Norm
ABGB §358 IIIRechtssatz
Bei der Frage, ob ein Rechtsanwalt bei der Abwicklung einer mehrseitigen Treuhandschaft seiner hohen Sorgfaltspflicht nachgekommen ist, handelt es sich um einen Einzelfall, da es immer auf die jeweilige konkrete Vereinbarung ankommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107573Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.08.2018