 1995 als Bundesvertragslehrer im Bereich des Stadtschulrates für Wien... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen war zu 35 C 1982/00g (zuvor 25 C 414/98i) des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien ein Verfahren ahängig, in dem die nunmehr beklagte Partei als Klägerin vom nunmehrigen Kläger als Beklagten S 52.066,41 sA begehrte. Die dort klagende Wohnungseigentümergemeinschaft war durch den Rechtsanwalt Dr. Roland K***** vertreten, dem wiederum vom Hausverwalter Gerhard B***** Vertretungsvollmacht erteilt worden war. Nachdem der dort Beklagte, nunmehrige N... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 1986 Patientin des beklagten Chirurgen. Dieser war der "Arzt ihres Vertrauens". Sie konsultierte ihn sowohl wegen ihrer Migräne als auch wegen Darm-, Verdauungs- und Venenproblemen. Bei einer Untersuchung am 5. 12. 1986 stellte der Beklagte nicht nur gestielte Divertikel, verengte Venen und Verdauungsprobleme, sondern auch einen Senk-Spreizfuß sowie eine Exostese der Großzehe fest. Bereits damals wurde die Möglichkeit einer Operation zur Beseiti... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien sind Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** zu der ein Mühlbach fließt. Eigentümerin der benachbarten Parzelle Nr. 2815 war Gertraud Z*****. Auf ihrer gesamten Liegenschaft lastete die Verpflichtung zur Gestattung der Räumung des Mühlbaches unter Vornahme der notwendigen Hantierungen zugunsten der EZ *****. Die Parzelle Nr. 2815 wurde in die Grundstücke 2815/1 bis 12 geteilt und 1996 verkauft. Dies geschah nach Juni 1996, dem Zeit... mehr lesen...
Begründung: Mag. Dr. Friedrich S*****, wurde für Peter R***** mit Beschluss vom 24. 11. 1998 zum Sachwalter bestellt. Er beantragte erst in der Folge wegen schwerwiegender Differenzen mit dem Besachwalterten seine Enthebung sowie die Bestellung einer anderen Person zum Sachwalter. Das Erstgericht wies den Antrag mit der
Begründung: ab, dass an den Begriff der "Feindschaft" im Sinn des § 194 ABGB ein strenger Maßstab anzulegen sei und nicht jedes gespannte, gestörte oder durch ... mehr lesen...
Begründung: Der am 21. 8. 1999 geborene Minderjährige ist österreichischer Staatsbürger. Sein außerehelicher Vater ist deutscher Staatsbürger, seine Mutter Österreicherin mit Wohnsitz in Österreich, wo das Kind auch lebt. Am 21. 9. 2000 stellte der Unterhaltssachwalter den Antrag auf Verpflichtung des Vaters zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von S 1.800 ab 1. 5. 2000. Der Vater, der teilweise inhaftiert gewesen sei, beziehe Sozialhilfe und überdies ein Kindergeld von mo... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesgericht Wels die Klage auf Wiederaufnahme mehrerer bei ihm anhängig gewesener Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zurück, weil das eingeleitete Verfahren zur Verbesserung der Klage durch Anwaltsfertigung erfolglos geblieben sei und überdies die Wiederaufnahmsgründe nicht entsprechend konkretisiert worden seien. Rechtliche Beurteilung Der innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellte Antrag des Klä... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vom 20. 11. 2000 zur Hereinbringung von 1,650.000 S sA antragsgemäß Fahrnisexekution und die Forderungsexekution nach § 294 EO. Gegen diese Entscheidung erhob der Verpflichtete rechtzeitig Rekurs. Noch vor der Entscheidung des Rekursgerichtes schränkte das Erstgericht über Antrag der betreibenden Partei vom 22. 2. 2001 mit Beschluss vom 6. 3. 2001 die betriebenen Exekutionen a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 46 Abs 1 ASGG). Eine... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Frage, wie die angesprochenen Verkehrskreise eine Werbeaussage verstehen und ob sie demnach zur Irreführung geeignet ist, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher nicht erheblich im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO (MR 1995, 233 - Inseratenpreisliste; 4 Ob 33/98a; 4 Ob 32/99f uva). Der durch eine Ankündigung erweckte unrichtige Eindruck muss überdies geeignet sein, den Entschluss des angesprochene... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Beklagte bewirbt ihr Geschirrspülmittel unter Verwendung der Worte "Sieg", "Bestleistung" und "Glanzweltmeister" sowie des Slogans "... spült Überlegenheit aus". Das Rekursgericht hat diese Ankündigungen als objektiv nicht überprüfbare Werturteile und nicht ernst zu nehmende Übertreibungen im Sinne zulässiger marktschreierischer Anpreisung beurteilt und eine Irreführung durch einen unrichtigen Tatsachenkern unter and... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesgericht Wels die Klage auf Wiederaufnahme mehrerer bei ihm anhängig gewesener Berufungsverfahren a limine zurück, weil das eingeleitete Verfahren zur Verbesserung der Klage durch Anwaltsfertigung erfolglos geblieben sei und überdies die Wiederaufnahmsgründe nicht entsprechend konkretisiert worden seien. Der innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellte Antrag des Klägers auf Bewilligung der Verfahrenshilfe und unentgeltli... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung I) Zum Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss vom 25. 9. 2000: römisch eins) Zum Rekurs gegen den Aufhebungsbeschluss vom 25. 9. 2000: Das Berufungsgericht stützt seinen Ausspruch über die Zulässigkeit des Rekurses (§ 45 Abs 2 ASGG) darauf, dass der Oberste Gerichtshof die Zuordnung und Anwendbarkeit der §§ 1162a ff ABGB auf Ausbildungskosten bisher nicht behandelt habe. Das Berufungsgericht stützt seinen Ausspruch üb... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Landesgericht Wels die Klage auf Wiederaufnahme mehrerer bei ihm anhängig gewesener Rechtsmittelverfahren von Amts wegen zurück, weil das eingeleitete Verfahren zur Verbesserung der Klage durch Anwaltsfertigung erfolglos geblieben sei und überdies die Wiederaufnahmsgründe nicht entsprechend konkretisiert worden seien. Rechtliche Beurteilung Der innerhalb der Rechtsmittelfrist gestellte Antrag des Klä... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Betroffenen auf Bewilligung der Verfahrenshilfe ab. Das Rekursgericht wies dessen dagegen erhobenen Rekurs mangels Beschwer zurück und sprach aus, dass der Revisionsrekurs gemäß § 14 Abs 2 Z 2 AußStrG jedenfalls unzulässig sei. Das Rekursgericht wies dessen dagegen erhobenen Rekurs mangels Beschwer zurück und sprach aus, dass der Revisionsrekurs gemäß Paragraph 14, Absatz 2, Ziffer 2, AußStrG jedenfalls unzulässig sei. Der Be... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der Revisionsrekurswerberin, die er in seiner am 14. 7. 2000 beim Erstgericht eingelangten Klage als Beklagte bezeichnete, an beendigungsabhängigen Ansprüchen den Klagsbetrag mit dem wesentlichen Vorbringen, in deren Transportunternehmen vom 29. 1. 1997 bis 28. 4. 2000 als Kraftfahrer beschäftigt gewesen und am 28. 4. 2000 unberechtigt entlassen worden zu sein. Der vom Erstgericht erlassene Zahlungsbefehl wurde vom Geschäftsführer der nunmeh... mehr lesen...