Begründung: Mit Beschluß vom 4.10.1996 bewilligte das Erstgericht den betreibenden Parteien aufgrund eines rechtskräftigen Urteils desselben Gerichts die Exekution nach § 355 Abs 1 EO und ging dabei von einem siebenmaligen Zuwiderhandeln aus. Zugleich verhängte es eine Geldstrafe von S 40.000,-- und bewilligte für die Hereinbringung der Prozeßkosten auch die Fahrnisexekution. Mit Beschluß vom 4.10.1996 bewilligte das Erstgericht den betreibenden Parteien aufgrund eines rechtskr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das als "außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichnete Rechtsmittel der klagenden Partei gegen die Bestätigung der von der ersten Instanz nicht zugelassenen Klagsänderung ist jedenfalls unzulässig. Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO sind von der Unanfechtbarkeit bestätigender Beschlüsse nur solche ausgenommen, mit denen die Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde; dem wurden von der herrschenden... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob der Beweggrund für den Abschluß eines entgeltlichen Geschäftes Vertragsinhalt geworden ist und daher zur
Begründung: eines (wesentlichen) Geschäftsirrtums werden kann (EvBl 1973/27, RIS-Justiz RS0016267), läßt sich nur durch Auslegung des Vertrages im Einzelfall beurteilen. Da dem Berufungsgericht hiebei keine auffallende Fehlbeurteilung unterlaufen ist (RZ 1994/45), kommt der hier entscheidungswesentlichen Vertragsaus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei ist Verlegerin und Medieninhaberin, der Zweitbeklagte Redakteur einer täglich erscheinenden Tageszeitung. Er verfaßte im August 1992 mehrere Artikel, durch deren Tatsachenbehauptungen sich der klagende Verein in drei Punkten beschwert erachtet und insoweit ein erkennbar auf § 1330 - Abs 1 oder Abs 2 oder beide Absätze - ABGB gestütztes und auf Unterlassung, Widerruf und Veröffentlichung gerichtetes Urteilsbegehren stellt: 1. Interpol... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie bereits die Vorinstanzen zutreffend erkannt haben, liegt gegenständlich eine mehrseitige Treuhand vor, bei welcher der Treuhänder, hier daher der Beklagte, in mehrere Richtungen Interessen zu wahren hat (EvBl 1980/162; ecolex 1991, 682 u.a.). Entgegen der von den Revisionswerbern vertretenen Ansicht erfodert das Zustandekommen einer derartigen Vereinbarung nicht einen bestehenden "Kontakt zwischen dem Beklagten und d... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 Abs1 HIII8ZPO §508aHVertrG §22 Abs3 Z2 litaHVertrG 1993 §24 Abs3 Z1
Rechtssatz: Ob eine Vertragsbestimmung so wesentlich ist, dass deren Verletzung durch den Unternehmer den Handelsvertreter zur vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses berechtigt, kann nur anhand des Einzelfalles beurteilt werden. Entscheidungstexte 9 ObA 133/97t Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen der Vorinstanzen war der Wortlaut des zugunsten des verstorbenen Gatten der Klägerin und dessen mitversicherten Angehörigen bestehenden Gruppenversicherungsvertrages mit den festgestellten Bedingungen vom 25.5.1993 ident. Das Vorbringen der Klägerin, man müsse von einer Fassung ausgehen, wie sie aus einem Merkblatt vom 1.1.1987 hervorgehe, wurde daher schon z... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht gelangte schon durch Auslegung des zwischen den Streitteilen geschlossenen Vertrages zur Rechtsansicht, daß der Beklagte zur Übersendung von Adreßmaterial an den Kläger verhalten gewesen wäre und die Verletzung dieser Vertragspflicht den Kläger zur Auflösung des Vertrages berechtigte. Diese im Einzelfall erfolgte Auslegung durch das Berufungsgericht läßt eine auffallende Fehlbeurteilung nicht erkenn... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** Aktiengesellschaft, ***** vertreten durch Dr.Markus Skarics, Rechtsanwalt in Imst, wider die beklagte Partei Angelina O*****, vertreten durch Dr.Dieter Brandstätter, Rechtsanwalt in Innsbruck, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz können im Revisionsverfahren nicht geltend gemacht werden (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 3 zu § 503 mwN). Vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz können im Revisionsverfahren nicht geltend gemacht werden (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 3 zu Paragraph 503, mwN). Den erstgerichtlichen Feststellungen ist mit hinreichender Deutlic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Beurteilung, ob die beklagte Partei im eigenen oder fremden Namen aufgetreten ist, handelt es sich um einen Einzelfall, dessen Lösung überdies durch die oberstgerichtliche Rechtsprechung (JBl 1976, 40; 1985, 105 uva) voll gedeckt ist: Die beklagte Bauträgerin brachte ihr Handeln im fremden Namen deutlich durch den Hinweis in ihrem Auftragschreiben "namens der Liegenschaftseigentümerin" zum Ausdruck. Es wäre Sache... mehr lesen...
