Norm
AußStrG §16 BII1bRechtssatz
Ob in der im Verfahren außer Streitsachen erfolgten Verpflichtung des Vaters, an Dritte Zahlungen zu tätigen, eine Nichtigkeit zu erblicken ist, ist über Revisionsrekurs der Kinder nicht zu prüfen, weil die Kinder dadurch nicht beschwert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0007329Dokumentnummer
JJR_19830810_OGH0002_0050OB00650_8300000_001