RS OGH 1984/9/19 1Ob615/84, 3Ob69/92, 8Ob11/93

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Veröffentlicht am 19.09.1984
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Norm

ZPO §230
ZPO §232
ZPO §514 D

Rechtssatz

Ein rechtsbegründendes Prozeßrechtsverhältnis zwischen der beklagten Partei einerseits und dem Gericht und der klagenden Partei andererseits entsteht erst durch die Zustellung der Klage an die beklagte Partei. Vorher ist es ihr verwehrt, einen sie vermeintlich belastenden Beschluß zu bekämpfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0039051

Dokumentnummer

JJR_19840919_OGH0002_0010OB00615_8400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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