Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Ansicht des Berufungsgerichtes, daß sich die Beklagte zur Widerlegung eines groben Verschuldens am Zahlungsverzug für den Mietzins im Dezember 1995 (§ 33 Abs 2 MRG) nicht konkret auf beachtenswerte vorübergehende wirtschaftliche Schwierigkeiten (vgl dazu MietSlg 47.419) berufen habe (zutreffend wurde der Herzinfarkt des Ehegatten der Beklagten im Juni 1996 nicht für beachtlich gehalten, wenn es um einen Rückstand au... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin begründet die Zulässigkeit ihrer außerordentlichen Revision damit, daß das Berufungsgericht ohne Beweiswiederholung von den Feststellungen des Erstgerichtes abgewichen sei und seinen rechtlichen Überlegungen die Annahme zu Grunde gelegt habe, die Klägerin sei sich von Anfang des Mietverhältnisses an dessen bewußt gewesen, eine schon anfänglich feuchte Wohnung zu beziehen. Hingegen habe das Erstgericht nur fe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Ansicht der Revisionswerberin ist die Frage, ob § 44 Abs 2 IPRG eine Gesamt-, oder nur eine Sachverweisungsnorm bedeutet, für die vorliegende Rechtssache ohne Relevanz, weil jedenfalls österreichisches Recht Anwendung zu finden hat. Es ist aktenkundig, daß eine vom Erstgericht über das Bundesministerium für Justiz im Rahmen des Europäischen Übereinkommens vom 7.Juni 1968, BGBl Nr.417/1971, betreffend Auskün... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat in erster Instanz behauptet, ihr sei in einer Vereinbarung mit der I***** GmbH am Bestandobjekt ein obligatorisches Nutzungsrecht mit fruchtnießerähnlicher Stellung eingeräumt worden (S 3 in ON 10). Dieses Vorbringen wurde von der Beklagten in erster Instanz nur insofern bestritten, als sie (ohne nähere Konkretisierung) behauptete, es handle sich um "steuerrechtliche Vereinbarungen", die nicht geeignet seien, ihre mietrechtliche Stellung zu beeinflus... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auslegung der schriftlichen Mietverträge durch das Berufungsgericht entspricht den Grundsätzen des § 914 ABGB, ist weder unlogisch noch mit den Sprachregeln unvereinbar, noch das Ergebnis einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage (RIS-Justiz RS0044298): Die Auslegung der schriftlichen Mietverträge durch das Berufungsgericht entspricht den Grundsätzen des Paragraph 914, ABGB, ist weder unlogisch noch mit den Sprac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Hauseigentümer und Vermieter kündigte der Verlassenschaft nach der am 25.Juli 1995 verstorbenen Hauptmieterin (im folgenden nur Mieterin) - die nunmehrige Beklagte ist ihre Tochter und Alleinerbin, der deren Nachlaß bereits eingeantwortet wurde, der Nebenintervenient, der die Voraussetzungen des Eintritts gemäß § 14 Abs 3 MRG behauptet, deren Sohn und Enkel der verstorbenen Mieterin - eine näher bezeichnete, 90 m2 große Wohnung nach § 30 Abs 2 Z ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Für die Ermittlung der Höhe der Heiratsausstattung gibt es keine starren Regeln; es sind vielmehr jeweils die Verhältnisse des Einzelfalles maßgebend (RIS-Justiz RS0022303). Die Überprüfung des dem Gericht dabei eingeräumten Beurteilungsspielraumes stellt keine erhebliche Rechtsfrage dar, außer es handelte sich um eine an die Grenze des Mißbrauches gehende Fehlbeurteilung oder um eine eklatante Überschreitung des Ermesse... mehr lesen...
