Norm
ZPO §519 E5Rechtssatz
Ein Rekurs gegen die Zurückweisung eines Antrages auf Einholung einer Vorabentscheidung ist unzulässig, sodass dieser zurückzuweisen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112220Im RIS seit
07.08.1999Zuletzt aktualisiert am
15.06.2018