Begründung: Der am 2.3.1955 geborene Beklagte ist der Sohn der am 8.5.1920 geborenen Klägerin. Mit Notariatsakt vom 13.12.1956 übergab der Lebensgefährte der Klägerin dem Beklagten eine landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft. Der Übergeber behielt sich bis zum 25. Lebensjahr des Übernehmers für sich und die Klägerin die Fruchtnießung vor. Als Entgelt wurden für den Fall der Rücklegung der Fruchtnießungsrechte Auszugsrechte mit näher festgelegtem Inhalt in folgender Art vereinb... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen wurde im Sommer 1994 ein Beherbergungsvertrag über die Wohnung Nr.5 in der Pension der Beklagten abgeschlossen. In diesem Appartement befand sich als Schlafgelegenheit ua eine zu einem Doppelbett ausziehbare Couch. Diese hatte der Vater der Beklagten, der die Pension bis 1992 führte, 1980 gemeinsam mit vier weiteren in einem Möbelfachgeschäft gekauft. Diese Ausziehbetten waren seither mehrfach als Doppelbetten verwendet worden, ohne daß es z... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist Komplementärgesellschafterin einer GmbH & Co KG. Diese beauftragte die Klägerin mit der Lieferung von Druckrohren und die Nebenintervenientin mit der Verlegung der Rohrleitung für ein Kleinkraftwerk. Ein störungsfreier Betrieb war erst nach mehreren Reparaturen möglich. Die Klägerin begehrte von der Beklagten Zahlung von S 2,059.408,-- sA für Sanierungsarbeiten, die sie auf Kosten und Risiko der Bauherrschaft vorgenommen habe, und für kapitalis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind seit 1978 je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft. zu der ein Haus gehört. Bereits damals befand sich eine aus zwei Tanks mit je 2.000 Liter Fassungsvermögen bestehende Öltankanlage im Keller, wobei beide Tanks unten mit einem Einfüllbzw Ausgleichsrohr verbunden waren und in der Mitte desselben ein weiteres dreiviertel Zoll starkes senkrechtes Rohr als sogenannte Steigleitung zum alten Ölbrenner diente. Da sich damals die Heizanlage in ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Abgrenzung zwischen gewöhnlicher und außergewöhnlicher Betriebsgefahr sind immer die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen. Die Rechtsansicht des Berufungsgerichts, nur auf Seiten der Klägerin, nicht aber auf Seiten des Zweitbeklagten liege außergewöhnliche Betriebsgefahr vor, ist jedenfalls vertretbar, zumal das Fahrzeug der Klägerin ins Schleudern und auf die Gegenfahrbahn geriet, während sic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die von den Vorinstanzen übereinstimmend bejahte Zulässigkeit des Zwischenantrages auf Feststellung ist vom Obersten Gerichtshof nicht mehr überprüfbar (ZVR 1994/153; 5 Ob 10/90; 8 Ob 667/89; SZ 60/154; JBl 1981, 376 uva). Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß Lehre und Rechtsprechung wiederholt in analoger Anwendung des § 1117 ABGB, aber auch der §§ 1118, 1162 und 1210 ABGB die Möglichkeit einer vorzeit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionswerber wendet sich ausschließlich dagegen, daß das Berufungsgericht das Verhalten der Klägerin nicht als konkludent erklärten vorzeitigen Austritt gewertet hat. Zur Annahme einer schlüssigen Austrittserklärung darf das Verhalten des Dienstnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles keinen vernünftigen Grund übrig lassen, an seiner auf vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses aus wich... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §506 Abs1 Z5ZPO §508a
Rechtssatz: Werden in einer außerordentlichen Revision überhaupt keine
Gründe: angeführt, weshalb das angefochtene Urteil in einem bestimmten Punkt unzutreffend sein soll, wäre an sich ein Verbesserungsverfahren einzuleiten; davon ist jedoch dann abzusehen, wenn sich aus den übrigen Rechtsmittelausführungen eindeutig ergibt, daß der Revisionswerber in Wahrheit gar nicht beabsichtigt, einen bestimmten Auss... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft in Dornbirn. Im Lastenblatt der Grundbuchseinlage ist die Dienstbarkeit der Trink- und Nutzwasserfassung an der auf dem Grundstück 11227 entspringenden Quelle für das Grundstück .1305 einverleibt. Die Beklagten sind zu je einem Drittel Miteigentümer einer anderen Liegenschaft, deren Gutsbestand aus der Baufläche .1305/1 besteht. Auf diesem Grundstück befindet sich das Wohnhaus Nr.3a. Die angrenzende Liegenschaft - bestehend ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte, die Beklagten schuldig zu erkennen, ihm eine in seinem Eigentum stehende Liegenschaft mit Wohnhaus geräumt zu übergeben. Er brachte vor, die Beklagten benützten diese Liegenschaft ohne Rechtstitel. Die Beklagten wendeten ein, die Liegenschaft des Klägers aufgrund eines mündlichen Kaufvertrags erworben zu haben. Ein Räumungsvergleich sei „ins Auge gefaßt“, jedoch schließlich nicht abgeschlossen worden, weil sich der Kläger geweigert habe, eine an de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin arbeitete teilzeitbeschäftigt in der Zeit vom 5.7.1993 bis 27.1.1995 als sogenannte TPM-Assistentin bei der Beklagten. Die Beklagte sprach am 13.1.1995 die Kündigung der Klägerin zum 27.1.1995 aus. Mit ihrer am 17.5.1995 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin mit dem Vorbringen, sie sei aufgrund der von ihr erbrachten Arbeitsleistungen als Angestellte anzusehen, weshalb sie unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist ledigl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit der Frage der Sittenwidrigkeit von Haftungserklärungen von Familienangehörigen des Hauptschuldners hat sich der Oberste Gerichtshof in seiner sowohl von den Vorinstanzen als auch von den Revisionswerbern zitierten Entscheidung SZ 68/64 (= ÖBA 1995, 804 [Graf 776] = JBl 1995, 651 [Mader] = ecolex 1995, 638 = ZIK 1995, 124) grundlegend auseinandergesetzt. Die dort vertretene (und hier von niemand bestrittene) Rechtsau... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei führt zur Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision aus, einerseits fehle eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage des Umfangs der Sorgfaltspflichten eines Anlageberaters im Zusammenhang mit dem Verkauf von Hausanteilscheinen, andererseits sei das Berufungsgericht von der bisherigen Rechtsprechung zur Sachverständigenhaftung generell und den bestehenden Aufklärungspflichten bei der Vermittlung von Hausanteilschein-Beteiligungen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Josef H*****, und 2.) Günther H*****, beide vertreten durch Dr.Alois Siegl, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Hedwig H*****, vertreten durch Dr.Hans Günther Medwed und Mag.Heinz Ku... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Problem der Vertragsauslegung kann nur dann eine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 46 Abs 1 ASGG (§ 502 Abs 1 ZPO) darstellen, wenn dem Berufungsgericht eine auffallende Fehlbeurteilung unterlaufen wäre (RZ 1994/45 mwN, WoBl 1995/54, RIS-Justiz RS0042871). Ein derartiger Entscheidungsfehler liegt hier jedoch nicht vor. Das Auslegungsergebnis des Berufungsgerichtes Ein Problem der Vertragsauslegung kann nur dann ... mehr lesen...
Norm: ABGB §358 IIIZPO §502 Abs1 HIIIZPO §508a
Rechtssatz: Bei der Frage, ob ein Rechtsanwalt bei der Abwicklung einer mehrseitigen Treuhandschaft seiner hohen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, handelt es sich um einen Einzelfall, da es immer auf die jeweilige konkrete Vereinbarung ankommt. Entscheidungstexte 8 Ob 2155/96m Entscheidungstext OGH 24.04.1997 8 Ob 2155/96m ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1ZPO §508a
Rechtssatz: Wird in der Revision nicht erfolgreich dargestellt, inwieweit das Berufungsgericht eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung unrichtig gelöst hätte oder sonst einer der in § 502 Abs 1 ZPO genannten Zulässigkeitsgründe vorläge und diese daher mangels der Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO zurückgewiesen, erübrigt es sich, auf die Frage der Anwendung von Bestimmungen des Gemeinschaftsrechtes einzugehen. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung In der von der klagenden Partei erhobenen außerordentlichen Revision macht diese geltend, daß sich die Vorinstanzen mit erheblichen Rechtsfragen nicht ausreichend auseinandergesetzt bzw bei der Beurteilung des streitgegenständlichen Sachverhaltes die oberstgerichtliche Judikatur zur hohen Sorgfaltspflicht des Treuhänders bei mehrseitiger Treuhand nicht beachtet hätten. Dies gelte insbesondere für die Frage der Zulässigke... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die erkennbar geltend gemachte Mangelhaftigkeit wegen des Unterbleibens der Vernehmung von beantragten Zeugen liegt ebensowenig vor wie die behauptete Aktenwidrigkeit (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat sich mit der diesbezüglichen Mängelrüge ausführlich auseinandergesetzt. Nach ständiger Rechtsprechung können Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen vom Berufungsgericht verneint wurde, nicht mehr i... mehr lesen...