Begründung: In teilweiser Abänderung des Ersturteiles gab die zweite Instanz dem auf § 1330 ABGB gestützten Klagebegehren statt, der beklagte Student habe in Zukunft Äußerungen wie "... (klagender Universitätsassistent) verleumdet", "... (Kläger) hat einen Universitätsprofessor überredet, den Beklagten nicht zu prüfen" sowie ähnliche Aussagen zu unterlassen, und wies das Mehrbegehren, der Beklagte habe Äußerungen zu unterlassen, durch die dem Kläger implicite der Vorwurf gemacht... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand des Verfahrens ist ein Begehren des Klägers auf Zahlung von S 376.029,09 brutto sA, das mit der
Begründung: geltend gemacht wird, zwischen den Streitteilen habe vom 12. 5. 1988 an ein Dienstverhältnis bestanden, das - nachdem der Kläger niemals ein Entgelt erhalten habe - am 15. 3. 1991 durch berechtigten vorzeitigen Austritt des Klägers beendet worden sei. Der Klagebetrag errechne sich aus dem für die Tätigkeit eines Schankgehilfen anzuwendenden Kollektivv... mehr lesen...
Begründung: Bei einem Sturm am 28.1.1994 wurde ein Drittel des Daches einer im Eigentum der Beklagten stehenden Halle abgerissen und gegen eine Halle der Klägerin geschleudert. Das Erstgericht stellte im wesentlichen folgenden Sachverhalt fest: Ob das von Professionisten im Jahr 1978 errichtete Dach der Beklagten dem damaligen Stand der Technik entsprach, könne nicht festgestellt werden. Die Beklagten hätten 1990 die Dachverschraubung überprüfen lassen (ein Nachziehen der Schr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht verkennt nicht, daß den Beklagten als Geschäftsinhaber Verkehrssicherungspflichten (hier: als vor-, bzw vertragliche Nebenpflichten gegenüber der Klägerin als Kundin) trafen. Zutreffend verweist die Berufungsinstanz auch darauf, daß nach ständiger Rechtsprechung die Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht nicht überspannt werden dürfen, sondern auf das dem Verkehrssicherungspflichtigen zumutba... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kam als Schifahrer auf einem Schiweg, der einen bewaldeten Hang querte und ein Gefälle von 5 Grad (= 9 %) aufwies, zu Sturz und rutschte gegen eine mit einer Aufprallschutzmatte verkleidete eiserne Torsäule. Diese stand rund 80 cm rechts neben dem auf eine Breite von 6,5 m präparierten und ausgefahrenen Schiweg im Tiefschnee und war für abfahrende Schiwegbenützer schon bei Annäherung über eine längere Wegstrecke gut sichtbar. Der Kläger fuhr vor seinem Stu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1489 Satz1 IZPO §502 Abs1 HI2ZPO §508a
Rechtssatz: Die Voraussehbarkeit künftiger Schäden ist eine Frage, die nach den Gegebenheiten des Einzelfalls zu lösen ist. Entscheidungstexte 1 Ob 372/98g Entscheidungstext OGH 19.01.1998 1 Ob 372/98g 1 Ob 82/00s Entscheidungstext OGH 21.06.2000 1 Ob 82/00s ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach der Rechtsprechung liegt grobe Fahrlässigkeit vor, wenn sich das Verhalten des Schädigers aus der Menge der sich auch für den Sorgsamsten nie ganz vermeidbaren Fahrlässigkeitshandlungen des täglichen Lebens als eine auffallende Sorglosigkeit heraushebt (VersRdSch 1989/168; 1994/330; SZ 61/280 ua). Dabei wird ein Verhalten vorausgesetzt, von dem der Handelnde wußte oder wissen mußte, daß es geeignet ist, den Eintrit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es trifft wohl zu, daß nach ständiger Judikatur das Begehren des Klägers dann, wenn er sich nicht auf einen bestimmten Rechtsgrund festgelegt hat, nach allen rechtlichen Gesichtspunkten zu prüfen ist. Diese Überprüfungspflicht findet ihre Grenze jedoch in dem vom Kläger erstatteten Tatsachenvorbringen. Es reicht nicht aus, wenn der Kläger ausführt, sein Begehren auch auf Schadenersatz zu stützen, er hat vielmehr die Tats... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Motor des PKW Porsche 911 des Klägers war durch einen Motorschaden unbrauchbar geworden. Deshalb suchte der Kläger einen Ersatzmotor. Zu diesem Behufe wandte er sich an den Beklagten, der dem Kläger versprach, ihm bei der Beschaffung eines Ersatzmotors samt Einbau zu helfen. Der Nebenintervenient hatte mit seinem PKW Porsche 911 einen Verkehrsunfall, bei dem die Front des Fahrzeuges massiv beschädigt wurde. Der im Heckbereich befindliche Motor, der bis... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Auslegung des Umfangs der Bürgschaftsverpflichtung des Beklagten vom 30.7.1985 betrifft keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO, weil es sich um eine Vertragsauslegung im Einzelfall handelt, die das Berufungsgericht in Übereinstimmung mit den Auslegungsgrundsätzen und ohne Verstoß gegen die Denkgesetze getroffen hat. Für die Richtigkeit der Auslegung des Berufungsgerichtes spricht der diesbezüglich recht ei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der Beurteilung, ob der Beklagte in eigenem oder fremdem Namen aufgetreten ist, handelt es sich stets um eine Frage des Einzelfalles (8 Ob 238/97a), welche von den Vorinstanzen in Einklang mit der umfangreichen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes gelöst wurde: Die Grundsätze von Treu und Glauben erfordern nur dann die ausdrückliche Offenlegung des Handelns als Vertreter, wenn dieser Umstand den Vertragsteilen n... mehr lesen...
Begründung: a): Im Vorverfahren wendete der Kläger als dortiger Beklagter gegen das Begehren der Beklagten als dortiger Klägerin auf Zahlung des Kaufpreisrests für ein Anwesen eine Reihe von auch hier - klageweise - geltend gemachten Gegenforderungen ein. Das Klagebegehren wurde dort aus anderen Gründen abgewiesen. Rechtliche Beurteilung Nur eine erfolgreiche, nicht aber eine erfolglose oder gar unzulässige Aufrechnungseinrede kann in ihrer Wirkung als... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1988 übersiedelte die 1916 geborene Klägerin in eine von ihr erworbene Eigentumswohnung in Schärding und traf dort den Erstbeklagten, der ihr früher einmal als Fahrlehrer behilflich gewesen war. Zwischen der Klägerin, dem Erstbeklagten und dessen Frau, der Zweitbeklagten, entwickelte sich eine Freundschaft. Im Jänner 1991 war die Klägerin in Spitalsbehandlung. Anläßlich eines Besuchs im Krankenhaus schlug die Zweitbeklagte vor, die Klägerin solle zu den Beklagte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die von der Judikatur zur Frage des konkludenten Vertragsabschlusses entwickelten Grundsätze richtig wiedergegeben und bei seiner Entscheidung beachtet. Ob die von der klagenden Partei (bzw der Hausverwaltung) abgegebenen Erklärungen (Zusage an die Beklagte, sie dürfe die Wohnung weiter benützen) und ihr weiteres Verhalten (Aufnahme in die Zinsliste, jahrelange Vorschreibung des Mietzinses, Einb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 46 Abs 1 ASGG idF der ASGGNov 1994, BGBl 1994/624, ist die Revision in den dem ASGG unterliegenden Rechtssachen nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechtes oder des Verfahrensrechtes abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Ge... mehr lesen...
