RS OGH 1999/7/8 8ObS268/98i, 10ObS67/12v, 4Ob67/18h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.07.1999
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Norm

ZPO §519 E5
ZPO §528 L
EGV Maastricht Art177

Rechtssatz

Ein Rekurs gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Einholung einer Vorabentscheidung ist unzulässig, sodass dieser zurückzuweisen ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112220

Im RIS seit

07.08.1999

Zuletzt aktualisiert am

15.06.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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