Begründung: Der Einwand, die Vorinstanzen hätten dem Klagebegehren stattgegeben, obwohl ungewiß sei, ob die Beklagte die ihr vom Kläger zugesicherten Leistungen jemals erhalten werde, geht hinsichtlich ihrer Ansprüche auf Ausfolgung des Porsche Carrera 911 und auf Bezahlung der Kosten des Notars von vornherein ins Leere, weil sie ohnedies nur verpflichtet wurde, den von ihr geschuldeten Betrag Zug um Zug gegen Erbringung dieser Leistungen zu zahlen. Rechtliche Be... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten die Zahlung von S 21.108,-- sA. Das Erstgericht sprach aus, daß die Klagsforderung mit S 15.048,-- zu Recht bestehe und die eingewendeten Gegenforderungen nicht zu Recht bestünden. Es erkannte daher die Beklagte schuldig, dem Kläger S 15.048,-- samt 4 % Zinsen seit 28.12.1994 und die mit S 11.567,44 bestimmten Prozeßkosten zu bezahlen, das Mehrbegehren wies es ab. Das Berufungsgericht gab der gegen den klagsstattgebenden Tei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung a.) Zur außerordentlichen Revision der klagenden Partei: Das Urteil des Berufungsgerichtes wurde dem Kläger zu Handen seines Rechtsanwaltes am 6.8.1997, sohin während der Gerichtsferien zugestellt. Der Lauf der Revisionsfrist begann daher am 26.8.1997 (§ 225 iVm § 222 ZPO) und die Frist endete am 22.9.1997. Die am 23.9.1997 zur Post gegebene außerordentliche Revision ist daher verspätet und war aus diesem Grund zurück... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu beachten ist, daß das Hörvermögen des Klägers am linken Ohr bis auf eine geringfügige Frequenzeinbuße wiederhergestellt wurde und praktisch kein Gehörsverlust besteht. Geblieben ist eine gewisse Geräuschüberempfindlichkeit und zweiweiliges Ohrensausen, das hier nicht als eigentlicher Schmerz, sondern als Lästigkeit empfunden wird (siehe ON 45 Seite 8; Beilage A Seite 7). Gerade ein Fall wie der vorliegende belegt die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt S 940.085,99 aus einem sogenannten Abstattungskredit. Der Beklagte beantragte Klagsabweisung und wandte ein, er habe den Abstattungskredit vereinbarungs- gemäß bedient; die Klägerin habe diesen Kredit ohne wichtige
Gründe: und in der Absicht, ihm zu schaden, schikanös fällig gestellt; dieses Vorgehen verstoße gegen die guten Sitten. Im übrigen wandte der Beklagte Gegenforderungen in den Klagsbetrag überschreitender Höhe compensan... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die angefochtene Entscheidung steht nicht im Gegensatz zur zitierten, in NZ 1995, 129 veröffentlichten Rechtsprechung. In völliger Übereinstimmung mit dieser Judikatur geht nämlich auch das Berufungsgericht davon aus, daß die Zusage des Freiseins von Servituten selbst dann, wenn diese offenkundig sind, zur Gewährleistung verpflichtet. Davon zu unterschieden ist die Frage, ab wann ein Rechtsmangel erkennbar und somit die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit der Klage nicht unzweifelhaft entnommen werden kann, daß der Kläger eine andere rechtliche Beurteilung ausschließen wollte, kann im Berufungsverfahren die rechtliche Qualifikation geändert werden, wenn dies das Tatsachvorbringen in erster Instanz zuläßt (RIS-Justiz RS0037610). Die Auffassung des Berufungsgerichtes, daß der Kläger nicht ausschließlich die Einwände der Verkürzung über die Hälfte und des Irrtums, son... mehr lesen...
Begründung: Dem Berufungsgericht ist beizupflichten, daß es sich bei den erstgerichtlichen "Feststellungen", wonach der Kläger der Beklagten einen Schaden von S 311.000,- zugefügt habe, weil er keine ausreichende Vorsorge für Gewährleistungsansprüche gebildet, zu Unrecht eine Forderung und nicht abrechenbare Leistungen aktiviert, das Eigenkapital vereinbarungswidrig nicht unverändert ausgewiesen und ein zu positives Bild gezeichnet bzw den Verlust zu gering ausgewiesen habe, um ... mehr lesen...